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KLIMANEUTRALE PRODUKTE

IHR KLIMANEUTRALES PRODUKTSORTIMENT

Der Klimawandel zählt zu den größten globalen Herausforderungen unserer Zeit. Um dem entgegenzuwirken und das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, braucht es Unternehmen, die umdenken. Unternehmen, die anfangen, Ihre Prozesse und Produkte zu hinterfragen. Nehmen Sie als Unternehmen Ihre ökologische Verantwortung wahr und machen Sie mit klimaneutralen Produkten den Unterschied.

Zum klimaneutralen Produkt gelangen Sie in drei Schritten: 1.: Mit der Berechnung des Product Caron Footprint. Hier werden sämtliche durch das Produkt verursachte CO₂-Emissionen ermittelt. 2.: Durch CO₂-Reduktion. Vermeidbare Emissionen werden nach und nach reduziert. 3.: CO₂-Kompensation. Emissionen, die sich nicht vermeiden lassen, werden durch Investitionen in anerkannte und zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Diese Projekte setzten in den Ländern an, in denen der Klimawandel am stärksten spürbar ist und verbessern die ökologische, soziale und ökonomische Situation vor Ort.

Klimaneutrale Produkte ermöglichen Ihren Kund:innen, sich beim Kauf bewusst für den Klimaschutz zu entscheiden und wirken sich positiv auf Ihr Firmenimage aus.

Eins sollte man bei ernsthaftem Engagement nicht vergessen: Die Kompensation ist immer als zusätzliche Maßnahme zu einem langfristigen Reduktionspfad zu sehen. Unsere Nachhaltigkeitsberater:innen begleiten Sie dabei gerne.

Mit unserer Expertise in der CO₂-Bilanzierung und der CO₂-Kompensation weisen wir Ihnen in drei Schritten den Weg zu einer klimaneutralen Produktpalette oder der Klimaneutralität einzelner Produkte. Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Erstgespräch.

  • Berechnung des Product Carbon Footprint
  • Auswahl an hochwertigen Klimaschutzprojekten
  • Begleitung bei der Kommunikation
  • Qualifizierte Nachhaltigkeitsberater:innen

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UNSER CONSULTING-TEAM IST FÜR SIE DA

Setzen Sie mit Ihrem Unternehmen ein Zeichen für nachhaltigen Klimaschutz! Fokus Zukunft weist Ihnen den Weg zur Klimaneutralität. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung im Bereich CO₂-Kompensation.

LERNEN SIE UNSERE EXPERT:INNEN KENNEN

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JETZT MIT DER CO₂-KOMPENSATION STARTEN

Sie möchten unvermeidbare CO₂-Emissionen kompensieren? Dann lassen Sie uns gemeinsam die weiteren Maßnahmen besprechen! Unser Team verrät Ihnen gerne mehr zum Vorgehen bei der CO₂-Kompensation sowie zu unseren Klimaschutzprojekten.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um das Thema CO₂-Kompensation für Produkte für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Jedes Produkt verursacht in der Herstellung, Nutzung und Entsorgung CO₂-Emissionen.
    Klimaneutrale Produkte sind Produkte, deren CO₂-Emissionen ermittelt und durch Investitionen in international anerkannte Klimaschutzprojekte ausgeglichen wurde.
    Als Berechnungsgrundlage für den Product Carbon Footprint dient in der Regel der gesamte Produktlebenszyklus.

    Klimaneutral meint zunächst einmal, dass sich etwas weder positiv noch negativ auf das Klima auswirkt. Das heißt aber nicht automatisch, dass keine Treibhausgasemissionen verursacht werden (eine CO₂-Freiheit ist technologisch als auch ökonomisch momentan nicht möglich), sondern weist in der Regel auf eine Kompensation mit Klimaschutzzertifikaten hin. Unsere Definition von Klimaneutralität lautet wie folgt: „Die Auszeichnung „klimaneutral“ bestätigt, dass die ermittelte Anzahl an Emissionen mit ebenso vielen Klimaschutzzertifikaten aus dem Portfolio von Fokus Zukunft oder anderen Quellen ausgeglichen wurde (1 Tonne CO₂e = 1 Klimaschutzzertifikat).“

    Im Hinblick auf die Erreichung der internationalen Klimaziele ist die Kompensation von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen zusätzlich zu Vermeidung und Reduktion essenziell. Natürlich ist es immer besser, wenn Treibhausgase erst gar nicht entstehen, jedoch ist eine gewisse Restmenge von Treibhausgasen allein durch unsere Existenz und unsere Lebens- und Wirtschaftsweise unvermeidbar. Ohne Kompensation als zusätzliche Maßnahme zu Vermeidung und Reduktion können die internationalen Klimaziele nicht erreicht werden, was enorme Folgen für das Leben auf der Erde hätte. Wer Klimaschutz ernst meint, nutzt daher das Instrument der Kompensation als kurzfristigen Hebel parallel zur Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen und weitgreifenden Klimaschutzstrategie. Der CO₂-Ausgleich darf niemals ein Freibrief für verschwenderisches Verbrauchsverhalten sein, denn das schadet nicht nur dem Klima, sondern degradiert auch das ehrliche und ernst gemeinte Engagement vieler Unternehmen.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
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    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

    Ja
    Nein
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE

    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

    Ja
    Nein
    Weiss ich nicht
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    WEITER
    Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske