24.06.2024 | 5 Minuten

CO₂-Bilanzierung vs. Ökobilanzierung

Autor:in
Julia Jahn
Marketing- & Kommunikationsberaterin
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Warum Unternehmen beide Ansätze kennen sollten

Nachhaltigkeit ist schon lange nicht mehr nur ein Trend, sondern eine Notwendigkeit. Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre Umweltbelastungen zu minimieren, zu protokollieren und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verbessern. Zwei wichtige Konzepte in diesem Kontext sind die CO₂-Bilanzierung und die Ökobilanzierung. Aber was genau sind die Unterschiede und warum sind sie für Unternehmen relevant?

Genau diese Fragen haben wir an eine unserer Expert*innen weitergegeben – unsere Nachhaltigkeitsberaterin mit Schwerpunkt Bilanzierung Marnie Schmidt.

Was ist CO₂-Bilanzierung?

CO₂-Bilanzierung, umgangssprachlich auch „CO₂-Fußabdruck“ genannt, ist ein spezialisierter Ansatz, der sich auf die Erfassung und Berechnung von Treibhausgasemissionen konzentriert. Die Bilanzierung kann zum Beispiel für einzelne Produkte oder das gesamte Unternehmen durchgeführt werden und gibt Aufschluss darüber, wo Emissionen anfallen, ob in der Produktion, der Lieferkette oder der Nutzung der Produkte. Neben Kohlendioxid-Emissionen werden laut Kyoto-Protokoll auch weitere Treibhausgase wie Methan (CH₄) und Distickstoffmonoxid (N₂O) berücksichtigt. Diese Emissionen werden in CO₂-Äquivalente umgerechnet, um eine einheitliche Messgröße für die unterschiedlichen Treibhausgase zu schaffen. Aus der CO₂-Bilanzierung lassen sich gezielte Reduktionsmaßnahmen ableiten und im Nachgang unvermeidbare Emissionen kompensieren.

 

Was ist Ökobilanzierung?

Die Ökobilanzierung geht einen Schritt weiter und betrachtet den gesamten „Umweltfußabdruck“. Sie umfasst verschiedene Wirkungskategorien wie zum Beispiel Wasserverbrauch, Bodenversauerung oder auch Treibhausgasemissionen, also auch die CO₂-Bilanzierung. Somit bietet die Ökobilanzierung eine umfassendere Perspektive auf die Umweltauswirkungen, die über die CO₂-Emissionen hinausgehen.

 

Warum sind diese Bilanzierungen wichtig?

Mit beiden Verfahren erhalten Unternehmen ein besseres Verständnis und mehr Transparenz über ihre Umweltauswirkungen. Während die Ökobilanzierung derzeit nicht verpflichtend ist, besteht bei der CO₂-Bilanzierung Handlungsbedarf. Denn im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Unternehmen in der EU ab 2024 unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Unternehmen müssen verstehen, in welchen Bereichen sie die größte Belastung für das Klima darstellen, um effektive Maßnahmen zur Reduktion und Kompensation zu ergreifen. Die CO₂-Bilanzierung bietet eine klare, standardisierte Methode zur Messung und Kommunikation von Treibhausgasemissionen innerhalb des Unternehmens und gegenüber Stakeholder*innen.

 

Die Grenzen der Ökobilanzierung

Obwohl die Ökobilanzierung eine umfassende Sicht auf die Umweltauswirkungen eines Unternehmens bietet, gibt es einige Herausforderungen, die ihren Einsatz begrenzen. Eine der größten Schwierigkeiten ist die Datenverfügbarkeit und -qualität. Für jede Wirkungskategorie der Ökobilanzierung gibt es unterschiedliche Messgrößen und Datenanforderungen, was die Vergleichbarkeit und Bewertung der Ergebnisse erschwert.

Da es für die CO₂-Bilanzierung bereits etablierte Methoden, umfangreiche Datenbanken sowie die Berichtspflicht (CSRD) gibt, konzentrieren sich Unternehmen und Gesetzgeber*innen derzeit stärker auf diesen Aspekt als auf die Ökobilanzierung.

Herausforderungen bei der Implementierung

Die Implementierung beider Bilanzierungen bringt einige Herausforderungen mit sich. Ein häufiges Problem ist die Beschaffung der notwendigen Daten. Vielen Unternehmen liegen die benötigten Daten nicht vor, da sie für das Tagesgeschäft nicht benötigt werden. Eine weitere Herausforderung besteht in der Erfassung der gesamten Wertschöpfungskette. Denn insbesondere bei CSRD-pflichtigen Unternehmen müssen auch Daten zur nachgelagerten Kette, wie Logistik, Nutzung und Entsorgung der Produkte, berücksichtigt werden.

Um diesen Prozess zu erleichtern, raten wir unseren Kund*innen zu einer Einstiegsbilanz. Hier helfen wir, die notwendige Infrastruktur aufzubauen und sich an neue Regulatorien anzupassen, um die Bilanz in Zukunft effizienter erstellen zu können

Fazit

Die CO₂-Bilanzierung und die Ökobilanzierung sind zwei wichtige Instrumente für Unternehmen, um Klarheit über die Umwelteinflüsse des Unternehmens zu erlangen.

Die CO₂-Bilanzierung, mit ihrer standardisierten Methode und den umfassenden Datenbanken, bietet die Möglichkeit Treibhausgasemissionen zu messen und daraus unmittelbare Maßnahmen zur Emissionsreduktion abzuleiten. Seit 2024 ist die jährliche Abgabe eines CSRD-Berichts unter gewissen Voraussetzungen Pflicht.

Die Ökobilanzierung hingegen erweitert den Blickwinkel und ermöglicht es Unternehmen, eine Vielzahl von Umweltauswirkungen zu betrachten, von Wasserverbrauch bis hin zur Biodiversität. Durch Herausforderungen wie die erschwerte Datenverfügbarkeit und -qualität wird diese Methode gerade nicht als Grundlage für Regulatoriken oder Handlungsmaßnahmen genutzt.

Unsere Prognose ist jedoch: In Zukunft wird vermutlich auch die Ökobilanzierung eine größere Rolle spielen, vor allem wenn neue Regulatoriken beschlossen werden.

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Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

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