04.09.2024 | 7 Minuten

CCF vs. PCF

Autor:in
Julia Jahn
Marketing- & Kommunikationsberaterin
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Unterschiede, Herausforderungen
und Chancen

Begriffe wie Corporate Carbon Footprint (CCF) und Product Carbon Footprint (PCF) nehmen eine zentrale Rolle bei der unternehmerischen Nachhaltigkeit ein. Aber was bedeuten sie konkret und wie können Unternehmen von den Berechnungen profitieren?

Diese und weitere Fragen haben wir an Jessica Sieber weitergegeben. Als eine unserer Expert*innen im Nachhaltigkeitsbereich liefert sie eine verständliche Einführung und zeigt auf, warum diese Konzepte gerade jetzt so relevant sind.

Was versteht man unter CCF?

Der Corporate Carbon Footprint (CCF), auf Deutsch der CO₂e-Unternehmensfußabdruck, gibt Auskunft über die gesamten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum, meist ein Jahr. Diese Emissionen entstehen sowohl direkt im Unternehmen, beispielsweise durch Produktionsprozesse und den Firmenfuhrpark, als auch indirekt entlang der Wertschöpfungskette, wie durch die Nutzung von Produkten anderer Unternehmen und deren Entsorgung.

Bei der Berechnung des CCF werden die Emissionen in drei Kategorien, sogenannte Scopes, unterteilt:

  • Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die aus Quellen innerhalb des Unternehmens stammen, wie z.B. Emissionen aus Firmenfahrzeugen und Heizungsanlagen.

  • Scope 2 beinhaltet indirekte Emissionen aus dem Bezug von Energie, wie Strom und Fernwärme, die außerhalb des Unternehmens erzeugt werden.

  • Scope 3 deckt alle anderen indirekten Emissionen ab, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, wie z.B. die Emissionen von eingekauften Vorprodukten, Geschäftsreisen und der Nutzung und Entsorgung von Produkten durch Kund*innen.

Die Berechnung erfolgt nach dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard, wobei die Emissionen in CO₂-Äquivalente (CO₂e) umgerechnet werden, um eine einheitliche Messgröße für die verschiedenen Treibhausgase zu schaffen.

 

Was ist ein PCF?

Im Gegensatz dazu konzentriert sich der Product Carbon Footprint (PCF), der CO₂e-Produktfußabdruck, auf die Treibhausgasemissionen einzelner Produkte oder Produktlinien. Hierbei werden die Lebenszyklusphasen betrachtet, die ein Produkt durchläuft: Rohstoffeinkauf, Produktion, Transport, Nutzung und Entsorgung. Anerkannte Standards für die Berechnung des PCFs sind der Greenhouse Gas Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard sowie die ISO14067.

Bei der Berechnung des PCF werden verschiedene Systemgrenzen definiert, um die Emissionen zu erfassen. Die häufigsten Ansätze sind cradle-to-gate und cradle-to-grave:

  • Cradle-to-gate berücksichtigt die Emissionen von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor.

  • Cradle-to-grave umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, von der Rohstoffgewinnung über die Produktion, den Transport, die Nutzung hin zur Entsorgung.


Als Teil der Systemgrenzen muss auch die sogenannten „funktionelle Einheit“ vorab definiert werden. Die funktionelle Einheit beschreibt den Nutzen des untersuchten Produkts und die Basis, auf die die Ergebnisse des PCF bezogen werden. Beispiele für eine funktionelle Einheit können sein: Eine Flasche Mineralwasser à 500 ml , das 80-malige Tragen eines T-Shirts oder ein Kleinwagen mit 200.000 km Laufleistung.

Zwei PCFs können nur dann miteinander verglichen werden, wenn sie dieselben Systemgrenzen aufweisen.

 

Herausforderungen bei der Berechnung von CCF und PCF

Eine Hürde, die vielen Unternehmen bei der Berechnung der Bilanzen begegnet, ist die oft schwierige Datenlage. Hier empfiehlt es sich, den Fokus zunächst auf einfach zu beschaffende Daten wie Energierechnungen und Fahrzeugkilometerstände zu legen. Schwierig zu beschaffende Werte können zunächst mithilfe von Annäherungen, z.B. durch monetäre Werte, interner Schätzwerte oder Branchenkennzahlen erfasst werden. Unternehmen, die sich noch am Anfang ihrer Nachhaltigkeitsreise befinden, empfehlen wir die internen Strukturen für die Datensammlung und -erfassung sukzessive anzupassen, um ihren Aufwand für weitere Bilanzen über die Zeit zu reduzieren. Hierbei stehen wir natürlich beratend zur Seite.

Wie Unternehmen von CCF- und PCF- Berechnungen profitieren

Mit der Berechnung des CCF erhalten Unternehmen eine umfassende Übersicht über die Emissionen ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Dort können sie entnehmen, welche Positionen besonders hohe Emissionen, sogenannte Hotspots, aufweisen und gezielt darauf mit Reduktionsmaßnahmen reagieren. Dies ist besonders wichtig für die Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Aber auch Stakeholder verlangen immer häufiger eine transparente Ausweisung der entstandenen Emissionen.

Der PCF ermöglicht es, die Emissionen einzelner Produkte zu ermitteln und Produktvergleiche vorzunehmen, sofern die gleichen Systemgrenzen gewählt wurden. Analog zum CCF können der Bilanz auch hier Hotspots entnommen werden. Diese Informationen können in der Entwicklung genutzt werden, um Produkte effizienter und emissionsärmer zu gestalten. Dies kann die Kaufentscheidung von umweltbewussten Kund*innen positiv beeinflussen. Ein weiterer Vorteil des PCFs für Unternehmen ist, dass die Ergebnisse im Nachgang zur Berechnung für Teile des CCFs genutzt werden können. So spart man sich bei der nächsten Bilanz Zeit und Geld.

Fazit

Sowohl der Corporate Carbon Footprint (CCF) als auch der Product Carbon Footprint (PCF) sind wesentliche Instrumente, um die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bzw. seiner Produkte zu messen. Während der CCF eine ganzheitliche Betrachtung der CO2e-Emissionen eines Unternehmens ermöglicht, bietet der PCF detaillierte Einblicke in die Treibhausgas-Emissionen einzelner Produkte oder Produktlinien. Da die Erstellung dieser Bilanzen für Unternehmen herausfordernd und zeitaufwändig sein kann, kann eine gezielte Beratung hilfreich sein.

Fokus Zukunft bietet eine umfassende Hilfestellung bei der Datenerfassung, um den Zeitaufwand für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Mit bewährten Methoden, Standards, Tools und Datenbanken werden präzise Bilanzen erstellt. Darüber hinaus bieten wir gezielte Beratung zu Reduktionsstrategien an.

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CSRD-CHECK
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Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

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