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KLIMASTRATEGIE

STEP BY STEP – IHR WEG IN DIE KLIMANEUTRALITÄT

Unternehmen sind gefragt, Verantwortung zu übernehmen – für unseren Planeten und für kommende Generationen. Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz und verfolgen Sie Ihre eigene Klimastrategie. Mit einer ganzheitlichen Strategie können Unternehmen aller Branchen und Größen einen positiven Impact leisten. Gleichzeitig ist die Klimastrategie ein wichtiges Management-Tool, um geschäftsrelevante Klimarisiken zu erkennen, diesen besser zu begegnen und als Chancen zu nutzen.

Was es dabei alles zu beachten gibt und wie Sie am besten vorgehen, besprechen wir gerne gemeinsam. Unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen stehen Ihnen bei allen wichtigen Schritten zur Seite.

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KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Der Startschuss für Ihre Klimastrategie

Das Wichtigste vorab: Der Weg zur Klimaneutralität ist ein Marathon, kein Sprint. Es braucht langfristige Ziele, die Ihnen im unternehmerischen Umgang mit dem Klimawandel die Richtung weisen und helfen, Ihre Treibhausgasemissionen wirksam zu reduzieren.
In einem unverbindlichen Beratungstermin besprechen wir, welchen Stellenwert der Klimaschutz bereits in Ihrem Unternehmen hat und wie wir Sie auf dem weiteren Weg bestmöglich unterstützen können.

  • 30 Minuten kostenlose Beratung
  • Digital oder am Telefon
  • Kompakt und informativ
  • Erfahrene Expert:innen

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CO₂-FUßABDRUCK BERECHNEN

Der erste Schritt zur Klimaneutralität

Die Basis für jede Klimastrategie ist die Berechnung des eigenen CO₂-Fußabdrucks. Wie hoch sind die Emissionen Ihres Unternehmens? Welche Geschäftsbereiche sind besonders emissionsreich? Wie sieht es bei einzelnen Produkten oder Gebäuden aus? Und wo liegen Einsparpotentiale? Die unternehmenseigene CO₂-Bilanz schafft Klarheit. Wir begleiten Sie über den gesamten Bilanzierungsprozess hinweg: von der Datenermittlung über die Erstellung Ihres CO₂e-Kennzahlenberichts bis zur Präsentation der Ergebnisse.

  • CO₂-Bilanzierung für Unternehmen, Produkte & Gebäude
  • Begleitung bei der Datenerfassung
  • Ergebnisberichte nach anerkannten Bilanzierungsstandards (Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard & Product Standard)
  • Erfahrene Expert:innen

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WIE KANN ICH DEN CO₂-FUßABDRUCK BERECHNEN?

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CO₂ REDUZIEREN & ZIELE FESTLEGEN

Wirksame Veränderung schaffen

Im Anschluss an die Bilanzierung Ihrer Treibhausgasemissionen lassen sich konkrete Reduktionsziele festlegen und eine Roadmap erstellen. Bei allen Maßnahmen Ihrer Klimastrategie sollte die Reduktion Ihrer Emissionen die höchste Priorität haben. Denn nur durch die gezielte Senkung von Treibhausgasemissionen in allen Sektoren, können die Klimaziele noch erreicht werden. Wir geben Ihnen auf Basis Ihrer CO₂-Bilanz Anregungen zu Reduktionsmaßnahmen und erstellen auf Wunsch Simulationsrechnungen zu Einsparungsmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Science Based Targets.

  • Individuelle Beratung
  • Erarbeitung von Reduktionszielen
  • Simulationsrechnungen auf Basis der SBTi-Methode
  • Erfahrene Expert:innen

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WIE KANN ICH CO₂ REDUZIEREN?

