Neue Maßstäbe für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation
„Die EmpCo belohnt die Unternehmen, die es ernst meinen und den Wandel aktiv gestalten.“
Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, kurz EmpCo, stellt die EU klare Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben auch in Deutschland. Sie wurden durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, in nationales Recht umgesetzt.
Für Unternehmen bedeutet das: Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation muss konkret, verständlich und belegbar sein. Vage Aussagen, ungeprüfte Nachhaltigkeitssiegel oder ausschließlich kompensationsbasierte Klimaneutralitätsversprechen können rechtliche Risiken mit sich bringen.
Gleichzeitig eröffnet die EmpCo eine Chance: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen belastbar nachweisen und transparent kommunizieren, können Vertrauen schaffen und sich glaubwürdig im Wettbewerb positionieren.
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und am 6. März 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Seit dem 27. September 2026 sind die entsprechenden nationalen Regelungen anzuwenden.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung insbesondere durch Änderungen des UWG. Dabei wurden unter anderem neue Begriffsbestimmungen aufgenommen, die Irreführungstatbestände konkretisiert und die sogenannte „Schwarze Liste“ der stets unzulässigen Geschäftspraktiken erweitert.
Im Mittelpunkt steht der Schutz von Verbraucher:innen. Erfasst werden geschäftliche Handlungen und Aussagen, die sich an Endkund:innen richten oder ihre Kaufentscheidung beeinflussen können.
Dazu gehören beispielsweise:
Auch Unternehmen mit einem überwiegend B2B-orientierten Geschäftsmodell können betroffen sein, wenn ihre Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen in die Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen einfließen.
Zentrales Ziel der EmpCo ist es, Verbraucher:innen vor irreführenden Geschäftspraktiken zu schützen und ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Unternehmen sollen klare, relevante und verlässliche Informationen bereitstellen.
Dadurch sollen glaubwürdige Nachhaltigkeitsleistungen besser von unbelegten oder irreführenden Behauptungen unterscheidbar werden. Gleichzeitig stärkt die Richtlinie faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die nachweislich in nachhaltigere Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle investieren.
Seit dem 27. September 2026 geht es nicht mehr um die Vorbereitung auf die EmpCo, sondern um ihre konsequente Umsetzung in der laufenden Kommunikation.
Mit der EmpCo steigen die Anforderungen an Daten und Methoden. Unternehmen können diese Daten nutzen, um Produkte und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Außerdem dient die geforderte Datenqualität und Transparenz als optimale Grundlage für (Produkt-) Kommunikation.
Vorteile einer EmpCo-konformen Kommunikation:
Mit der EmpCo hat die EU die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation deutlich konkretisiert. Seit dem 27. September 2026 müssen Unternehmen ihre Aussagen an den neuen Maßstäben ausrichten.
Eindeutige und überprüfbare Aussagen sind nicht nur eine Frage der Compliance, sondern vielmehr entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und das Vertrauen der Endverbraucher:innen. Unternehmen mit ernsthaftem Nachhaltigkeitsengagement und transparenten Prozessen profitieren, denn konforme Kommunikation belohnt diejenigen, die echten Fortschritt vorweisen können.
Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen belastbar dokumentieren und transparent kommunizieren, können sich glaubwürdig positionieren.
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Dabei verbinden wir Fachwissen aus Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie mit Erfahrung in der Unternehmens- und Produktkommunikation. So entstehen Lösungen, die zu Ihrer Branche, Ihren bestehenden Strukturen und Ihrem konkreten Handlungsbedarf passen.
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