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UNSER ENGAGEMENT

ZUSAMMEN FÜR EIN BESSERES MORGEN

Als Nachhaltigkeitsberatung haben wir uns den drei Säulen der Nachhaltigkeit verschrieben und möchten mehr Unternehmen dazu bewegen, ein Zeichen für den Klima- und Umweltschutz sowie für eine faire Welt zu setzen. Daher engagieren wir uns aktiv in verschiedenen Initiativen, um eine Vorreiterrolle und Multiplikator-Funktion einzunehmen.

UNSERE MITGLIEDSCHAFTEN

UNSERE KOOPERATIONSPARTNER

So profitieren Sie von unseren Partnerschaften

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen eine vielfältige Auswahl an regionalen Umweltprojekten anbieten und somit gemeinsam die heimische Biodiversität fördern.

UNTERSTÜTZER DES UN GLOBAL COMPACT

Fokus Zukunft ist aktiver Befürworter des Global Compact der vereinten Nationen und den darin enthaltenen Prinzipien für eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft. Die Sustainable Development Goals (SDGs) bieten die Basis für unser tägliches Handeln und sind maßgebend für die Zielsetzungen, die wir gemeinsam mit unseren Kund*innen erarbeiten: www.globalcompact.de

UNSER BEITRAG ZUM 1,5 GRAD-ZIEL

Unsere Klimaziele wurden durch die Science Based Target Initiative validiert und tragen zur Erreichung von 1,5 Grad bei: www.sciencebasedtargets.org

NOCH FRAGEN? SPRECHEN SIE MICH GERNE AN!

Mehr zu unseren Mitgliedschaften und Kooperationen verraten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Ihr Ansprechpartner ist Gregory Endres.

gregory.endres@fokus-zukunft.com
+49 8151 44677-20
+49 176 24065240

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CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
1/7

DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



LOS GEHT'S!
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

Agrarwirtschaft
Automobilindustrie
Banken & Finanzdienstleistung
Chemie & Rohstoffe
Dienstleistung & Handwerk
Energie
Handel
Immobilien & Baugewerbe
Lebensmittel
Maschinenbau & Anlagebau
Pharmaindustrie
Textilindustrie
Verkehr & Logistik
Sonstige
NÄCHSTE FRAGE
Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

Ja
Nein
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NÄCHSTE FRAGE
Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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NÄCHSTE FRAGE
Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
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NÄCHSTE FRAGE

Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

Ja
Nein
Weiss ich nicht
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WEITER
Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske