Die CBAM-Berichtspflicht betrifft Unternehmen in der EU, die bestimmte Rohstoffe aus dem EU-Ausland importieren. Ziel ist es, die CO2-Emissionen importierter Produkte zu erfassen, um eine Gleichstellung mit EU-internen Klimaschutzstandards zu gewährleisten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten.
Das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist eine Regelung, mit der Anreize für Erzeuger außerhalb der EU geschaffen werden, ihre Emissionen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Von der CBAM-Meldepflicht sind alle Unternehmen betroffen, die CBAM-relevante Waren aus einem Drittland in die EU importieren. Zu den CBAM-relevanten Waren zählen Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Im CBAM-Bericht muss unter anderem die Gesamtmenge jeder Warenart in Megawattstunden bei Strom und in Tonnen bei anderen Waren, aufgeschlüsselt nach den Anlagen, die die Waren im Ursprungsland herstellen.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die zuständige nationale Behörde für CBAM.
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