Freiwillige Berichterstattung wird einfacher
Auslöser für den neuen Standard ist die Neuausrichtung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung im Zuge des Omnibus-Pakets, das im März 2026 formell gültig wurde. Die CSRD wurde in ihrem Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Viele Unternehmen, die sich bereits mit einer möglichen Berichtspflicht beschäftigt haben, fallen dadurch formal wieder aus dem direkten Anwendungsbereich heraus.
Damit ist das Thema aber nicht erledigt. Denn große, weiterhin berichtspflichtige Unternehmen müssen auch künftig Informationen entlang ihrer Wertschöpfungskette berücksichtigen. Dadurch werden häufig auch Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt, obwohl sie selbst nicht CSRD-pflichtig sind. Der VS-Standard schließt genau diese Lücke. Er schafft einen gemeinsamen Rahmen dafür, welche und wie viele Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen außerhalb der CSRD bereitstellen sollen.
Der VS-Standard ist ein freiwilliger Berichtsstandard für Unternehmen außerhalb der CSRD. Besonders relevant ist er für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, die regelmäßig Nachhaltigkeitsinformationen an Stakeholder liefern müssen.
Das Ziel ist klar: Unternehmen sollen transparent berichten können, ohne durch unverhältnismäßige Anforderungen überfordert zu werden.
Der VSME ist nicht plötzlich wertlos. Er bildet vielmehr die Basis, auf der der neue VS-Standard aufsetzt.
Auch die Grundstruktur bleibt vertraut. Vorgesehen sind weiterhin ein Basismodul mit grundlegenden Nachhaltigkeitsangaben und ein optionales Erweiterungsmodul für vertiefende Informationen.
Sobald der finale VS-Standard verabschiedet ist, sollten Unternehmen jedoch prüfen, welche Anpassungen gegenüber dem bisherigen VSME notwendig sind.
Was sich gegenüber dem VSME ändert:
Auch inhaltlich gibt es Anpassungen. Dazu zählen unter anderem:
Diese Änderungen zeigen deutlich: Der neue Standard soll praxisnäher werden. Es soll eine realistische Grundlage für verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen werden.
Die wichtigste Veränderung ist die Verbindung des VS-Standards mit dem sogenannten Value Chain Cap. Dieser Mechanismus begrenzt künftig, welche Nachhaltigkeitsinformationen große, CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen. Die Grenze bildet dabei der Umfang des freiwilligen Standards. Damit entsteht erstmals ein klar definierter Rahmen für Datenanfragen in der Lieferkette.
Für KMU bedeutet das vor allem:
Gleichzeitig wird der VS-Standard dadurch faktisch zum Mindeststandard für viele Nachhaltigkeitsinformationen. Er bleibt freiwillig, wird aber in der Praxis für viele Unternehmen relevant, weil Kunden, Banken oder Geschäftspartner sich daran orientieren werden.
So hilfreich der VS-Standard ist: Er hat klare Grenzen.
Er ist vor allem ein vereinfachter Berichtsrahmen. Sein Fokus liegt darauf, grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert bereitzustellen. Er ersetzt aber keine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Für viele Unternehmen reicht der VS-Standard aus, um Kundenanfragen besser zu beantworten und einen pragmatischen freiwilligen Bericht aufzubauen.
Wer Nachhaltigkeit jedoch aktiv zur Positionierung, Risikosteuerung, Transformation oder Finanzierung nutzen möchte, sollte über den VS-Standard hinausdenken. Wir empfehlen sich dann stärker an den ESRS zu orientieren und freiwillig ausgewählte ESRS-Elemente zu nutzen, zum Beispiel:
Auch wenn der VS-Standard freiwillig bleibt, verändert er die Realität der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich. Viele KMU erleben schon heute, dass sie zwar nicht direkt berichtspflichtig sind, aber trotzdem Nachhaltigkeitsinformationen liefern müssen. Etwa, weil ein großer Kunde ESG-Daten abfragt.
Der VS-Standard kann hier zur zentralen Referenz werden:
Gerade für Unternehmen, die bisher unsicher waren, wie sie Nachhaltigkeit pragmatisch berichten sollen, bietet der VS-Standard einen sinnvollen Einstieg.
Für Unternehmen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich vorzubereiten. Besonders sinnvoll sind:
Der aktuelle Stand: Der Entwurf des VS-Standards wurde am 6. Mai 2026 veröffentlicht und befindet sich bis zum 3. Juni 2026 in der Konsultation.
Anschließend wird die Europäische Kommission den finalen delegierten Rechtsakt verabschieden. Derzeit wird damit im Laufe des Jahres 2026 gerechnet. Nach einer Prüfphase durch Parlament und Rat kann der Standard anschließend formell in Kraft treten.
Der neue VS-Standard steht exemplarisch für die neue Logik der Nachhaltigkeitsregulierung in Europa. Weniger Unternehmen sind direkt verpflichtet. Gleichzeitig sind mehr Unternehmen indirekt betroffen, weil Nachhaltigkeitsinformationen entlang von Lieferketten, Finanzierungen und Geschäftsbeziehungen weiterhin gefragt sind.
Freiwilligkeit bedeutet deshalb nicht Beliebigkeit.
Der VS-Standard wird voraussichtlich zum zentralen Referenzrahmen für Nachhaltigkeitsinformationen außerhalb der CSRD. Für viele Unternehmen bietet er einen pragmatischen Einstieg, um Anforderungen besser zu steuern, Datenanfragen zu reduzieren und Transparenz zu schaffen.
Wer Nachhaltigkeit darüber hinaus strategisch nutzen möchte, sollte den VS-Standard nicht als Endpunkt verstehen, sondern als Basis. Ergänzt um ausgewählte ESRS-Elemente kann daraus ein wirksames Steuerungsinstrument entstehen – für bessere Entscheidungen, stärkere Positionierung und mehr Zukunftsfähigkeit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Brevo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen