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#Wissen
Kommunikation & Marke

EmpCo-Richtlinie

Neue Maßstäbe für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation

Infos zum Beitrag

Autor:in
Helena Hollekamp
Beitrag vom
12.12.2025
Aktualisiert am
16.10.2026
Lesedauer ungefähr
Minuten
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„Die EmpCo belohnt die Unternehmen, die es ernst meinen und den Wandel aktiv gestalten.“

Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, kurz EmpCo, stellt die EU klare Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben auch in Deutschland. Sie wurden durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, in nationales Recht umgesetzt.

Für Unternehmen bedeutet das: Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation muss konkret, verständlich und belegbar sein. Vage Aussagen, ungeprüfte Nachhaltigkeitssiegel oder ausschließlich kompensationsbasierte Klimaneutralitätsversprechen können rechtliche Risiken mit sich bringen.

Gleichzeitig eröffnet die EmpCo eine Chance: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen belastbar nachweisen und transparent kommunizieren, können Vertrauen schaffen und sich glaubwürdig im Wettbewerb positionieren.

Was ist die EmpCo?

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und am 6. März 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Seit dem 27. September 2026 sind die entsprechenden nationalen Regelungen anzuwenden.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung insbesondere durch Änderungen des UWG. Dabei wurden unter anderem neue Begriffsbestimmungen aufgenommen, die Irreführungstatbestände konkretisiert und die sogenannte „Schwarze Liste“ der stets unzulässigen Geschäftspraktiken erweitert.

Im Mittelpunkt steht der Schutz von Verbraucher:innen. Erfasst werden geschäftliche Handlungen und Aussagen, die sich an Endkund:innen richten oder ihre Kaufentscheidung beeinflussen können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Unternehmens- und Produktwebsites,
  • Online-Shops,
  • Produktverpackungen und Etiketten,
  • Werbeanzeigen und Broschüren,
  • Social-Media-Beiträge,
  • Nachhaltigkeitssiegel, Grafiken und Symbole,
  • Produktnamen und andere Bestandteile der kommerziellen Kommunikation.

Auch Unternehmen mit einem überwiegend B2B-orientierten Geschäftsmodell können betroffen sein, wenn ihre Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen in die Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen einfließen.

Die Kernpunkte der EmpCo

  • Verbot pauschaler und allgemeiner umwelt- und sozialbezogener Aussagen und vager Begriffe wie bspw. „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“, wenn keine klaren Nachweise vorliegen
  • Produkte dürfen nicht als „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ beworben werden. Unternehmen können jedoch weiterhin transparent über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten informieren. Dabei muss jedoch klar zwischen der tatsächlichen Emissionsminderung und der Finanzierung externer Klimaschutzmaßnahmen unterschieden werden.
  • Eigene, nicht zertifizierte Umweltsiegel sind künftig unzulässig
  • Zukunftsaussagen müssen durch einen Umsetzungsplan mit Zwischenzielen und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen untermauert werden
  • Erweiterung des Verbraucherschutzes um wesentliche Produktmerkmale wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit

Ziel der EmpCo

Zentrales Ziel der EmpCo ist es, Verbraucher:innen vor irreführenden Geschäftspraktiken zu schützen und ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Unternehmen sollen klare, relevante und verlässliche Informationen bereitstellen.

Dadurch sollen glaubwürdige Nachhaltigkeitsleistungen besser von unbelegten oder irreführenden Behauptungen unterscheidbar werden. Gleichzeitig stärkt die Richtlinie faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die nachweislich in nachhaltigere Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle investieren.

Was Unternehmen jetzt tun können

Seit dem 27. September 2026 geht es nicht mehr um die Vorbereitung auf die EmpCo, sondern um ihre konsequente Umsetzung in der laufenden Kommunikation.

  • Bestehende und zukünftige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen systematisch prüfen und unmittelbar aktualisieren: Website, Claims, Bilder, grafische Elemente und Symbole, die Nachhaltigkeit suggerieren müssen auf Zulässigkeit und Belegbarkeit geprüft werden.
  • Nachweise sichern, dokumentieren und kommunikativ ergänzen: Dazu gehören auch neue Pflichtangaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten.
  • Prozesse definieren: Sensibilisierung sowie klar definierte Freigabeprozesse zwischen Rechts-, Marketing- und Nachhaltigkeitsabteilungen werden zunehmend unverzichtbar.
  • In anerkannte Zertifizierungen investieren: Unabhängige Zertifizierungen stärken die eigene Glaubwürdigkeit und helfen, die erforderlichen Nachweise strukturiert und prüfbar zu hinterlegen.
  • Zukunftsaussagen absichern: Ziele und Versprechen zu künftigen Umweltleistungen sollten mit einem realistischen Umsetzungsplan, klaren Zwischenzielen, konkreten Maßnahmen und einem nachvollziehbaren Monitoring verbunden werden.
  • Mit Bestandswaren sorgfältig umgehen: Die EmpCo gilt grundsätzlich auch für bestehende Produkt- und Verpackungsbestände. Für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, sieht der in Deutschland beschlossene § 15b UWG jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen vor. Dabei können unter anderem die Schwere des Verstoßes, bereits ergriffene Anpassungsmaßnahmen, die entstehenden Kosten und mögliche Umweltbelastungen durch die Vernichtung von Waren berücksichtigt werden. Dies ist jedoch keine pauschale Übergangs- oder Abverkaufsfrist und entbindet Unternehmen nicht von ihrem Handlungsbedarf.

Von der Compliance zur besseren Kommunikation

Mit der EmpCo steigen die Anforderungen an Daten und Methoden. Unternehmen können diese Daten nutzen, um Produkte und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Außerdem dient die geforderte Datenqualität und Transparenz als optimale Grundlage für (Produkt-) Kommunikation.

Vorteile einer EmpCo-konformen Kommunikation:

  • Differenzierung gegenüber unlauterer Behauptungen des Wettbewerbs
  • Stärkung der Reputation und des Kundenvertrauens
  • Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen und glaubwürdigen nachhaltigem Wandel

Zum Fazit
zusammengefasst

Mit der EmpCo hat die EU die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation deutlich konkretisiert. Seit dem 27. September 2026 müssen Unternehmen ihre Aussagen an den neuen Maßstäben ausrichten.

Eindeutige und überprüfbare Aussagen sind nicht nur eine Frage der Compliance, sondern vielmehr entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und das Vertrauen der Endverbraucher:innen. Unternehmen mit ernsthaftem Nachhaltigkeitsengagement und transparenten Prozessen profitieren, denn konforme Kommunikation belohnt diejenigen, die echten Fortschritt vorweisen können.

Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen belastbar dokumentieren und transparent kommunizieren, können sich glaubwürdig positionieren.

Möchten Sie Ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt EmpCo-konform ausrichten?

Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu erfassen, einzuordnen und gezielt weiterzuentwickeln. Unsere Leistungen reichen vom kompakten EmpCo-Check über die systematische Prüfung Ihrer Website und weiterer Kommunikationsmittel bis hin zu praxisnahen Schulungen und der Entwicklung interner Freigabe- und Dokumentationsprozesse.

Dabei verbinden wir Fachwissen aus Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie mit Erfahrung in der Unternehmens- und Produktkommunikation. So entstehen Lösungen, die zu Ihrer Branche, Ihren bestehenden Strukturen und Ihrem konkreten Handlungsbedarf passen.

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