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CIRCULAR ECONOMY

NACHHALTIGE PRODUKTE UND GESCHÄFTSMODELLE DURCH ZIRKULÄRE WERTSCHÖPFUNG

Unternehmen sehen sich heute mit den weitreichenden Folgen einer linearen Wirtschaftsweise konfrontiert, die auf dem Prinzip von Produktion, Nutzung und Entsorgung basiert. Scope-3-Emissionen, die indirekt durch die Wertschöpfungskette entstehen, der Einfluss eingekaufter Rohstoffe auf das Ökosystem und die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen sowie mangelnde Versorgungssicherheit in Lieferketten stellen dabei nicht nur ökologische Herausforderungen dar, sondern bergen auch ökonomische Risiken für Unternehmen.

Die Circular Economy bietet Unternehmen Innovationspotentiale, welche ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Effizienz verbinden. Durch die Wiederverwendung, Reparatur, Wiederaufbereitung und die Umgestaltung von Produkten und Materialien wird ein kontinuierlicher Werterhalt innerhalb zirkulärer Produktlebenszyklen vorangetrieben. Dadurch können Unternehmen ihren Einfluss auf die Umwelt signifikant reduzieren und gleichzeitig z.B. durch servicebasierte Geschäftsmodelle ihre Betriebskosten senken sowie Wettbewerbsvorteile ausbauen. 

Doch wie startet man so einen Veränderungsprozess? Unser Beratungsansatz zur Einführung der Circular Economy in Ihrem Unternehmen beginnt mit einer tiefgehenden Analyse Ihrer aktuellen Geschäftsprozesse. Dabei identifizieren wir die wichtigsten Handlungsfelder, in denen die Prinzipien der zirkulären Wirtschaft angewendet werden können.

Basierend auf dieser Potentialanalyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Umsetzungsplan, der Schritt für Schritt sowohl Ihre ökologischen als auch ökonomischen Ziele berücksichtigt.

Wir begleiten Sie bei der Gestaltung und Implementierung kreislauforientierter Geschäftsmodelle und Prozesse. Dies umfasst die Entwicklung von Produkt-Designs, die eine einfachere Wiederverwendung und Recycling ermöglichen, sowie die Optimierung Ihrer Produktions- und Logistikabläufe. Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Anforderungen wie den European Green Deal und die EU-Taxonomie zu erfüllen und Ihre Fortschritte transparent zu kommunizieren.

Erfolgreich durch Nachhaltigkeit! Wir entwickeln gemeinsam mit ihnen ihren Weg in eine zirkuläre Wirtschaft. 

  • Status Quo Ermittlung und Potenzialanalyse
  • Entwicklung von MVP-Prototypen
  • Analyse der aktuellen Wertschöpfung inklusive Materialflussanalyse und Stakeholdermapping 
  • Netzwerkintegration und Screening von Umsetzungspartnern

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UNSER TEAM NACHHALTIGKEIT IST FÜR SIE DA

Bei der Entwicklung Ihrer individuellen Strategie in eine zirkuläre Wirtschaft stehen Ihnen unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen bei jedem Schritt beratend zur Seite. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung rund um die betriebliche Nachhaltigkeit.

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Sie möchten direkt loslegen und Circular Economy bei Ihnen im Unternehmen in Angriff nehmen? Gerne! Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Circular Economy für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Die Circular Economy ist ein Wirtschaftssystem, das darauf abzielt, Produkte und Materialien nach dem Vorbild der Natur in Kreisläufen zirkulieren zu lassen, Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und Abfälle zu vermeiden. Statt linearem „Herstellen-Nutzen-Wegwerfen“ strebt die Circular Economy an, Produkte wiederzuverwenden, zu reparieren oder wiederaufzubereiten, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Wirtschaft zu fördern. Die Circular Economy ist ein essenzieller Lösungsansatz zur Bekämpfung des Klimawandels und anderer globaler Herausforderungen wie der Verlust der biologischen Vielfalt sowie Abfall- und Umweltverschmutzung.

    Der neue Circular Economy Action Plan ist ein strategischer Rahmen und Maßnahmenkatalog als Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, bis 2050 Klimaneutralität in der EU zu erreichen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern​​. Der Plan beinhaltet verschiedene regulatorische Maßnahmen, Initiativen & Vorschläge sowie Richtlinien und Empfehlungen. Die Folgenden Themen stehen dabei im Vordergrund:

    • Design nachhaltiger Produkte
    • Beschränkung des Einmalgebrauchs und Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz
    • Digitalisierung von Produktinformationen
    • Förderung von Branchen mit hohen Umweltauswirkungen und Kreislaufpotential wie z.B. Elektronik, IKT, Textilien, Möbel sowie Zwischenprodukte wie Stahl, Zement und Chemikalien
    • Initiative für kreislauforientierte Elektronik

    Die Circular Economy ist ein wegweisendes Wirtschaftsmodell, das auf die Integration von technischen und biologischen Kreisläufen setzt. In den technischen Kreisläufen werden Produkte und Materialien so konzipiert, dass sie durch Wiederverwendung, Reparatur, Remanufacturing und Recycling ihren Nutzen über den Zeitverlauf behalten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Ressourcen effizienter zu nutzen bzw. nicht zu erschöpfen.

    Gleichzeitig spielt der biologische Kreislauf eine entscheidende Rolle, indem organische Materialien und Abfälle in ökologische Systeme zurückgeführt werden. Durch Kompostierung oder andere biologische Verwertungsprozesse werden Nährstoffe wieder in die Umwelt eingeführt, um den natürlichen Kreislauf zu unterstützen und ökologische Ressourcen zu regenerieren.

    Die Integration von technischen und biologischen Kreisläufen schafft somit eine ganzheitliche Herangehensweise an die Ressourcennutzung. Sie zielt darauf ab, nicht nur Abfall zu minimieren und Umweltauswirkungen zu reduzieren, sondern auch die natürlichen Ressourcen in ihrer Vielfalt und Funktionsweise zu schützen. Die Circular Economy strebt danach, sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile zu schaffen, indem sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit, Langlebigkeit und Ressourceneffizienz miteinander verbindet.

    Cradle-to-Cradle und Kreislaufwirtschaft sind beides verwandte Themen, die unterschiedliche Anwendungsschwerpunkte haben und in ihren Konzepten historisch gewachsen sind. Eine trennscharfe Definition ist nicht in allen Bereichen möglich bzw. sinnvoll.

    Cradle to Cradle (Von der Wiege zur Wiege) nach Braungart & Mcdonough befasst sich vor allem mit dem Thema der Materialgesundheit und dem Prinzip der Öko-Effektivität. Dabei geht es über die bloße Minimierung von Umweltschäden hinaus und zielt darauf ab, positive ökologische Auswirkungen zu schaffen. Somit sollen Produkte und Prozesse so gestaltet werden, dass sie sowohl wirtschaftlich vorteilhaft als auch umweltfreundlich bzw. für den Menschen gesund sind. Die Idee ist, Systeme bzw. Produkte zu schaffen, die nicht nur weniger schädlich, sondern tatsächlich nützlich für die Umwelt und Gesellschaft sind. Hierfür gibt es für Unternehmen einen eigenen Zertifizierungsprozess ihre Produkte nach Cradle to Cradle zu gestalten.

    Die Kreislaufwirtschaft oder Circular Economy nach der Ellen Mac Arthur Fundation sind Konzepte, die auf dem Cradle-to-Cradle Prinzip aufbauen. Sie konzentrieren sich auf die Schaffung geschlossener Systeme, in denen Ressourcen so lange wie möglich genutzt, wiederverwendet, repariert und recycelt werden mit dem Ziel Abfall zu vermeiden bzw. zu minimieren und Ökosysteme zu regenerieren. Während Cradle to Cradle eine wichtige Rolle im Rahmen der Kreislaufwirtschaft spielt, beinhaltet die Kreislaufwirtschaft auch weitere Aspekte wie Geschäftsmodelle, Verbraucherverhalten, Logistik, und Politik.

    Das zentrales Konzept von Cradle-to-Cradle ist Öko-Effizienz und zielt darauf ab, Produkte und Systeme zu schaffen, die nicht nur weniger schädlich, sondern aktiv gut für die Umwelt und die Gesellschaft sind. Sie fördert ein Umdenken in der Produktgestaltung und in Geschäftsmodellen hin zu einer regenerativen und nachhaltigen Wirtschaftsweise. Im Detail strebt das Cradle-to-Cradle Prinzip eine nachhaltige Transformation von Produkten in folgenden Bereichen an:

    • Sichere und wiederverwendbare Materialien: Produkte werden aus Materialien hergestellt, die sicher für Mensch und Umwelt sind und am Ende ihrer Nutzungsdauer vollständig wiederverwendet oder in natürlichen Systemen abgebaut werden können.
    • Nutzung erneuerbarer Energien: Bei der Herstellung der Produkte wird so weit wie möglich auf erneuerbare Energiequellen zurückgegriffen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren.
    • Wasserstewardship: Effiziente und umweltfreundliche Wassernutzung sowie -aufbereitung sind wichtig, um die Wasserressourcen zu schützen und die natürlichen Wasserzyklen zu unterstützen.
    • Soziale Verantwortung: Der Cradle-to-Cradle-Ansatz betont auch die Bedeutung der sozialen Verantwortung der Unternehmen, einschließlich fairer Arbeitsbedingungen und der Einbeziehung von Gemeinschaften.
    • Kontinuierliche Verbesserung: Unternehmen, die Cradle-to-Cradle -Prinzipien anwenden, streben nach kontinuierlicher Verbesserung ihrer Produkte und Prozesse, um eine höhere Ökoeffektivität zu erreichen.

    Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft ist in diversen Bereichen und Ambitionsniveaus möglich. Die folgende Auflistung sind beispielhafte Entwicklungsmöglichkeiten:

    1. Entkoppelung von fossilen oder toxischen Rohstoffen oder Verwendung von Sekundärmaterial:
    • Identifizierung und Reduktion der Abhängigkeit von fossilen oder toxischen Rohstoffen.
    • Integration von Sekundärmaterialien in die Produktion, um den Einsatz von Primärressourcen zu minimieren.
    1. Transparenz und Reduktion von Leckagen in der aktuellen Wertschöpfung. Erhöhung der Öko-Effizienz:
    • Einführung von Transparenzmaßnahmen entlang der Wertschöpfungskette, um Leckagen zu identifizieren und zu reduzieren.
    • Implementierung von Strategien zur Steigerung der Öko-Effizienz, einschließlich effizienter Ressourcennutzung und Abfallreduktion.
    1. Design und Validierung zirkuläres Produkt & Geschäftsmodell:
    • Entwicklung von zirkulären Produkten, die auf Desirability (Attraktivität für Kunden), Viability (Wirtschaftlichkeit), Feasibility (Umsetzbarkeit) und Impact (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) abzielen.
    1. Entwicklung eines Prototypens und Kooperationen mit Partnerschaften / Enablern sowie Integration in der gesamten Wertschöpfung:
    • Erstellung von Prototypen für zirkuläre Produkte.
    • Kooperation mit Partnern und Enablern (Unternehmen, Organisationen) für eine ganzheitliche Integration in die gesamte Wertschöpfungskette.
    1. After Use Wirtschaftlichkeit innerhalb neuer Wertschöpfungssystemen:
    • Implementierung von Geschäftsmodellen, die den wirtschaftlichen Wert nach der Nutzung (After Use) von Produkten berücksichtigen, wie beispielsweise Wiederverkauf, Reparaturdienstleistungen oder Recycling.
    1. Positiver Impact für Umwelt / Gesellschaft durch transparente netzwerkbasierte Wertschöpfungssysteme
    • Umsetzung von Ökoeffektivität anstatt reinem Fokus auf Ökoeffizienz
    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
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    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
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    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

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    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
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    Mehr als 150 Mio. €
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    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
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    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

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      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

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      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske