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CO₂-FUßABDRUCK VON GEBÄUDEN

IHRE GRUNDLAGE FÜR NACHHALTIGES BAUEN

Um das 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimakommens zu erreichen, ist die Wirtschaft gefragt, neue Wege zu gehen. Insbesondere die Baubranche muss umdenken. So ist sie für 38 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Doch eine einfache pauschale Antwort darauf, wie nachhaltiges Bauen am besten funktioniert, gibt es noch nicht. Das hat gleich mehrere Gründe: Jedes Gebäude wird individuell entsprechend seiner Nutzung sowie des Standorts entwickelt und gebaut. Daher müssen Strategien und Konzepte zur nachhaltigen Konstruktion und Betrieb individuell geplant und umgesetzt werden. Dabei muss immer der gesamte Lebenszyklus betrachtet werden, damit Expert:innen eine genaue Aussage über den CO₂-Fußabduck treffen können.

Mit unserem besonderen Beratungsschwerpunkt in der Bilanzierung von Gebäuden begleiten wir bereits zahlreiche Unternehmen der Baubranche auf dem Weg zur Klimaneutralität ihrer Gebäude.

Verschaffen Sie sich mit dem CO₂-Fußabdruck Klarheit über die Treibhausgasemissionen Ihrer Immobilien. Die Bilanz ist nicht nur ein wichtiger Baustein für Zertifizierungen. Sie dient auch als konkreter Benchmark für kommende Bauprojekte und eröffnet Ihnen mehr Möglichkeiten in der Vermarktung.

Gerne ermitteln wir den CO₂-Fußabdruck Ihres Neubaus oder Sanierungsprojektes. Darüber hinaus beraten wir Sie auf Wunsch auch hinsichtlich der Reduktion und Kompensation Ihrer Emissionen.

  • Unterstützung bei der Datenbereitstellung
  • CO-Bilanzierung von Gebäuden
  • Variantenberechnung und Reduktionsberatung
  • Ergebnisberichte nach verschiedenen Standards
  • Erfahrene Expert:innen

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UNSER CONSULTING-TEAM IST FÜR SIE DA

Fokus Zukunft begleitet Sie auf dem Weg in die Klimaneutralität. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung im Bereich Gebäudebilanzierung.

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JETZT CO₂-FUßABDRUCK BERECHNEN LASSEN

Sie möchten Ihre Bauprojekte nachhaltiger gestalten? Dann lassen Sie uns gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen! Unser Team verrät Ihnen gerne im Detail, wie wir bei der Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Gebäuden vorgehen.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um das Thema CO₂-Fußabdruck von Gebäuden für Sie zusammengefasst. Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Die Bilanzierung von Gebäuden umfasst in der Regel alle Lebenszyklusphasen. Betrachtet werden: die Herstellung der Bauprodukte, die Nutzungsphase des Gebäudes sowie Rückbau und Entsorgung. Je nach Zielsetzung und Datenverfügbarkeit können auch einzelne Phasen des Lebenszyklus genauer beleuchtet werden.

    Bei der Berechnung der Emissionen gehen wir auch auf Ihre individuellen Fragestellungen und Untersuchungsaspekte ein. Sie möchten den Einsatz alternativer Baumaterialien prüfen oder unterschiedliche energetische Niveaus gegenüberstellen? Gerne!

    Als Datengrundlage für die Berechnung der CO₂-Bilanz dienen alle vorliegenden Bauunterlagen und Pläne sowie der Bauteilekatalog.
    Unsere Expert:innen begleiten Sie gerne bei der Datenerfassung.

    Ein wichtiges Ziel des nachhaltigen Bauens ist es, die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes möglichst gering zu halten. Bei der Realisierung eines Neubaus – oder im Rahmen einer Sanierung des Gebäudebestands – sollte darauf geachtet werden, möglichst emissionsarme Materialen zu verwenden. In der Nutzungsphase der Immobilie spielt auch die Art zu heizen sowie der Stromverbrauch eine große Rolle für den CO₂-Fußabdruck.
    So kann zum Beispiel ein Gebäude, das mit einer Gasheizung betrieben wird, einen höheren CO₂-Fußabdruck aufweisen als ein Gebäude, das mit einer elektrischen Wärmepumpe betrieben wird.

    Wer nachhaltig baut, sollte immer zum Ziel haben, hohe Emissionen zu vermeiden, um den CO₂-Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Grundsätzlich gilt: Reduktionsmaßnahmen sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden sind wichtig, um das Klima zu schonen. Emissionen, die sich auch mit bewussten und nachaltigen Bauweisen nicht vermeiden lassen, können durch die Förderung von international anerkannten Klimaschutzprojekten ausgeglichen werden. Der Ausgleich von unvermeidbaren Emissionen durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ist seit der Entwicklung des Clean Development Mechanism im Rahmen des Kyoto Protokolls eine international anerkannte Methode, den Status „klimaneutral“ zu erreichen.
    Fokus Zukunft bietet Ihnen hierfür ein breites Portfolio an hochwertigen Klimaschutzzertifikaten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Projekte.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
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    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

    Ja
    Nein
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    Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE

    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

    Ja
    Nein
    Weiss ich nicht
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    WEITER
    Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske