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Nachhaltigkeitsstrategie

PPWR – Das neue Verpackungsrecht kommt

Warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist

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Autor:in
Danielle Feldstein
Beitrag vom
24.02.2026
Aktualisiert am
25.02.2026
Lesedauer ungefähr
Minuten
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„Design for Recycling wird zur Pflicht – und damit strategische Produktentscheidung.“

Am 12. August 2026 wird die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verbindlich anwendbar. Mit dem am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz setzt Deutschland die europäische Verordnung national um und löst das bisherige Verpackungsgesetz ab.

Für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette entsteht dadurch konkreter Handlungsbedarf.

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung und Teil des europäischen Green Deals unter dem Circular Economy Action Plan. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sorgt damit für einheitliche Vorgaben im europäischen Binnenmarkt.

Ziel der Verordnung ist es,

  • Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren
  • Recycling europaweit zu stärken
  • Verbindliche Standards für Kreislauffähigkeit zu schaffen
  • Ressourceneffizienz und Transparenz zu erhöhen

Die PPWR betrifft alle Verpackungen – unabhängig davon, ob sie als End- oder Transportverpackung eingesetzt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Verbindliche Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen künftig EU-weit einheitliche Kriterien zur Recyclingfähigkeit erfüllen. „Design for Recycling“ wird damit zur gesetzlichen Anforderung.

Das betrifft unter anderem:

  • Materialkombinationen
  • Trennbarkeit einzelner Komponenten
  • Kennzeichnung und Sortierfähigkeit

Nicht recyclingfähige Verpackungen werden perspektivisch vom Markt verdrängt.

Mindest-Rezyklatanteile: Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden verbindliche Rezyklateinsatzquoten eingeführt. Unternehmen müssen nachweisen, welcher Anteil an Post-Consumer-Rezyklat tatsächlich eingesetzt wird.

Das erfordert:

  • Belastbare Lieferketten
  • Geprüfte Materialqualitäten
  • Transparente Dokumentation

Mehrweg- und Abfallvermeidungsziele: Die PPWR definiert konkrete Reduktionsziele für Verpackungsabfälle. Zusätzlich werden in ausgewählten Bereichen verpflichtende Mehrwegquoten eingeführt, etwa im Getränke-, Transport- oder E-Commerce-Sektor. Unternehmen müssen prüfen, ob bestehende Einwegsysteme künftig noch zulässig sind.

Erweiterte Herstellerverantwortung: Die Anforderungen an Registrierung, Informationspflichten und Nachweisdokumentation werden deutlich ausgeweitet. Hersteller, Erzeuger und Lieferanten müssen detailliert darlegen können:

  • Materialzusammensetzung
  • Recyclingfähigkeit
  • Rezyklatanteil

Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Marktbeschränkungen oder Sanktionen führen.

Kritik aus der Wirtschaft – berechtigt oder überholt?

Vertreter aus Industrie und Handel bewerten das neue Durchführungsgesetz teilweise kritisch.

Genannt werden:

  • Steigende Bürokratiekosten
  • Unklare Zuständigkeiten
  • Fehlende Investitionsanreize
  • Unsicherheiten bei Übergangsfristen

Gleichzeitig ist die europäische Stoßrichtung eindeutig: Die Transformation zur Kreislaufwirtschaft ist politisch beschlossen und regulatorisch verankert.
Unabhängig von Detailkritik entsteht für Unternehmen ein klarer Anpassungsdruck.

Strategischer Handlungsbedarf für Unternehmen

Die PPWR ist kein rein juristisches Thema – sie betrifft Produktentwicklung, Einkauf, Logistik, Nachhaltigkeitsstrategie und Compliance gleichermaßen.

Unternehmen sollten jetzt:

  • Verpackungsportfolios systematisch prüfen
  • Recyclingfähigkeit bewerten
  • Rezyklatverfügbarkeit absichern
  • Interne Datenstrukturen und Dokumentationsprozesse aufbauen
  • Verantwortlichkeiten klar definieren

Wer frühzeitig auf PPWR-Konformität, Circular Design und belastbare Datenstrukturen setzt, reduziert regulatorische Risiken und kann nachhaltige Wettbewerbsvorteile aufbauen. Gerade für Hersteller, Erzeuger und Lieferanten entsteht strategischer Handlungsbedarf – auch im Hinblick auf ESG-Berichterstattung und Lieferkettenanforderungen.

Zum Fazit
zusammengefasst

Mit der PPWR beginnt eine neue Phase europäischer Verpackungsregulierung. Die Anforderungen werden verbindlicher, transparenter und messbarer. Für Unternehmen bedeutet das zunächst Mehraufwand – langfristig jedoch die Chance, Verpackungen konsequent kreislauffähig zu gestalten und sich zukunftssicher aufzustellen.

Sind Sie betroffen?
Wir unterstützen Sie bei Analyse, Strategieentwicklung und Umsetzung – von der regulatorischen Einordnung bis zur praktischen Integration in Ihre Prozesse.

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