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CO₂ KOMPENSIEREN

So wird Ihr Unternehmen klimaneutral

Sie haben in Ihrem Unternehmen CO₂-Emissionen, die sich (noch) nicht reduzieren lassen?
Investieren Sie in den Klimaschutz und gleichen Sie schon heute Ihre Emissionen durch die Förderung internationaler anerkannter Klimaschutzprojekte aus. In Ergänzung zu Ihren eigenen Reduktionszielen ist die Kompensation von nicht vermeidbaren Emissionen ein wirksames Instrument für den globalen Klimaschutz.
Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Projekte. Wählen Sie aus unserem breiten Angebot an hochwertigen Projekten.

  • Individuelle Lösungen
  • Auswahl an hochwertigen Klimaschutzprojekten
  • Faire Preise
  • Qualifizierte Nachhaltigkeitsberater:innen

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WIE KANN ICH CO₂ KOMPENSIEREN?

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KLIMANEUTRALITÄT KOMMUNIZIEREN

Transparenz von A bis Z

Ihr Klimaschutzkonzept steht, die ersten Maßnahmen zur CO₂-Reduktion sind eingeleitet und Sie haben Ihr Unternehmen durch Emissionsausgleich klimaneutral gestellt? Super! Jetzt geht es daran, Ihre Klimaziele und Maßnahmen mit Kund:innen, Partner:innen und Mitarbeiter:innen zu teilen. Bei der Kommunikation Ihrer Klimaneutralität gibt es allerdings einige Aspekte zu berücksichtigen, um Greenwashing-Vorwürfe gar nicht erst entstehen zu lassen. Als Nachhaltigkeitsberatung wissen wir, worauf es ankommt, und nehmen Sie gerne an die Hand.

  • Keine Chance für Greenwashing
  • Verbesserung des Firmenimages
  • Transparente Kommunikation auf allen Kanälen
  • Fakten-Check

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UNSER CONSULTING-TEAM IST FÜR SIE DA

Die Klimastrategie ist ein wichtiger Teilaspekt der unternehmerischen Nachhaltigkeit und ein Kernbereich bei Fokus Zukunft. Sie haben Fragen rund um das Thema oder zu unseren Leistungen? Sprechen Sie uns gerne an.

LERNEN SIE UNSERE EXPERT:INNEN KENNEN

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INDIVIDUELLE NACHHALTIGKEITSBERATUNG MIT IMPACT

Es gibt nicht „den einen Weg“ zur Nachhaltigkeit. Doch gemeinsam finden wir Ihren. Wir setzen dort an, wo Sie mit Ihrem Unternehmen derzeit stehen, begleiten bei Herausforderungen und zeigen neue Ansätze auf. Schritt für Schritt helfen Ihnen die Nachhaltigkeitsexpert:innen von Fokus Zukunft dabei, Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen wirksam zu etablieren. Dafür geben wir Ihnen umfassendes Wissen rund um das Thema an die Hand und beraten Sie strategisch. So ebnen wir Ihren individuellen Weg, den Sie selbst antreten und aktiv mitgestalten.

Werden Sie Teil der Zukunftslösung: Schaffen Sie schon heute einen Impact für kommende Generationen und sichern Sie gleichzeitig Ihren langfristigen Unternehmenserfolg.

MEHR ÜBER FOKUS ZUKUNFT

7
Jahre Erfahrung
37
Expert:innen
1.800
Erfolgsgeschichten
MEHR ÜBER FOKUS ZUKUNFT
CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
1/7

DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



LOS GEHT'S!
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

Agrarwirtschaft
Automobilindustrie
Banken & Finanzdienstleistung
Chemie & Rohstoffe
Dienstleistung & Handwerk
Energie
Handel
Immobilien & Baugewerbe
Lebensmittel
Maschinenbau & Anlagebau
Pharmaindustrie
Textilindustrie
Verkehr & Logistik
Sonstige
NÄCHSTE FRAGE
Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

Ja
Nein
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Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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NÄCHSTE FRAGE
Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
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NÄCHSTE FRAGE

Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

Ja
Nein
Weiss ich nicht
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WEITER
Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske