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KLIMAVERÄNDERUNGEN FORDERN UNSERE WÄLDER HERAUS.

BÄUME PFLANZEN LASSEN: MIT DEM BERGWALDPROJEKT E.V.

Helfen Sie und werden Sie Teil von Projekten zur Baumpflanzung und Moorwiedervernässung!

Unübersehbar treten auch hier zu Lande Wetterextreme in Folge von Klimaveränderungen verstärkt auf. Insbesondere unseren Wäldern macht der Kampf gegen die Auswirkung von Stürmen, Starkregen und Dürreperioden immer mehr zu schaffen. Um diesen Herausforderungen im buchstäblichen Sinne gewachsen zu sein, wird sich unser Wald an die veränderten Klimabedingungen anpassen müssen. Projekte zum Schutz, Erhalt und Pflege des Waldes sind in diesem Prozess von höchster Bedeutung. Das Bergwaldprojekt gibt Ihnen die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen, indem Sie durch den Erwerb von Naturprämien Bäume pflanzen lassen können.

Gemeinsam unsere heimischen Wälder und Landschaften schützen.

In Kooperation mit Bergwaldprojekt e.V. bieten wir von Fokus Zukunft Ihnen derzeit vier Projekte an, für die Sie „Naturprämien“ erwerben können und so zum Schutz und Erhalt der heimischen Wälder oder zur Wiedervernässung von Mooren beitragen.

Das Bergwaldprojekt setzt sich in Deutschland seit 1993 intensiv für den Wald- und Artenschutz ein, indem es unter dem Einsatz von Freiwilligen notwendige Arbeiten in Wäldern, Mooren und Biotopen organisiert.

 

Bei den Naturprämien handelt es sich z.B. um standortheimische Bäume, die das Bergwaldprojekt während der Durchführung von Arbeitseinsätzen mit Freiwilligen pflanzen lässt.

Die Basis jeder Baumpflanzung ist Ihre Unterstützung! Je nach Projektwahl zielt das Engagement vom Bergwaldprojekt auf verschiedene Aspekte ab, wobei eins alle Projekte eint: der Schutz unserer biologischen Vielfalt!

JETZT BÄUME PFLANZEN LASSEN

SO KÖNNEN SIE ÜBER DAS BERGWALDPROJEKT BÄUME PFLANZEN LASSEN

In nur wenigen Schritten können Sie eine Naturprämie über uns erwerben und damit z.B. Bäume pflanzen lassen. Wählen Sie hierfür zunächst Ihr Wunschprojekt aus. Derzeit können wir Ihnen folgende Projekte anbieten:

Bergwaldprojekt in den Bayerischen Alpen

Im Forstbetrieb Schliersee der Bayerischen Staatsforsten soll ein standortheimischer, stabiler und gemischter Schutzwald aufwachsen. Hierzu werden u.a. Tannen, Buchen und Lärchen gepflanzt sowie weitere Maßnahmen zur Waldpflege durchgeführt.

Bergwaldprojekt im Oberallgäu

Im Naturpark Nagelfluhkette geht es wie in vielen anderen Regionen Deutschlands um den Waldumbau. Außerdem werden jagdliche Einrichtungen und Steige gebaut sowie Wildgatter verblendet, sodass sich keine Vögel und andere Tiere in diesem verfangen.

Bergwaldprojekt im Spessart

Im Vordergrund der Arbeitseinsätze im Forstbertrieb Heigenbrücken steht der Waldumbau zu noch mehr Laubholz. Buche, Eiche und Vogelkirsche kommen beispielsweise besser mit den Folgen des Klimawandels zurecht als Nadelwälder.

Bergwaldprojekt in Karlsruhe

In Zusammenarbeit mit dem Stadtforstamt Karlsruhe werden im Rahmen des Bergwaldprojekts im Stadtwald Karlsruhe unterschiedliche Laubbaumarten gepflanzt und außerdem Einzelschutz aufgestellt.

 

MOORWIEDERVERNÄSSUNG IN NORDDEUTSCHLAND

Neben Bäumen speichern vor allem Moore hohe Mengen klimaschädlicher Gase und sind damit ökologisch besonders wertvoll. In unserem Projektportfolio stellen wir Ihnen daher auch gerne das Bergwaldprojekt am Südrand der Norddeutschen Tiefebene zur Moorwiedervernässung zur Auswahl. Die entsprechende Naturprämie ist hierbei eine Moorfläche.
Ein naturnaher Zustand von Mooren ist für die Funktionalität als CO₂-Speicher essentiell. Das Bergwaldprojekt unterstützt die Diepholzer Moorniederung in der Wiedervernässung degradierter Moorflächen, indem Freiwillige hölzerne Spundwände im Boden errichten und zusätzlich Grabenabschnitte verfüllen.

Zur Musterurkunde

SO MACHEN SIE MIT – UND SO VIEL KOSTET ES

Einen offiziellen Ausgleich Ihrer CO₂-Emissionen erreichen Sie über internationale Klimaschutzprojekte. Indem Sie eines der genannten Bergwaldprojekte unterstützen, können Sie zusätzlich vor Ort etwas Gutes tun und die Natur unterstützen. Sind Sie dabei?

Wir von Fokus Zukunft übernehmen gerne die Abwicklung für Sie. Teilen Sie uns einfach Ihr Wunschprojekt mit und nennen Sie uns die Höhe des Betrags, mit dem Sie das Projekt Ihrer Wahl unterstützen möchten. Das Bergwaldprojekt kann bereits ab 5,- Euro einen Baum pflanzen bzw. eine Moorfläche von 3 m² renaturieren. Dies ist eine Faustformel – natürlich können Sie den Gesamtbetrag nach oben hin ganz individuell auf Ihr Budget anpassen.

In Form eines Zertifikats erhalten Sie abschließend von uns in Kooperation mit Bergwaldprojekt e.V. eine Urkunde darüber, wie viele standortheimische Bäume dank Ihrer Unterstützung gepflanzt werden bzw. Moorfläche renaturiert werden können.

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der Naturprämie keine zertifizierte Kompensationsleistung für CO₂-Emissionen darstellt, sondern als zusätzlicher Beitrag zum Schutz unserer heimischen Biodiversität anzusehen ist. Einen offiziell anerkannten Ausgleich Ihrer unvermeidbaren Emissionen erhalten Sie ausschließlich durch den Kauf von internationalen Klimaschutzzertifikaten.

Ihre Vorteile von Naturprämien beim Bergwaldprojekt

  • Regionaler Impact
    Nachhaltige Wald- und Landschaftspflege
  • Positives Image
    Vorbildliches Engagement für Mensch und Natur
  • Status Reporting
    Dokumentation aller getätigten Arbeiten am Projektort zum Ende des Projektjahres
  • Benefit on Top
    Sie erhalten ein offizielles Zertifikat

SPRECHEN SIE MICH GERNE AN

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei der Projektauswahl gerne beratend zur Seite.

franziska.hertel@fokus-zukunft.com
+49 (0) 8151 446 77-22
+49 (0) 170 18 04 520

ZUM KONTAKTFORMULAR

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IMPRESSIONEN DER BERGWALDPROJEKTE

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Mehr Informationen

FOKUS ZUKUNFT ZU BESUCH BEIM BERGWALDPROJEKT IM ALLGÄU

Wir von Fokus Zukunft waren im Sommer 2020 selbst vor Ort in Balderschwang und haben bei unserem Besuch viel über den Wald, seine Pflege und seinen Nutzen gelernt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Video!

CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
1/7

DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



LOS GEHT'S!
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

Agrarwirtschaft
Automobilindustrie
Banken & Finanzdienstleistung
Chemie & Rohstoffe
Dienstleistung & Handwerk
Energie
Handel
Immobilien & Baugewerbe
Lebensmittel
Maschinenbau & Anlagebau
Pharmaindustrie
Textilindustrie
Verkehr & Logistik
Sonstige
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Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

Ja
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Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
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Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
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NÄCHSTE FRAGE

Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

Ja
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Weiss ich nicht
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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske