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NACHHALTIGKEITSBERICHT

DAS KOMMUNIKATIONSTOOL FÜR IHRE NACHHALTIGKEIT

Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist oder nicht: der Nachhaltigkeitsbericht ist das stärkste Instrument der Nachhaltigkeitskommunikation. Und das aus gutem Grund: Er ermöglicht es, Ihr Nachhaltigkeitsengagement authentisch und korrekt zu kommunizieren. Das schafft Transparenz bei allen relevanten Stakeholdern, wie es um Ihre ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit steht und unterstreicht Ihre unternehmerische Verantwortung in der Gesellschaft.

Nachhaltigkeitsberichte unterliegen bis dato im Aufbau keinen Vorgaben. (Inter-)nationale Standards dienen zur Orientierung und schaffen Vergleichbarkeit. Da Nachhaltigkeit bei Investor:innen und Kund:innen immer mehr in den Fokus rückt, lassen sich mit einem fundierten Bericht, wichtige Wettbewerbsvorteile erzielen.

Mit unserem modularen Leistungsangebot unterstützen wir Sie konzeptionell und inhaltlich bei der Erstellung Ihres CSR-Berichts nach GRI- oder DNK-Standard und zukünftig nach ESRS.
Als Nachhaltigkeitsberatung wissen wir, worauf es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ankommt und zeigen Ihnen, wie Sie mit Ihrem Nachhaltigkeitsbericht Ihre Stakeholder überzeugen können.

Wie nachhaltig ist Ihr Unternehmen? Der Nachhaltigkeitsbericht wird es zeigen. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation.

  • Modulares Angebot
  • Individuelle Beratung
  • ESRS-Standard (European Sustainability Reporting Standards)
  • GRI-Standard (Global Reporting Initiative)
  • DNK-Standard (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)
  • Qualifizierte Nachhaltigkeitsberater:innen
  • Spezialisierung auf KMU
  • Konzeption & Inhalt
  • Partnernetzwerk zur Umsetzung

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UNSER TEAM NACHHALTIGKEIT IST FÜR SIE DA

Die Konzeption eines Nachhaltigkeitsberichts erfordert viel Know-how. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung rund um das Thema Corporate Sustainability. Unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen beraten Sie gerne persönlich.

LERNEN SIE UNSERE EXPERT:INNEN KENNEN

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JETZT MIT DER BERICHTERSTATTUNG STARTEN

Sie möchten direkt loslegen und die Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts angehen? Gerne! Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Die eine oder andere Frage zum Thema Nachhaltigkeitsbericht ist noch offengeblieben? Wir haben häufige Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Der Nachhaltigkeitsbericht umfasst alle Dimensionen der Nachhaltigkeit: die ökologische Nachhaltigkeit, die ökonomische Nachhaltigkeit und die soziale Nachhaltigkeit. Der Bericht gibt Auskunft über die aktuellen Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Mensch und zeigt die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung auf.

    Die konkreten Inhalte sind dabei stark von dem verwendeten Standard und vorgegebenen Kennzahlen abhängig.

    Grundsätzlich können und sollten alle Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, um in diesem Zuge regelmäßig den Status Quo im Hinblick auf die Nachhaltigkeit im Unternehmen zu prüfen und zu reporten. Sofern Unternehmen bestimmte Kennzahlen erfüllen, ist es wiederum kein Akt der Freiwilligkeit, sondern gemäß CSRD sogar verpflichtend zu berichten. Der Zeitpunkt der Berichterstattung variiert dabei und hängt von diversen Parametern ab. Welche das sind, erfahren Sie in unserem separaten Blogbeitrag. Füllen Sie außerdem unseren kostenfreien CSRD-Check online aus und finden Sie so ganz individuell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss.

     

    Für börsennotierte Unternehmen ist es bereits Pflicht, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Durch die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, wenn zwei der drei Kriterien überschritten sind. Bei der Berichtserstattung auf freiwilliger Basis empfehlen wir, alle zwei Jahre einen Bericht zu erstellen, um die Erfolge Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sowie Ihres Nachhaltigkeitsmanagements zu beobachten und auszuwerten. Weitere Informationen zur CSRD-Berichtspflicht finden Sie in unserem Blogbeitrag.

    Aus unserer Erfahrung heraus, sollten Sie für die Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts inklusive Analyse des Status Quo und der Informationsaufbereitung mindestens sechs Monate einplanen.

    Ungeachtet aller Standards schafft ein guter Nachhaltigkeitsbericht vor allem eins: Harte Fakten, einfach und verständlich zu vermitteln. Der Bericht spiegelt Ihre Corporate Identity wider? Umso besser!

    Sie möchten Partner:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten Ihres Unternehmens informieren, benötigen aber keinen umfassenden Bericht nach offiziellen Berichtsstandards? Dann ist eine Nachhaltigkeitsbroschüre mit Sicherheit das passende Medium. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
    NÄCHSTE FRAGE
    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

    Ja
    Nein
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE

    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

    Ja
    Nein
    Weiss ich nicht
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    WEITER
    Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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    ZUR AUSWERTUNG

      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske