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«Rettet die Bienen»: Unter diesem Motto startet an diesem Donnerstag (31. Januar) die zweiwöchige Eintragungsfrist für ein Volksbegehren. Die Initiatoren wollen damit den Natur- und Artenschutz verbessern.

30/1/2019

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​Worum geht es?
Auch wenn das Volksbegehren unter dem Schlagwort «Rettet die Bienen» läuft, geht es neben den fleißigen Tierchen noch um jede Menge andere Arten und umweltrelevante Themen. Die Initiatoren wollen, dass das Bayerische Naturschutzgesetz geändert wird. Dabei sollen unter anderem Biotope besser vernetzt werden, Uferrandstreifen stärker geschützt und der ökologische Anbau in Bayern gezielt ausgebaut werden. Beispielsweise wird gefordert, von 2030 an mindestens 30 Prozent der Anbauflächen in Bayern ökologisch zu bewirtschaften – bisher sind es 8 bis 9 Prozent.
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​Wer hat das Begehren angestoßen?
Initiatorin des Volksgebehrens ist die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei). Sie hat Anfang 2018 damit begonnen, Unterschriften für die Gesetzesänderung zu sammeln. Damit eine solche Initiative als Volksbegehren zugelassen wird, müssen dem Innenministerium mindestens 25 000 Unterschriften vorlegt werden – die Initiatoren schafften das Vierfache.
​Wer unterstützt das Volksbegehren?
Die Liste der Unterstützer und Bündnispartner ist mittlerweile lang: Neben dem Landesbund für Vogelschutz in Bayernund den Grünen reihen sich unter anderem der Bund Naturschutz und der Imkerverband ein. Auch mehrere Bioläden, Veranstalter und Banken bekundeten ihre Unterstützung. Und auch prominente Fürsprecher hat das Vorhaben, etwa die Schauspieler Florian David Fitz, Jutta Speidel und Udo Wachtveitl, die Moderatorin Nina Eichinger, den Regisseur Marcus H. Rosenmüller und die Musiker von La Brass Banda.
​Wie wird aus dem Volksbegehren ein Volksentscheid?
Mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Bayern müssen sich innerhalb von zwei Wochen – zwischen dem 31. Januar und 13. Februar – in den Rathäusern in Listen eintragen. Benötigt werden also fast eine Million Stimmen. Kommen diese zusammen, ist der Landtag am Zug und hat mehrere Optionen: Er kann zum Beispiel den Vorschlag zur Gesetzesänderung – so wie er ist – annehmen oder das Begehren ablehnen. In letztem Fall sind die Bürger wieder am Zug: Bei einem Volksentscheid dürfen dann alle Stimmberechtigten mit Ja oder Nein über den Vorschlag abstimmen, die Politik könnte nicht mehr daran rütteln. Der Landtag hat aber auch die Möglichkeit, dabei auch über einen alternativen Gesetzentwurf zum selben Thema abstimmen zu lassen – darauf dürfte es im Fall der Fälle, das zeigten Söders Äußerungen vom Montag, auch hinauslaufen.
​Wer kann sich am Volksbegehren beteiligen?
Unterschreiben können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet und nicht anderweitig vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eintragen müssen sie sich dabei in den Rathäusern ihres ersten Wohnsitzes oder in Zweigstellen – diese sind unter https://rathausfinder.volksbegehren-artenvielfalt.de/ zu finden. Wer an einem anderen Ort in Bayern unterschreiben möchte, kann online einen Eintragungsschein bei seiner Gemeinde herunterladen und mit diesem auch in anderen Rathäusern seine Signatur abgeben.
Autor: Matthias Feuerer
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