Finden Sie hier Klimaschutzprojekte, mit denen Sie unvermeidbare CO₂-Emissionen ausgleichen können. Unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen beraten Sie gerne bei der Auswahl.
Finden Sie hier Klimaschutzprojekte, mit denen Sie unvermeidbare CO₂-Emissionen ausgleichen können. Unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen beraten Sie gerne bei der Auswahl.
Jedes Unternehmen kann aktiv werden! Leisten Sie mit Investitionen in globale Klimaschutzprojekte nachhaltigen Klimaschutz. Ihre Förderung kommt genau in den Ländern an, die vom Klimawandel bereits am stärksten betroffen sind, und verbessert die ökonomische, soziale und ökologische Situation vor Ort – ganz im Sinne der Agenda 2030.
Wir bieten Ihnen hochwertige Klimaschutzprojekte unterschiedlicher Projekttypen und Projektländern zu fairen Kosten. Alle Projekte aus unserem Portfolio haben wir exklusiv für Sie ausgewählt.
AKTIVE PROJEKTE
Aktuell verfügbare Klimaschutzprojekte, die Sie durch Ihren finanziellen Invest unterstützen können.
ARCHIVIERTE PROJEKTE
Diese Klimaschutzprojekte sind mittlerweile nicht mehr Teil unseres aktiven Portfolios. Die Gründe hierfür sind vielfältig, nicht zuletzt z.B. wegen eines erfolgreichen Projektabschlusses.
Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um die Themen Klimaschutzprojekte und Klimaschutzzertifikate für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.
Ein Klimaschutzprojekt ist ein unter dem Clean Development Mechanism (CDM) anerkanntes internationales Projekt, welches Emissionsgutschriften generiert, die auf dem freiwilligen Markt gehandelt werden können. Die Anzahl an generierten Klimaschutzzertifikaten innerhalb eines Projekts ergibt sich aus dem Vergleich mit einem sogenannten Baseline-Szenario. Bei einem Projekt zu erneuerbaren Energien ermittelt sich die Menge an generierten Klimaschutzzertifikaten z.B. durch den Vergleich mit dem Bau eines Kohlekraftwerkes anstelle der Erzeugung von erneuerbarem Strom. Ein Klimaschutzzertifikat entspricht dabei einer eingesparten bzw. eingespeicherten Tonne CO₂e.
Es gibt eine ganze Reihe von unterschiedlichen Klimaschutzprojekten und Projekttypen. Viele Erneuerbare-Energie-Projekte tragen zur Förderung von Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft und Biomasse in Schwellen- und Entwicklungsländern bei. Andere Projekte, wie zum Beispiel Kochofenprojekte, eignen sich zur Energieeffizienzsteigerung.
Weitere weit verbreitete Klimaschutzprojekte sind Aufforstungs- oder Waldschutz-Projekte. Diese zählen zu den sogenannten Nature-based solutions (NBS).
„Ex-post“-Zertifikate werden nach der Reduktion bzw. der Vermeidung der Emissionen ausgeschüttet. Dies ist z.B. der Fall bei erneuerbaren Energieprojekten. Bei „ex-ante“-Zertifikaten hingegen findet die Ausschüttung der Zertifikate vor der Reduktion bzw. Vermeidung der Emissionen statt: beispielswiese bei Aufforstungsprojekten, bei denen die Emissionsreduktion erst innerhalb der nächsten Jahre und Jahrzehnte stattfindet.
Damit ein Projekt als international anerkanntes Klimaschutzprojekt klassifiziert wird und damit Emissionsgutschriften für die Kompensation von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen generieren kann, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss real, messbar, dauerhaft, einmalig, unabhängig geprüft und verifiziert sein. Außerdem ist Leakage zu vermeiden. Als ein weiteres Kriterium gilt die Zusätzlichkeit. Nur wenn das Projekt zusätzlich Emissionen einspart oder einspeichert – also ohne den durch die Kohlenstofffinanzierung geschaffenen Anreiz nicht stattgefunden hätte – ist es zum offiziellen Ausgleich von Emissionen zugelassen.
Ein wichtiges Kriterium für die Zulassung von Klimaschutzprojekten ist die Zusätzlichkeit. Voraussetzung für ein international anerkanntes Klimaschutzprojekt ist es demnach, dass dieses Projekt erst durch den Anreiz der zusätzlichen Finanzierung durch den Verkauf von Klimaschutzzertifikaten realisiert wurde und somit zusätzlich Emissionen eingespart oder eingespeichert werden. Die Zusätzlichkeit eines Klimaschutzprojekts wird regulatorisch und finanziell bewertet und als festes Kriterium unter dem Rahmen des Clean Development Mechanism geprüft. Im Pariser Klimaabkommen ist das Kriterium der Zusätzlichkeit in Artikel 6.2 geregelt.
International anerkannte Klimaschutzprojekte sind nach dem Gold Standard, Verified Carbon Standard (+ Climate, Community & Biodiversity Standard) oder dem Clean Development Mechanism akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Diese Standards garantieren, dass die Voraussetzungen für ein hochwertiges Klimaschutzprojekt erfüllt sind und neben der Klimawirkung auch weitere UN-Nachhaltigkeitsziele unterstützt werden. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO₂-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, wie beispielsweise dem TÜV, bescheinigt. Fokus Zukunft führt in seinem Portfolio ausschließlich Projekte dieser Standards.
Zunächst hat dies vor allem historische und politische Hintergründe: Im Kyoto Protocol wurde 1997 definiert, dass Industrieländer – sogenannte Annex-I Länder – Reduktionsziele verfolgen müssen, während Schwellen- und Entwicklungsländern durch den Clean Development Mechanism zu sauberem Wachstum verholfen werden soll. So werden gezielt Klimaschutzprojekte unterstützt, die beispielsweise klimafreundliche Lösungen für den steigenden Energiebedarf vor Ort bieten. Sicher ist: Schwellenländer wie Indien, China oder Brasilien sind entscheidend für der Erreichung der Internationalen Klimaziele.
Im Vergleich zu Deutschland oder anderen Staaten auf der Nordhalbkugel ist die Realisierung von Klimaschutzprojekten im globalen Süden in vielerlei Hinsicht von Vorteil: Zum einen sind die Bedingungen für erneuerbare Energieanlagen (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse) häufig besser und das Potential der Einsparung durch neue Technologien kann kostengünstiger ausgeschöpft werden. Zum anderen trägt der Emissionshandel auch zu einer nachhaltig ausgerichteten wirtschaftlichen Entwicklung bei und damit zum Erreichen der Agenda 2030.
Der offiziell anerkannte Ausgleich von Treibhausgasemissionen ist derzeit ausschließlich durch die Unterstützung internationaler Klimaschutzprojekte zu erreichen. Wer sich regional für die Umwelt engagieren möchte, kann dies zusätzlich zur Kompensation tun und z.B. mit unseren Kooperationspartnern Bäume pflanzen lassen, Moore renaturieren, Bienenpatenschaft übernehmen oder nachhaltige Landwirtschaft fördern. Unsere Auswahl an regionalen Umweltprojekten finden Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen für die Kompensation von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen grundsätzlich nur Zertifikate aus Klimaschutzprojekten zu erwerben, die nach dem Gold Standard, VCS (+ CCBS) oder dem Clean Development Mechanism zertifiziert sind. Es ist außerdem sinnvoll für den Ausgleich des CO₂-Fußabdrucks, Projekte aus verschiedener Projekttypen und/oder Ländern zu unterstützen.
Zu jedem Klimaschutzprojekt aus unserem Portfolio finden Sie eine Projektbeschreibung. Dort erhalten Sie Angaben wie: Projektname und -Land, Standard, Validierer, Anzahl an gesparten Tonnen CO₂ im Jahr, Anzahl an insgesamt eingesparten Tonnen CO₂ sowie die unterstützten SDGs. Darüber hinaus ist es möglich, über die offizielle Projekt-ID oder den hinterlegten Link, auf die offizielle Registrierungsseite des Projekts zu gelangen. Hier stehen Ihnen weitere Detailinformationen zur Verfügung.
Die Kompensation von CO₂-Emssionen durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten sollte immer nur ein Teilaspekt einer ganzheitlichen Klimastrategie sein, bei der die Reduzierung Ihres CO₂-Fußabdrucks im Vordergrund steht. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.
Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.
Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.
Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?
Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.
Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.
Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!
Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.
Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.
Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!
Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.
Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.
Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!
Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.
Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.
Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!
Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.
Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.
Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.
Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.
Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.
Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.