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KLIMAPATENSCHAFT ZUR UNTERSTÜTZUNG NACHHALTIGER LANDWIRTSCHAFT

DURCH LOKALEN HUMUSAUFBAU CO₂ BINDEN UND BIODIVERSITÄT FÖRDERN

Werden Sie Klimapate im Rahmen der Initiative „Klima-Landwirt“! Die Reduktion von CO₂-Emissionen ist für das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen unerlässlich. Ebenso wichtig ist aber auch die Bindung von bereits freigesetztem CO₂. Weltweit gelten neben den Wäldern landwirtschaftliche Böden als die größten natürlichen Speicher für CO₂.

Nachhaltige Bewirtschaftungsformen, die den Humusgehalt im Boden fördern, spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Humusoptimierte Böden lohnen sich in vielerlei Hinsicht – für das Klima, die Umwelt und für die Landwirte.

Neben vielen Vorteilen bedeutet Humusaufbau auch einen erhöhten Aufwand für die Landwirte.

Um für die Landwirte einen Anreiz zu schaffen den Humusgehalt im Boden zu verbessern und die Biodiversität zu fördern, hat unser Kooperationspartner NEXT Farming die Initiative Klima-Landwirt entwickelt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum für Energie und Landtechnik Triesdorf und damit verbunden die fachliche Hilfestellung der Hochschule Weihenstephan/Triesdorf zeigt den hohen wissenschaftlichen Anspruch der Initiative.

Intensive Vorklärung mit der Technischen Universität München in der Startphase und eine umfassende Machbarkeitsstudie aus dem humus-wissenschaftlichen Umfeld von Prof. Kurt-Jürgen Hülsbergen untermauern die langfristige Perspektive des Systems.

JETZT KLIMAPATE WERDEN

VORTEILE GUTER HUMUSWIRTSCHAFT

Positive CO-/NO-Effekte

  • Kohlenstoffbindung aus der Atmosphäre
  • Weniger Freisetzung von Treibhausgasen auf dem Feld
  • Geringere Emissionen in vorgelagerten Bereichen (Mineraldüngeraufwand sinkt. Humus stellt mehr Nährstoffe bereit)

Biodiversität und Landwirtschaft

  • Vielfältigeres Leben im und über dem Boden
  • Zusätzliche Landschaftselemente schaffen mehr Vielfalt für Flora und Fauna

Wasserhaushalt

  • Optimierter Nährstoff- und Wasserhaushalt in den Böden
  • Grundwasseraufbau und höhere Wasserhaltefähigkeit der Felder
  • Verminderung von Trockenschäden
  • Geringeres Erosionsrisiko
  • Gesteigerte Fruchtbarkeit, dadurch bessere Erträge und Schonung von Naturraum

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Mehr Informationen

DAS KONZEPT DER INITIATIVE KLIMA-LANDWIRT

Die Initiative ist im Jahr 2021 zunächst an drei Projektstandorten in Bayern und Baden-Württemberg gestartert und verfolgt das Ziel, lokal mit Partnern Kompensationsmaßnahmen für die Bindung von CO₂ zu initiieren und eine Erhöhung der Biodiversität vor Ort zu erreichen.

Die Idee dahinter: Unternehmen, Institute, Organisationen, Kommunen oder Privatpersonen übernehmen sogenannte Klima-Patenschaften, die es ermöglichen den Landwirten für den Mehraufwand dieser Zusatzleistungen zum Schutz von Boden, Wasser und Klima einen finanziellen Ausgleich zu bieten.

SPRECHEN SIE MICH AN UM KLIMAPATE ZU WERDEN

Auch Sie können Klimapate werden und dadurch die Umweltleistungen der Landwirte für die Gemeinschaft honorieren. Bereits ab einem Hektar Patenschaftsfläche erhalten Sie von unserem Kooperationspartner NEXT Farming eine Patenurkunde, die Ihre Unterstützung bestätigt. Die Vertragslaufzeit beträgt immer drei Jahre.

kathrin.engelen@fokus-zukunft.com
+49 (0) 8151 446 77-21
+49 (0) 171 81 21 461

ZUM KONTAKTFORMULAR

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WIR VON FOKUS ZUKUNFT SIND EBENFALLS KLIMAPATE

Wir sind Pate von 20 Hektar nachhaltiger Anbaufläche in der Region Zollernalbkreis und freuen uns sehr, dass wir durch unsere regionale Klimapatenschaft die positiven Umwelteffekte durch Humusaufbau unterstützen können.
Weitere Informationen zur Initiative Klima-Landwirt und unserem Kooperationspartner finden Sie auf der Website von NEXT Farming. Bei Interesse an einer Patenschaft vermitteln wir gerne.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR KLIMAPATENSCHAFT

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterstützung dieses Projekts zur Bindung von CO₂ derzeit nicht als offizieller Ausgleich von unvermeidbaren Emissionen angerechnet werden kann und dennoch ein äußert wertvolles, zusätzliches Engagement für die Region darstellt. Die anerkannte Kompensation kann weiterhin, wie im Clean-Development-Mechanism aus dem Kyoto-Protokoll beschrieben, nur durch die Förderung internationaler Klimaschutzprojekte erreicht werden.

CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
1/7

DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



LOS GEHT'S!
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

Agrarwirtschaft
Automobilindustrie
Banken & Finanzdienstleistung
Chemie & Rohstoffe
Dienstleistung & Handwerk
Energie
Handel
Immobilien & Baugewerbe
Lebensmittel
Maschinenbau & Anlagebau
Pharmaindustrie
Textilindustrie
Verkehr & Logistik
Sonstige
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Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

Ja
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Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
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Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
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Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
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Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

Ja
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Weiss ich nicht
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ZUR AUSWERTUNG

    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

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    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske