Header für die Leistung "CBAM-Berichtspflicht"

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unterstützung bei der
CBAM-Berichtspflicht

Die CBAM-Berichtspflicht betrifft Unternehmen in der EU, die bestimmte Rohstoffe aus dem EU-Ausland importieren. Ziel ist es, die CO2-Emissionen importierter Produkte zu erfassen, um eine Gleichstellung mit EU-internen Klimaschutzstandards zu gewährleisten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten.

Ihre Vorteile
eines CBAM-Berichtes

  1. Transparenz über importierte Rohstoffe: Sie erhalten einen detaillierten Überblick über Ihre importierten Rohstoffe und können alternative Bezugsquellen innerhalb der EU evaluieren, um potenzielle Kosten und Abhängigkeiten zu reduzieren.
  2. Vermeidung höherer Standard-Emissionswerte: Durch unsere präzise Bilanzierung Ihrer Rohstoffe profitieren Sie von individuellen, nachgewiesenen Emissionswerten, anstatt pauschale (oft höhere) Standardwerte nutzen zu müssen. Dies kann Ihre CO₂-Kosten erheblich senken.
  3. Strategische Dekarbonisierung: Die Analyse Ihrer importierten Emissionen unterstützt eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie, indem sie Optimierungspotenziale in der Rohstoffbeschaffung und Produktion aufzeigt.

Ihr Weg zu einem
CBAM-Bericht

Schritt 1

Definition der Berichtsanforderungen

Zu Beginn klären wir die spezifischen CBAM-Berichtsanforderungen für Ihr Unternehmen. Gemeinsam identifizieren wir relevante Datenquellen und legen Schnittstellen fest.

Schritt 2

Datenaufbereitung & Migration

Anschließend sammeln und validieren wir die relevanten Emissions- und Importdaten. Die aufbereiteten Daten werden in die Softwarelösung zur CBAM-Berichterstattung migriert. Regelmäßige Abstimmungstermine gewährleisten eine konsistente und fehlerfreie Datenübertragung.

Schritt 3

Implementierung der Berichtsprozesse

Wir richten die Berichtsmodule in der Software ein und konfigurieren sie gemäß den CBAM-Vorgaben.

Schritt 4

Berechnung der Emissionen auf Rohstoffebene

Basierend auf den gesammelten Daten bilanzieren wir die tatsächlichen Emissionswerte der importierten Rohstoffe. Diese realen Emissionswerte werden in die Software integriert, um höhere Standardwerte zu vermeiden und potenzielle Kosteneinsparungen zu ermöglichen.

Schritt 5

Einreichen des CBAM-Berichts

Nach erfolgreicher Berechnung und Validierung erfolgt das quartalsweise Einreichen des CBAM-Berichts bei der zuständigen Zollbehörde. Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Häufig gestellte Fragen,
die wir beantworten

Das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist eine Regelung, mit der Anreize für Erzeuger außerhalb der EU geschaffen werden, ihre Emissionen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Von der CBAM-Meldepflicht sind alle Unternehmen betroffen, die CBAM-relevante Waren aus einem Drittland in die EU importieren. Zu den CBAM-relevanten Waren zählen Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Im CBAM-Bericht muss unter anderem die Gesamtmenge jeder Warenart in Megawattstunden bei Strom und in Tonnen bei anderen Waren, aufgeschlüsselt nach den Anlagen, die die Waren im Ursprungsland herstellen.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die zuständige nationale Behörde für CBAM.

Bild der Fokus Zukunft Nachhaltigkeitsberater:innen bei der Arbeit.

Gleich anfragen für die
Erfüllung der CBAM-Berichtspflicht

Haben Sie Fragen zu dieser Leistung oder möchten Sie Ihr Projekt mit uns besprechen? Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!