Was das für Unternehmen bedeutet
Ursprünglich sollte das neue Emissionshandelssystem II (ETS II) bereits 2027 starten. Nun steht eine Verschiebung auf 2028 im Raum. Für viele deutsche Unternehmen, die bereits unter das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) fallen, wirft das Fragen zur Wettbewerbsfairness und Planungssicherheit auf.
In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu ETS II.
Das neue europäische Emissionshandelssystem ETS II erweitert den CO₂-Handel auf Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen. Ziel ist es, auch jene Sektoren in die Bepreisung von Emissionen einzubeziehen, die bislang nicht unter den EU-Emissionshandel (ETS I) fallen. Damit soll der Klimaschutz in Europa weiter ausgebaut und der CO₂-Ausstoß umfassender reguliert werden.
In einem 18-stündigen Verhandlungsmarathon am 5. November 2025 verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten politisch darauf, den Start des ETS II voraussichtlich auf 2028 zu verschieben.
Diese Option war bereits in der ETS-II-Richtlinie vorgesehen: Die Europäische Kommission darf den Start verschieben, wenn Gas- oder Rohölpreise bis Mitte 2026 über einem definierten Schwellenwert liegen. Neu ist daher nicht die Möglichkeit selbst, sondern die Entscheidung, diese nun tatsächlich zu nutzen.
Die formelle Bestätigung der Kommission steht noch aus. Erst wenn sie die Entscheidung offiziell umsetzt, wird die Verschiebung auch rechtlich verbindlich.
Die Verschiebung des ETS II steht im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über die europäischen Klimaziele für das Jahr 2040. Die EU hat sich darauf geeinigt, das Ziel etwas niedriger anzusetzen als ursprünglich geplant.
Deutschland, vertreten durch Umweltminister Carsten Schneider, hat zugestimmt, um die Einigung möglich zu machen. Ein wichtiges Thema in den Gesprächen war, wie viel der geplanten Emissionsminderungen über den Kauf von internationalen Klimazertifikaten erreicht werden darf – also über Projekte außerhalb der EU. Deutschland wollte hier strenge Grenzen festlegen: maximal drei Prozentpunkte der Reduktion sollen auf diesem Weg erzielt werden dürfen.
Bis endgültig feststeht, wann ETS II startet, plant Deutschland eine Übergangslösung: 2026 soll weiterhin eine auktionsbasierte CO₂-Abgabe gelten. Diese soll sicherstellen, dass es auch in der Zwischenzeit eine Preiswirkung für Emissionen gibt.
Für viele deutsche Unternehmen, die bereits im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) aktiv sind, bringt die Verschiebung vor allem Unsicherheit.
Auch Österreich betreibt ein nationales Emissionshandelssystem. Andere Länder wie Irland oder Norwegen werden aufgrund hoher nationaler Energiesteuern oder bestehender Regelungen vermutlich in der Anfangsphase nicht teilnehmen.
Auch wenn der Start des ETS II voraussichtlich verschoben wird, sollten Unternehmen das Thema nicht aus den Augen verlieren. Die politische Entscheidung ändert nichts daran, dass CO₂-Emissionen in den kommenden Jahren zunehmend bepreist werden – die Frage ist nur, wann und in welchem Tempo.
Gerne beraten wir Sie zum Thema ETS II.
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