Warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist
„Design for Recycling wird zur Pflicht – und damit strategische Produktentscheidung.“
Am 12. August 2026 wird die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verbindlich anwendbar. Mit dem am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz setzt Deutschland die europäische Verordnung national um und löst das bisherige Verpackungsgesetz ab.
Für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette entsteht dadurch konkreter Handlungsbedarf.
Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung und Teil des europäischen Green Deals unter dem Circular Economy Action Plan. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sorgt damit für einheitliche Vorgaben im europäischen Binnenmarkt.
Ziel der Verordnung ist es,
Die PPWR betrifft alle Verpackungen – unabhängig davon, ob sie als End- oder Transportverpackung eingesetzt werden.
Verbindliche Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen künftig EU-weit einheitliche Kriterien zur Recyclingfähigkeit erfüllen. „Design for Recycling“ wird damit zur gesetzlichen Anforderung.
Das betrifft unter anderem:
Nicht recyclingfähige Verpackungen werden perspektivisch vom Markt verdrängt.
Mindest-Rezyklatanteile: Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden verbindliche Rezyklateinsatzquoten eingeführt. Unternehmen müssen nachweisen, welcher Anteil an Post-Consumer-Rezyklat tatsächlich eingesetzt wird.
Das erfordert:
Mehrweg- und Abfallvermeidungsziele: Die PPWR definiert konkrete Reduktionsziele für Verpackungsabfälle. Zusätzlich werden in ausgewählten Bereichen verpflichtende Mehrwegquoten eingeführt, etwa im Getränke-, Transport- oder E-Commerce-Sektor. Unternehmen müssen prüfen, ob bestehende Einwegsysteme künftig noch zulässig sind.
Erweiterte Herstellerverantwortung: Die Anforderungen an Registrierung, Informationspflichten und Nachweisdokumentation werden deutlich ausgeweitet. Hersteller, Erzeuger und Lieferanten müssen detailliert darlegen können:
Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Marktbeschränkungen oder Sanktionen führen.
Vertreter aus Industrie und Handel bewerten das neue Durchführungsgesetz teilweise kritisch.
Genannt werden:
Gleichzeitig ist die europäische Stoßrichtung eindeutig: Die Transformation zur Kreislaufwirtschaft ist politisch beschlossen und regulatorisch verankert.
Unabhängig von Detailkritik entsteht für Unternehmen ein klarer Anpassungsdruck.
Die PPWR ist kein rein juristisches Thema – sie betrifft Produktentwicklung, Einkauf, Logistik, Nachhaltigkeitsstrategie und Compliance gleichermaßen.
Unternehmen sollten jetzt:
Wer frühzeitig auf PPWR-Konformität, Circular Design und belastbare Datenstrukturen setzt, reduziert regulatorische Risiken und kann nachhaltige Wettbewerbsvorteile aufbauen. Gerade für Hersteller, Erzeuger und Lieferanten entsteht strategischer Handlungsbedarf – auch im Hinblick auf ESG-Berichterstattung und Lieferkettenanforderungen.
Mit der PPWR beginnt eine neue Phase europäischer Verpackungsregulierung. Die Anforderungen werden verbindlicher, transparenter und messbarer. Für Unternehmen bedeutet das zunächst Mehraufwand – langfristig jedoch die Chance, Verpackungen konsequent kreislauffähig zu gestalten und sich zukunftssicher aufzustellen.
Sind Sie betroffen?
Wir unterstützen Sie bei Analyse, Strategieentwicklung und Umsetzung – von der regulatorischen Einordnung bis zur praktischen Integration in Ihre Prozesse.
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