Die EU-Taxonomie definiert klare Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und wird zunehmend wichtiger für Unternehmen, Investor:innen und Finanzinstitute. Wir unterstützen Sie dabei, taxonomiefähige und taxonomiekonforme Tätigkeiten zu identifizieren, relevante finanzielle Kennzahlen abzuleiten und alle regulatorischen Anforderungen sicher zu erfüllen.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Tätigkeiten danach bewertet, ob sie als ökologisch nachhaltig gelten. Ihr Ziel ist es, transparente, einheitliche und wissenschaftlich fundierte Kriterien zu schaffen, um Unternehmen, Investor:innen und Finanzinstitute bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen zu unterstützen.
Konkret verfolgt die EU-Taxonomie folgende Ziele:
Die EU-Taxonomie betrifft Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen.
Auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, können sich freiwillig an der EU-Taxonomie orientieren, um Transparenz zu schaffen, Finanzierungsbedingungen zu verbessern und sich strategisch auf zukünftige regulatorische Anforderungen vorzubereiten.
Haben Sie Fragen zu dieser Leistung oder möchten Sie Ihr Projekt mit uns besprechen? Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!