Was Unternehmen jetzt über die geplanten Anpassungen wissen sollten
Das EU-Parlament hat am 16. Dezember 2025 im Plenum dem Omnibus-Paket zugestimmt, nachdem zuvor der Rat (10.12.) und der Rechtsausschuss (11.12.) grünes Licht gegeben hatten. Damit ist das Trilogverfahren abgeschlossen, und die überarbeiteten Regelungen werden nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Anfang 2026 in Kraft treten.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Kernpunkte des Omnibus-Paketes und die gesamte Debatte.
Anwendungsbereiche:
Transitionspläne: gestrichen
Due Diligence: rein risikobasierter Ansatz
Zivilrechtliche Haftung: nationale Haftung, bis zu 3 % des weltweiten Unternehmensumsatzes
Weiter Änderungen:
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zum Omnibus-Paket und dem Abschluss des Trilogverfahrens wird der europäische Nachhaltigkeitsrahmen spürbar vereinfacht und neu justiert. Für Unternehmen ergeben sich daraus sowohl Entlastungen als auch neue Klarstellungen, die frühzeitig in die strategische Planung einbezogen werden sollten.
Die überarbeiteten ESRS bringen deutliche Vereinfachungen und Entlastungen für Unternehmen. Der Fokus liegt stärker auf der Entscheidungsnützlichkeit und der Wesentlichkeit als allgemeinem Filter. Proportionalitätsmechanismen und Erleichterungen sowie ein stufenweises Inkrafttreten reduzieren den Aufwand erheblich. Narrative Angaben folgen künftig prinzipienbasierten Standards, und es gibt mehr Flexibilität bei der Berichterstattung in Übereinstimmung mit der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen. Insgesamt wurden 61 % der Datenpunkte gestrichen, die Seitenzahl der Standards liegt bei weniger als 45 % des ursprünglichen Umfangs. Laut Kosten-Nutzen-Analyse ergeben sich jährliche Kosteneinsparungen von über 30 %, insbesondere durch die Phase-in-Regelungen.
In den vergangenen Monaten wurden im Rahmen des EU-Omnibus-Vorschlags sowie der neuen Nachhaltigkeitsregelungen bereits mehrere Maßnahmen beschlossen oder vorbereitet, die Unternehmen spürbare Erleichterungen bringen sollen:
Quick-Fix für Wave-1-Unternehmen: Für Unternehmen, die bereits heute zur Berichterstattung verpflichtet sind (Wave 1), sollen die Pflichten für 2025 und 2026 spürbar reduziert werden. Der Quick-Fix sieht vor, dass bestimmte Berichtspflichten ausgesetzt oder gemildert werden, sodass der Aufwand in diesen Jahren deutlich geringer ausfallen kann.
Stop-the-Clock für Wave-2-Unternehmen: Die Omnibus-Maßnahme sieht vor, dass Unternehmen der zweiten Welle ihren Einstieg in die CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre verschieben können: Anstatt bereits ab 2026 berichten zu müssen, würden sie erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten — also ab 2028. Dadurch gewinnen betroffene Unternehmen zusätzliche Zeit für Datenaufbau, Prozesse und Systemintegration.
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): Die Omnibus-Änderungen zum CBAM traten am 20. Oktober 2025 in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind:
Diese Änderungen reduzieren den administrativen Aufwand erheblich und verlängern die Übergangsphase.
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Auch für die CSDDD sieht das beschlossene Omnibus-Paket zeitliche Anpassungen und inhaltliche Präzisierungen vor. Die Umsetzung in nationales Recht wird weiter nach hinten verschoben und soll nun bis Juli 2028 erfolgen. Die erste Anwendung der Sorgfaltspflichten für die größte Unternehmensgruppe beginnt entsprechend ab Juli 2029. Inhaltlich wird der Anwendungsbereich klarer gefasst: Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten folgen einem rein risikobasierten Ansatz und konzentrieren sich vorrangig auf unmittelbare Geschäftspartner, anstatt pauschal die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken. Eine Ausweitung auf weiter vorgelagerte Stufen ist nur dann erforderlich, wenn konkrete und plausible Risiken vorliegen.
ESEF-Berichtspflicht: Die ESEF-Pflicht für Nachhaltigkeitsinformationen wird nicht im ursprünglichen Zeitplan eingeführt, sondern verschoben, bis der regulatorische Rahmen (insbesondere vereinfachte ESRS) steht. Die genauen neuen Zeitpunkte für die verpflichtende Anwendung werden nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (Anfang 2026) und mit den Delegierten Rechtsakten festgelegt.
EU-Taxonomie: Die aktuellen Anpassungen betreffen insbesondere die Einführung von Materialitätsschwellen, ein optionales Opt-in-Verfahren sowie eine Reduktion der Berichtspflichten und Templates.
Die Überprüfung durch Parlament und Rat wurde im Rahmen des Omnibus-Pakets fortgeführt; die Scrutiny-Phase wurde bis Januar 2026 verlängert. Die finalen Regelungen treten nach Abschluss dieser Phase und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Mit der Zustimmung von Parlament und Rat am 16. Dezember 2025 ist das Omnibus-Paket politisch abgeschlossen. Der Fokus liegt nun auf der Umsetzung der neuen Regelungen im Laufe des Jahres 2026. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt Anfang 2026 folgen die Ausarbeitung und Verabschiedung der delegierten Rechtsakte, insbesondere der vereinfachten ESRS. Diese sollen im Verlauf des Jahres 2026 finalisiert werden und schaffen die konkrete Grundlage für die künftige Berichterstattung. Parallel beginnt die nationale Umsetzung durch die Mitgliedstaaten innerhalb der in der Richtlinie vorgesehenen Fristen.
Für Unternehmen bedeutet dies eine Phase der operativen Vorbereitung. Auch wenn für das Geschäftsjahr 2026 eine freiwillige Anwendung der überarbeiteten ESRS vorgesehen ist und die vollständige Verpflichtung erst ab 2027 greift, empfiehlt es sich, die kommenden Monate aktiv zu nutzen. Unternehmen sollten ihre bisherigen CSRD-Aktivitäten überprüfen, vereinfachen und stärker auf quantitative, entscheidungsrelevante Inhalte ausrichten. Eine gezielte Gap-Analyse hilft dabei, bestehende Daten, Prozesse und Systeme mit den finalen Anforderungen abzugleichen und verbleibende Lücken effizient zu schließen. Wer sich frühzeitig an den neuen, risikobasierten Ansatz anpasst und die reduzierten Berichtspflichten strategisch nutzt, kann die Übergangsphase sinnvoll gestalten und sich nachhaltig auf die künftige Berichterstattung ausrichten.
Die Diskussion um die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten begann Anfang 2025. Am 26. Februar 2025 stellte die EU-Kommission einen Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung vor. Ziel war es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern, die Umsetzung der Vorgaben aus der CSRD und der CSDDD zu erleichtern und zusätzliche Zeit für die Einhaltung der neuen Berichtspflichten zu schaffen.
Bereits am 3. April 2025 stimmte das Europäische Parlament über Teile dieses Entwurfs ab. Diese Abstimmung führte zu einer weiteren Verzögerung der Meldepflichten. Die geplanten Änderungen betrafen unter anderem die Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD, die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), den CO₂-Grenzausgleich (CBAM) sowie die EU-Taxonomie. Ziel war es insbesondere, Unternehmen der ersten und zweiten Berichtsphase spürbare Erleichterungen bei der Berichterstattung zu verschaffen, ohne die Kernanforderungen der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung grundlegend zu verändern.
Mit der Vorlage der Kommission startete der Omnibus-Prozess, der in den folgenden Monaten intensiv weiterentwickelt und politisch diskutiert wurde und lange Zeit die Grundlage für die erwarteten Anpassungen bildete.
Am 22. Oktober 2025 lehnte das Europäische Parlament jedoch das vom Rechtsausschuss (JURI) vorgeschlagene Verhandlungsmandat zum sogenannten „Omnibus“-Paket ab. Damit lag zu diesem Zeitpunkt keine offizielle Parlamentsposition gegenüber Rat und Kommission vor, und die geplanten Trilogverhandlungen wurden vorerst gestoppt.
Inzwischen hat sich die politische Lage weiterentwickelt: Der Omnibus-Vorschlag wurde angenommen. Damit wurde der zuvor unterbrochene Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und eine neue Grundlage für die Anpassung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten geschaffen.
„Nachdem das Omnibus-Paket nun verabschiedet ist, empfiehlt es sich für Unternehmen, ihre Strukturen für nachhaltiges Reporting gezielt weiter aufzubauen und zu schärfen. Auch wenn einzelne Detailregelungen erst mit der Umsetzung auf nationaler Ebene konkretisiert werden, geht es längst um mehr als die reine Erfüllung von Berichtspflichten. Unternehmen, die frühzeitig belastbare Daten zu Klima-, Sozial- und Governance-Aspekten erheben, schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage in einem weiterhin volatilen wirtschaftlichen Umfeld, können interne Prozesse effizienter gestalten und sind zugleich gut auf die finalen CSRD-Anforderungen vorbereitet.“
– Sibylle Zavala, Clusterlead Nachhaltigkeit
Das EU-Omnibus-Paket 2025 markiert einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung und Entlastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und CSDDD. Schwellenwerte wurden angehoben, Übergangsfristen verlängert und Berichtsanforderungen, insbesondere bei den ESRS, deutlich reduziert, sodass Unternehmen weniger administrative Last tragen und sich stärker auf wesentliche, entscheidungsrelevante Informationen konzentrieren können. Gleichzeitig bleiben die Kernziele der EU-Nachhaltigkeitsregeln erhalten, und Unternehmen erhalten durch flexible, risikobasierte Ansätze mehr Spielraum bei der Umsetzung.
Für die kommenden Monate bedeutet dies eine Phase der operativen Vorbereitung, in der bestehende Strukturen überprüft, Prozesse angepasst und Datenlücken geschlossen werden sollten, um die Übergangsphase optimal zu nutzen und langfristig ein belastbares, strategisches Nachhaltigkeitsreporting aufzubauen.
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