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KLIMANEUTRALES UNTERNEHMEN

STEP-BY-STEP IN DIE KLIMANEUTRALITÄT

Beweisen Sie Ihr Engagement für den Klimaschutz – als klimaneutrales Unternehmen! So zeigen Sie all Ihren Partner:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen, wie ernst Sie Ihre unternehmerische Verantwortung und Vorbildfunktion nehmen.

Doch wie wird ein Unternehmen eigentlich klimaneutral? Eine ganzheitliche Klimastrategie, und damit auch der Weg in die Klimaneutralität, besteht aus drei wesentlichen Schritten: der CO₂-Bilanzierung, der CO₂-Reduktion und der CO₂-Kompensation.

Im Rahmen der CO₂-Bilanzierung ermitteln wir den CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens, den Corporate Carbon Footprint. Auf dieser Grundlage finden wir heraus, welche Treibhausgasemissionen in Ihrem Unternehmen entstehen. Anschließend prüfen wir die größten Hebel und Reduktionsmöglichkeiten. Das Ziel sollte es grundsätzlich immer sein, Emissionen zu reduzieren und, so weit wie möglich zu vermeiden. Alle unvermeidbaren Emissionen können Sie durch die Investition in international anerkannte Klimaschutzprojekte ausgleichen. Dafür bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an hochwertigen Projekten, die im globalen Süden einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Klimaschutz leisten.

Wir führen Sie Schritt für Schritt in die Klimaneutralität. Gerne begleiten wir Sie bei der CO₂-Kompensation, der Auswahl der passenden Klimaschutzprojekte und der korrekten Kommunikation.

  • Individuelle Lösungen
  • Auswahl an hochwertigen Klimaschutzprojekten
  • Begleitung bei der Kommunikation
  • Qualifizierte Nachhaltigkeitsberater:innen

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UNSER CONSULTING-TEAM IST FÜR SIE DA

Setzen Sie mit Ihrem Unternehmen ein Zeichen für nachhaltigen Klimaschutz! Fokus Zukunft weist Ihnen den Weg zur Klimaneutralität. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung im Bereich CO2-Kompensation.

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JETZT MIT DER CO₂-KOMPENSATION STARTEN

Sie möchten unvermeidbare oder bereits entstandene CO2-Emissionen kompensieren? Dann lassen Sie uns gemeinsam die weiteren Maßnahmen besprechen! Unser Team verrät Ihnen gerne mehr zum Vorgehen bei der CO2-Kompensation sowie zu unseren Klimaschutzprojekten.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um das Thema CO₂-Kompensation für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Ein Gelingen der globalen Emissionsminderungen hängt wesentlich von dem freiwilligen und konsequenten Handeln der Wirtschaft in den Industrieländern ab. Denn die Zusagen der einzelnen Staaten reichen nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Im Rahmen der Geschäftsaktivitäten von Unternehmen entstehen große Mengen an Treibhausgasen – z.B. bei der Produktion und dem Transport von Gütern und Waren, Geschäftsreisen, sowie im Strom- und Wärmeverbrauch. Die freiwillige Kompensation der entstanden Emissionen leistet einen wichtigen Beitrag die Klimaziele der Regierung, der EU und der Vereinten Nationen zu erreichen und fördert die Bewusstseinsbildung von Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Kund:innen hinsichtlich des Umgangs mit endlichen Ressourcen.

    Kompensieren bedeutet ausgleichen. Im Zusammenhang mit CO₂- bzw. Treibhausgasemissionen (also auch Methan, Lachgas, fluorierten Treibhausgase, wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid) gelingt dies durch den Erwerb und die Stilllegung von entsprechenden Klimaschutzzertifikaten. Diese Zertifikate sind Emissionsgutschriften, die im Rahmen eines international anerkannten Klimaschutzprojektes generiert werden und jeweils für eine Tonne zusätzlich eingespeicherte oder eingesparte Emissionen stehen. Da es für das Klima auf die Gesamtmenge an Treibhausgasen in der Atmosphäre ankommt und nicht auf den Ort der Entstehung, ist es nach dem im Kyoto Protocol verankerten Konzept des Clean Development Mechanism (CDM) möglich, unvermeidbare Emissionen als zusätzliche Maßnahmen neben der Vermeidung und Reduktion durch den Kauf hochwertiger Klimaschutzzertifikate auszugleichen.

    Ein Klimaschutzzertifikat ist eine Emissionsgutschrift und bedeutet, dass im Rahmen eines Klimaschutzprojekts pro Zertifikat zusätzlich eine Tonne CO₂e eingespart oder eingespeichert wurde. Die Anzahl der generierten Klimaschutzzertifikate innerhalb eines Projekts bemisst sich anhand des sogenannten Baseline-Szenarios, ein Vergleich der Ausgangssituation mit der möglichen CO₂-Einsparung durch die vorgeschlagene Projektaktivität.

    Damit ein Klimaschutzprojekt offiziell anerkannt wird, muss es zuvor nach einem vorgegebenen Standard registriert werden. Dafür ist eine detaillierte Beschreibung des Projekts durch das sogenannte Product Design Dokument (PDD) sowie die Berechnung der erwarteten Emissionseinsparung anhand des Baseline-Szenarios erforderlich. Anschließend wird das Projekt durch eine unabhängige dritte Prüforganisation (z.B. TÜV) verifiziert und validiert. Die tatsächliche CO₂-Einsparung sowie der Fortschritt werden in regelmäßigen Monitoringberichten festgehalten. Auf dieser Basis erfolgt die regelmäßige Ausschüttung der Zertifikate.

    Damit jedes Klimaschutzzertifikat und die damit verbundene Emissionsgutschrift in Höhe von einer Tonne CO₂e nur einmal genutzt wird, müssen die Zertifikate nach dem Erwerb umgehend stillgelegt werden. Dies ist insofern bedeutend, da diese Stilllegung Voraussetzung für die Vermarktung klimaneutral gestellter Unternehmen und/oder Produkte ist. Ohne Stilllegung könnte ein Klimaschutzzertifikat im freiwilligen Markt weiter gehandelt werden, wodurch keine zusätzliche Emissionsreduktion erreicht würde.

    Laut dem völkerrechtlich verbindlichen Kyoto Protocol sollen Klimaschutzprojekte dort stattfinden, wo sie am wirtschaftlichsten sind. Da sich Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern vergleichsweise kostengünstig realisieren lassen und auch das Einsparpotential durch neue Technologien noch sehr hoch ist, finden Klimaschutzprojekte mehrheitlich im globalen Süden statt. Dies funktioniert, weil es für das Klima keine Rolle spielt, wo Treibhausgasemissionen ausgestoßen und eingespart werden. Am Ende zählt die Gesamtsumme an Emissionen in der Atmosphäre und entscheidet darüber, ob das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen erreicht wird oder nicht.

    Für Schwellen- und Entwicklungsländer ist der Emissionshandel ein wesentlicher Treiber des Transfers sauberer Technologien. Darüber hinaus tragen die Projekte zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation vor Ort bei und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

    Im Hinblick auf die Erreichung der internationalen Klimaziele ist die Kompensation von unvermeidbaren oder bereits entstandenen Treibhausgasemissionen zusätzlich zu Vermeidung und Reduktion essenziell. Natürlich ist es immer besser, wenn Treibhausgase erst gar nicht entstehen, jedoch ist eine gewisse Restmenge von Treibhausgasen allein durch unsere Existenz und unsere Lebens- und Wirtschaftsweise unvermeidbar. Ohne Kompensation als zusätzliche Maßnahme zu Vermeidung und Reduktion können die internationalen Klimaziele nicht erreicht werden, was enorme Folgen für das Leben auf der Erde hätte. Wer Klimaschutz ernst meint, nutzt daher das Instrument der Kompensation als kurzfristigen Hebel parallel zur Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen und weitgreifenden Klimaschutzstrategie. Der CO₂-Ausgleich darf niemals ein Freibrief für verschwenderisches Verbrauchsverhalten sein, denn das schadet nicht nur dem Klima, sondern degradiert auch das ehrliche und ernst gemeinte Engagement vieler Unternehmen.

    Klimaneutral meint zunächst einmal, dass sich etwas weder positiv noch negativ auf das Klima auswirkt. Das heißt aber nicht automatisch, dass keine Treibhausgasemissionen verursacht werden (eine CO₂-Freiheit ist technologisch als auch ökonomisch momentan nicht möglich), sondern weist in der Regel auf eine Kompensation mit Klimaschutzzertifikaten hin. Unsere Definition von Klimaneutralität lautet wie folgt: „Die Auszeichnung „klimaneutral“ bestätigt, dass die ermittelte Anzahl an Emissionen mit ebenso vielen Klimaschutzzertifikaten aus dem Portfolio von Fokus Zukunft oder anderen Quellen ausgeglichen wurde (1 Tonne CO₂e = 1 Klimaschutzzertifikat).“

    Den Status „klimaneutral“ ausschließlich durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten zu erreichen, ist bei einem ernst gemeinten und nachhaltigen Engagement für den Klimaschutz nicht ausreichend. Es gilt, neben der Kompensation die konsequente Vermeidung und Reduktion der eigenen Emissionen voranzutreiben. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine langfristige und weitgreifende Klimaschutzstrategie im Unternehmen zu erarbeiten und konsequent umzusetzen. Neben den klimatischen Auswirkungen spielen hier auch andere ökologische sowie soziale Aspekte eine Rolle. Auch bei dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ist darauf zu achten, dass die Projekte einen positiven sozialen Effekt am jeweiligen Standort erzeugen.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
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    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

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    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

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      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

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      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske