Eine Chance für Unternehmen, die es ernst meinen
„Die EmpCo belohnt die Unternehmen, die es ernst meinen und den Wandel aktiv gestalten.“
Die EU hat mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) und der Green Claims Directive (GCD) zwei Regelwerke gegen Greenwashing formuliert. Obwohl die GCD seit Jahren im Rampenlicht steht, ist die EmpCo aktuell relevanter für Unternehmen: Sie wurde im Gegensatz zur GCD bereits auf EU-Ebene verabschiedet und gilt ab September 2026. Für Unternehmen bedeutet das: Transparenz schaffen, Nachweise liefern und die Chance nutzen, sich glaubwürdig zu positionieren.
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) wurde im März 2024 verabschiedet und muss bis zum 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), um irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern.
Die EmpCo gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vertreiben, und verpflichtet sie, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf belastbare Fakten zu stützen. Die Richtlinie unterscheidet nicht zwischen B2B- und B2C-Unternehmen. Sobald eine Aussage in die Endkundenkommunikation einfließt, fällt sie unter die EmpCo.
Die Kernpunkte der EmpCo:
Ziel der EmpCo:
Ein zentrales Ziel der EmpCo ist es, Verbraucher:innen zu stärken und Greenwashing zu verhindern. Denn: „Verbraucher müssen in der Lage sein, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beizutragen“, formuliert die EU und verweist auf Studien der Kommission, die zeigen, dass der Großteil umweltbezogener Aussagen vage, irreführend oder nicht belegbar ist. Der dadurch entstehende Vertrauensverlust bei den Verbrauchenden erschwert den Wandel, da echte nachhaltige Innovationen schwerer erkennbar werden.
Die GCD ergänzt die EmpCo durch technische Anforderungen an die Begründung und Überprüfbarkeit von Umweltaussagen. Sie wurde jedoch im Juni 2025 aufgrund zu strenger Vorgaben vorerst gestoppt. Unter anderem sah sie eine ex-ante Prüfung vor. Das heißt, jede Umweltaussage hätte vor Veröffentlichung durch externe Gutachter validiert werden müssen. Ob und wann die GCD zurück auf die Agenda kommt, ist derzeit unklar.
Gemeinsames Ziel beider Richtlinien:
Mit der EmpCo steigen die Anforderungen an Daten und Methoden. Unternehmen können diese Daten nutzen, um Produkte und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Außerdem dient die geforderte Datenqualität und Transparenz als optimale Grundlage für (Produkt-) Kommunikation.
Vorteile:
Mit der EmpCo geht die EU einen wichtigen Schritt gegen Greenwashing und stärkt evidenzbasierte Nachhaltigkeitskommunikation. Eindeutige und überprüfbare Aussagen sind nicht nur eine Frage der Compliance, sondern vielmehr entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und das Vertrauen der Endverbraucher:innen. Unternehmen mit ernsthaftem Nachhaltigkeitsengagement und transparenten Prozessen profitieren, denn konforme Kommunikation belohnt diejenigen, die echten Fortschritt vorweisen können.
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