Mit der EmpCo-Richtlinie verändern sich die Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend. Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ dürfen bei Produkten und Dienstleistungen nicht mehr darauf gestützt werden, dass entstandene Treibhausgasemissionen durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten kompensiert werden. Das heißt jedoch nicht, dass Unternehmen ihren Klimaschutzbeitrag verschweigen, sondern vielmehr konkret einordnen sollten.
Der kommunikative Wandel lautet deshalb: weg vom Neutralitätsversprechen, hin zum nachvollziehbaren Klimaschutzbeitrag.
Wer CO₂-Emissionen kompensiert, darf das entsprechende Produkt, Services oder die Geschäftstätigkeit nicht als klimaneutral darstellen. Das untersagt die europäische Richtlinie EmpCo, die auf nationaler Ebene im UWG verankert ist (Anhang zu §3 UWG Absatz 3). Schon vor Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie am 27.09.2026, haben die Deutsche Umwelthilfe und Verbraucherzentralen Urteile gegen internationale Unternehmen erstritten, die ihre Leistung als CO₂-neutral bewarben (Beispiel Lufthansa: LG: ‚Klimaneutral‘-Werbung von Lufthansa irreführend).
Wichtig ist dabei die Differenzierung: Investitionen in Klimaschutzprojekte werden durch EmpCo nicht verboten. Auch die Kommunikation darüber bleibt möglich. Die EU-Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass Unternehmen über Investitionen in Klimaschutzzertifikate informieren können, solange dies nicht irreführend geschieht.
Beim freiwilligen Erwerb von Zertifikaten finanzieren Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen außerhalb ihrer eigenen Wertschöpfungskette. Ein Zertifikat steht in der Regel für eine quantifizierte Menge vermiedener, reduzierter oder aus der Atmosphäre entnommener Treibhausgasemissionen. Die Projekte können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Emissionsvermeidung, naturbasierte CO₂-Bindung sowie technologische Verfahren zur dauerhaften Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre. Die Qualität von Klimaschutzprojekten stellen Drittorganisationen sicher, die ein Projekt hinsichtlich der Zusätzlichkeit, Messbarkeit, Nachprüfbarkeit und Dauerhaftigkeit einer Maßnahme verifizieren. Zudem wird eine Doppelzählung ausgeschlossen.
Entscheidend ist jedoch: Der Kauf und die Stilllegung von Zertifikaten verändern zunächst nicht den eigenen CO₂-Fußabdruck des Unternehmens oder Produkts. Die Klimawirkung findet an anderer Stelle statt und hinter der Kompensation steckt lediglich ein rechnerischer Ausgleich.
Angelehnt an den klimastrategischen Dreiklang zur systematischen Erreichung von Netto Null, gilt es CO₂-Emissionen:
Somit leistet die Kompensation ergänzend zu gezielten Reduktionsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag und ist kein Ersatz für die eigene Reduktion. Hier setzt der Contribution Claim im Rahmen der Kommunikation an: die Finanzierung eines Klimaschutzprojekts wird als zusätzlicher Beitrag eingeordnet, der ausdrücklich von der eigenen Emissionsreduktion getrennt ist.
Für die Kommunikation in Form eines Contribution Claims gilt es die Kompensation fachlich korrekt zu erklären und den Kauf von Zertifikaten als ergänzenden Bestandteil der Klimastrategie auf dem Weg zu Netto Null einzuordnen, d.h. auch in einen strategischen Kontext zu setzen. Dabei sollte der Klimaschutzbeitrag soweit konkretisiert werden, wie z.B. den CO₂ Fußabdruck, die Anzahl der Zertifikate und das unterstützte Klimaschutzprojekt transparent zugänglich zu machen. Damit wird aus einem Neutralitätsversprechen eine überprüfbare Aussage über eine konkrete Klimaschutzmaßnahme.
Somit ist klar, trotz den verschärften Regeln rund um Nachhaltigkeitskommunikation verliert der Klimaschutzbeitrag nicht seine Wirkung. Unternehmen sollten den Wegfall des „Klimaneutral“-Arguments nicht als Anlass nehmen, Informationen über ihr Nachhaltigkeitsengagement gezielt zurückzuhalten – das sogenannte Greenhushing. Denn wer bewusst schweigt riskiert die eigene Sichtbarkeit von Fortschritten und signalisiert vielmehr eine langfristige Substanzlosigkeit. Somit gilt: nicht weniger kommunizieren, sondern präziser und somit glaubwürdiger.
Mit EmpCo verändert sich vor allem die Art, wie Unternehmen über Klimaschutzbeiträge sprechen. Der Kauf von CO₂-Zertifikaten kann weiterhin ein ergänzender Bestandteil einer Klimastrategie sein – darf jedoch nicht dazu genutzt werden, Produkte oder Dienstleistungen als „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ zu bewerben.
Entscheidend ist deshalb eine klare Einordnung: Eigene Emissionen erfassen und reduzieren und zusätzliche Klimaschutzbeiträge transparent davon trennen. Contribution Claims bieten dafür einen geeigneten Ansatz, wenn nachvollziehbar dargestellt wird, welche Klimaschutzprojekte unterstützt werden und welchen Beitrag die Finanzierung leistet.
Für Unternehmen bedeutet das: nicht weniger über Klimaschutz sprechen, sondern konkreter, transparenter und nachvollziehbarer.
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