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KLIMANEUTRALITÄT KOMMUNIZIEREN

TRANSPARENTE KOMMUNIKATION OHNE CHANCE FÜR GREENWASHING

Was genau bedeutet eigentlich Klimaneutralität? Wie wird man klimaneutral? Und warum sollten Unternehmen klimaneutral agieren? Eine ehrliche, transparente Kommunikation ist bei dem Thema Klimaneutralität das A und O. Wer nicht sorgfältig genug kommuniziert oder sein Engagement für den Klimaschutz ohne jegliche Grundlage in den Himmel lobt, bleibt wohl kaum von Greenwashing-Vorwürfen verschont – zu Recht.

Doch fangen wir vorne an: Den Status „klimaneutral“ erhalten Unternehmen die unvermeidbare CO2-Emissionen durch Investitionen in international anerkannte Klimaschutzprojekte neutralisieren. Gleiches gilt auch für Produkte. Bei Unternehmen oder Produkten, die von Fokus Zukunft das Siegel zum Nachweis der Klimaneutralität erhalten, berechnen wir in einem ersten Schritt den CO2-Fußabdruck. Anschließend werden Maßnahmen zur CO2-Reduktion eingeleitet und im Anschluss die nicht vermeidbaren Emissionen mithilfe hochwertiger Klimaschutzzertifikate ausgeglichen.

So beweisen Sie Ihr ernsthaftes Engagement für nachhaltigen Klimaschutz und können dieses auch transparent kommunizieren. Das stärkt Ihre Glaubwürdigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung und bei Ihren Stakeholdern.

Lassen Sie und dieses Thema gerne gemeinsam angehen. Wir unterstützen Ihre Kommunikation mit verschiedenen Kommunikationsmitteln. Insbesondere unser Siegel mit QR-Code lässt sich ohne großen Aufwand in Ihre Kommunikation integrieren und ermöglicht es, Ihren Stakeholdern über eine Landingpage mehr über Ihren Status „klimaneutral“ zu erfahren. All das hilft Ihnen, transparent und nachvollziehbar über Ihre Klimaneutralität zu informieren. Greenwashing-Vorwürfe haben so keine Chance – auch dank unserer offiziellen Siegel Guideline, auf die Sie bei Nutzung unseres Siegels stets verweisen können.

  • Glaubwürdige Kommunikation auf allen Kanälen
  • Umfangreiches Kommunikationsmaterial
  • Praxiserprobte Empfehlungen

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UNSER TEAM MARKETING IST FÜR SIE DA

Setzen Sie als klimaneutrales Unternehmen ein Zeichen für den Klimaschutz! Fokus Zukunft begleitet Sie bei der transparenten Kommunikation. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und unserer branchenübergreifenden Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation.

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Sie möchten Ihre Klimaneutralität glaubhaft kommunizieren? Dann lassen Sie uns gemeinsam die weiteren Maßnahmen besprechen! Unser Team verrät Ihnen gerne mehr zum weiteren Vorgehen. Lassen Sie sich kostenfrei beraten.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um die Kommunikation von Klimaneutralität für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Die Kommunikation rund um Klimaneutralität sollte grundsätzlich so gestaltet sein, dass für alle Stakeholder unmittelbar nachvollziehbar ist, wie der Status „klimaneutral“ erreicht wird und was dieser Status konkret bedeutet. Das heißt, transparente und klar verständliche Hintergrundinformationen zur Klimaneutralität sind in der Kommunikation unerlässlich.

    Zum Schutz der Verbraucher:innen vor irreführenden Werbeaussagen lassen die Wettbewerbszentrale, die Deutsche Umwelthilfe und andere Organisationen derzeit in einer Reihe von Musterverfahren die Zulässigkeit der Begrifflichkeit „klimaneutral“ in der kommerziellen Kommunikation klären. Bislang gibt es hierzu keine allgemeingültige Regelung, allerdings bestätigen erste Urteile aus den angestrengten Gerichtsverfahren die Forderungen nach mehr Transparenz. Insbesondere wenn das Merkmal „klimaneutral“ zum kaufentscheidenden Kriterium wird, muss in unmittelbarer Nähe zur Werbeaussage der Hinweis erfolgen, wodurch die Klimaneutralität erreicht wird. Im Siegel von Fokus Zukunft führen wir daher standardmäßig den Zusatz „Klimaneutral durch Kompensation mit Klimaschutzzertifikaten“ und stellen dieses nur in Verbindung mit einem QR-Code inklusive Verlinkung auf eine Landingpage mit weiteren Hintergrundinformationen zur Verfügung.

    Als Greenwashing wird grundsätzlich eine Kommunikation bezeichnet, die etwas „grüner“ darstellt als es tatsächlich ist. Im Zusammenhang mit Klimaneutralität ist damit der Vorwurf gemeint, dass Unternehmen z.T. die vergleichsweise einfache und kostengünstige Methodik der Kompensation nur ausnutzen würden, um mit dem Label „klimaneutral“ werben und damit die steigende Nachfrage nach „grünen Produkten“ bedienen zu können. Seriöse Bestrebungen nach einer langfristigen Reduktion des CO2-Fußabrucks seien da nicht unbedingt beabsichtigt und daher das kommunizierte Engagement irreführend, so Kritiker. Für eine erfolgreiche Kommunikation der Klimaneutralität bedeutet das, neben Erläuterungen zur Kompensation immer auch umgesetzte und geplante Reduktionsmaßnahmen zu nennen und damit Greenwashing-Vorwürfen vorzubeugen.

    Das Klimaneutralitäts-Siegel von Fokus Zukunft dient Unternehmen als kompaktes Kommunikationsinstrument, um den Ausgleich von zuvor bilanzierten Emissionen mit hochwertigen und international anerkannten Klimaschutzzertifikaten aufzuzeigen. Welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, um das Siegel zu erhalten, wird in der offiziellen Siegel-Guideline ausführlich beschrieben.

     

    Mit unserem Kommunikationsunterlagen möchten wir Unternehmen dabei unterstützen, ihre Klimaneutralität erfolgreich zu kommunizieren und sich damit als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu präsentieren. So kann beispielsweise das Siegel mit QR-Code in E-Mail-Signaturen, Briefpapieren, auf Websites, Flyern, Roll-Ups oder ggf. auf Produktverpackungen genutzt werden, um damit Stakeholder über das Klimaschutz-Engagement zu informieren.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
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    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
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    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

    Ja
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    Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

    Ja
    Nein
    Weiss ich nicht
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    WEITER
    Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske