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NACHHALTIGKEIT IM FOKUS

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In einem Zeitalter dynamischen Wandels, in dem Nachhaltigkeit nicht nur ein Trend, sondern eine essenzielle Grundlage für die Zukunft ist, sind Unternehmen gefordert, ihre Geschäftspraktiken grundlegend zu überdenken und proaktiv zu handeln. Fokus Zukunft sieht sich als Wegbereiter in dieser entscheidenden Ära, indem wir das Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens schärfen und jedes Unternehmen dabei unterstützen, handlungsfähig zu sein und seinen Beitrag zur Zukunftsgestaltung zu leisten.

Unsere FAQs bieten klare Antworten zu unterschiedlichen Themengebieten wie,  Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsmanagement, Berichterstattung, Klimastrategie und CSRD-Anforderungen.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

CSR ist die Abkürzung von Corporate Social Responsibility. Unter Corporate Social Responsibility versteht man die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen zum nachhaltigen Wirtschaften. Seit einigen Jahren spricht man auch von der Corporate Responsibility (CR).

CSR bezieht sich auf alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: die ökologische Nachhaltigkeit, die ökonomische Nachhaltigkeit und die soziale Nachhaltigkeit. Das umfasst die Verantwortung von Unternehmen für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität sowie die Bereitschaft einen positiven Beitrag für die Gesellschaft und die eigenen Mitarbeiter:innen zu leisten.

Das Thema Corporate Social Responsibility kann für kleinere und mittelständische Unternehmen am Anfang überfordernd sein – insbesondere, wenn im Unternehmen kaum Kapazitäten für die Entwicklung der betrieblichen Nachhaltigkeit vorhanden sind. Wichtig ist es hier, Prioritäten und realisierbare Ziele zu setzen. Gerne nehmen wir Sie an die Hand, um die Komplexität der Thematik zu reduzieren.

NACHHALTIGKEITSBERICHT

Der Nachhaltigkeitsbericht umfasst alle Dimensionen der Nachhaltigkeit: die ökologische Nachhaltigkeit, die ökonomische Nachhaltigkeit und die soziale Nachhaltigkeit. Der Bericht gibt Auskunft über die aktuellen Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Mensch und zeigt die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung auf.

Die konkreten Inhalte sind dabei stark von dem verwendeten Standard und vorgegebenen Kennzahlen abhängig.

Grundsätzlich können und sollten alle Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, um in diesem Zuge regelmäßig den Status Quo im Hinblick auf die Nachhaltigkeit im Unternehmen zu prüfen und zu reporten. Sofern Unternehmen bestimmte Kennzahlen erfüllen, ist es wiederum kein Akt der Freiwilligkeit, sondern gemäß CSRD sogar verpflichtend zu berichten. Der Zeitpunkt der Berichterstattung variiert dabei und hängt von diversen Parametern ab. Welche das sind, erfahren Sie in unserem separaten Blogbeitrag. Füllen Sie außerdem unseren kostenfreien CSRD-Check online aus und finden Sie so ganz individuell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss.

 

Für börsennotierte Unternehmen ist es bereits Pflicht, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Durch die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, wenn zwei der drei Kriterien überschritten sind. Bei der Berichtserstattung auf freiwilliger Basis empfehlen wir, alle zwei Jahre einen Bericht zu erstellen, um die Erfolge Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sowie Ihres Nachhaltigkeitsmanagements zu beobachten und auszuwerten. Weitere Informationen zur CSRD-Berichtspflicht finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Aus unserer Erfahrung heraus, sollten Sie für die Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts inklusive Analyse des Status Quo und der Informationsaufbereitung mindestens sechs Monate einplanen.

Ungeachtet aller Standards schafft ein guter Nachhaltigkeitsbericht vor allem eins: Harte Fakten, einfach und verständlich zu vermitteln. Der Bericht spiegelt Ihre Corporate Identity wider? Umso besser!

Sie möchten Partner:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten Ihres Unternehmens informieren, benötigen aber keinen umfassenden Bericht nach offiziellen Berichtsstandards? Dann ist eine Nachhaltigkeitsbroschüre mit Sicherheit das passende Medium. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

CIRCULAR ECONOMY

Die Circular Economy ist ein Wirtschaftssystem, das darauf abzielt, Produkte und Materialien nach dem Vorbild der Natur in Kreisläufen zirkulieren zu lassen, Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und Abfälle zu vermeiden. Statt linearem „Herstellen-Nutzen-Wegwerfen“ strebt die Circular Economy an, Produkte wiederzuverwenden, zu reparieren oder wiederaufzubereiten, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Wirtschaft zu fördern. Die Circular Economy ist ein essenzieller Lösungsansatz zur Bekämpfung des Klimawandels und anderer globaler Herausforderungen wie der Verlust der biologischen Vielfalt sowie Abfall- und Umweltverschmutzung.

Der neue Circular Economy Action Plan ist ein strategischer Rahmen und Maßnahmenkatalog als Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, bis 2050 Klimaneutralität in der EU zu erreichen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern​​. Der Plan beinhaltet verschiedene regulatorische Maßnahmen, Initiativen & Vorschläge sowie Richtlinien und Empfehlungen. Die Folgenden Themen stehen dabei im Vordergrund:

  • Design nachhaltiger Produkte
  • Beschränkung des Einmalgebrauchs und Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz
  • Digitalisierung von Produktinformationen
  • Förderung von Branchen mit hohen Umweltauswirkungen und Kreislaufpotential wie z.B. Elektronik, IKT, Textilien, Möbel sowie Zwischenprodukte wie Stahl, Zement und Chemikalien
  • Initiative für kreislauforientierte Elektronik

Die Circular Economy ist ein wegweisendes Wirtschaftsmodell, das auf die Integration von technischen und biologischen Kreisläufen setzt. In den technischen Kreisläufen werden Produkte und Materialien so konzipiert, dass sie durch Wiederverwendung, Reparatur, Remanufacturing und Recycling ihren Nutzen über den Zeitverlauf behalten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Ressourcen effizienter zu nutzen bzw. nicht zu erschöpfen.

Gleichzeitig spielt der biologische Kreislauf eine entscheidende Rolle, indem organische Materialien und Abfälle in ökologische Systeme zurückgeführt werden. Durch Kompostierung oder andere biologische Verwertungsprozesse werden Nährstoffe wieder in die Umwelt eingeführt, um den natürlichen Kreislauf zu unterstützen und ökologische Ressourcen zu regenerieren.

Die Integration von technischen und biologischen Kreisläufen schafft somit eine ganzheitliche Herangehensweise an die Ressourcennutzung. Sie zielt darauf ab, nicht nur Abfall zu minimieren und Umweltauswirkungen zu reduzieren, sondern auch die natürlichen Ressourcen in ihrer Vielfalt und Funktionsweise zu schützen. Die Circular Economy strebt danach, sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile zu schaffen, indem sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit, Langlebigkeit und Ressourceneffizienz miteinander verbindet.

Cradle-to-Cradle und Kreislaufwirtschaft sind beides verwandte Themen, die unterschiedliche Anwendungsschwerpunkte haben und in ihren Konzepten historisch gewachsen sind. Eine trennscharfe Definition ist nicht in allen Bereichen möglich bzw. sinnvoll.

Cradle to Cradle (Von der Wiege zur Wiege) nach Braungart & Mcdonough befasst sich vor allem mit dem Thema der Materialgesundheit und dem Prinzip der Öko-Effektivität. Dabei geht es über die bloße Minimierung von Umweltschäden hinaus und zielt darauf ab, positive ökologische Auswirkungen zu schaffen. Somit sollen Produkte und Prozesse so gestaltet werden, dass sie sowohl wirtschaftlich vorteilhaft als auch umweltfreundlich bzw. für den Menschen gesund sind. Die Idee ist, Systeme bzw. Produkte zu schaffen, die nicht nur weniger schädlich, sondern tatsächlich nützlich für die Umwelt und Gesellschaft sind. Hierfür gibt es für Unternehmen einen eigenen Zertifizierungsprozess ihre Produkte nach Cradle to Cradle zu gestalten.

Die Kreislaufwirtschaft oder Circular Economy nach der Ellen Mac Arthur Fundation sind Konzepte, die auf dem Cradle-to-Cradle Prinzip aufbauen. Sie konzentrieren sich auf die Schaffung geschlossener Systeme, in denen Ressourcen so lange wie möglich genutzt, wiederverwendet, repariert und recycelt werden mit dem Ziel Abfall zu vermeiden bzw. zu minimieren und Ökosysteme zu regenerieren. Während Cradle to Cradle eine wichtige Rolle im Rahmen der Kreislaufwirtschaft spielt, beinhaltet die Kreislaufwirtschaft auch weitere Aspekte wie Geschäftsmodelle, Verbraucherverhalten, Logistik, und Politik.

Das zentrales Konzept von Cradle-to-Cradle ist Öko-Effizienz und zielt darauf ab, Produkte und Systeme zu schaffen, die nicht nur weniger schädlich, sondern aktiv gut für die Umwelt und die Gesellschaft sind. Sie fördert ein Umdenken in der Produktgestaltung und in Geschäftsmodellen hin zu einer regenerativen und nachhaltigen Wirtschaftsweise. Im Detail strebt das Cradle-to-Cradle Prinzip eine nachhaltige Transformation von Produkten in folgenden Bereichen an:

  • Sichere und wiederverwendbare Materialien: Produkte werden aus Materialien hergestellt, die sicher für Mensch und Umwelt sind und am Ende ihrer Nutzungsdauer vollständig wiederverwendet oder in natürlichen Systemen abgebaut werden können.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Bei der Herstellung der Produkte wird so weit wie möglich auf erneuerbare Energiequellen zurückgegriffen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren.
  • Wasserstewardship: Effiziente und umweltfreundliche Wassernutzung sowie -aufbereitung sind wichtig, um die Wasserressourcen zu schützen und die natürlichen Wasserzyklen zu unterstützen.
  • Soziale Verantwortung: Der Cradle-to-Cradle-Ansatz betont auch die Bedeutung der sozialen Verantwortung der Unternehmen, einschließlich fairer Arbeitsbedingungen und der Einbeziehung von Gemeinschaften.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Unternehmen, die Cradle-to-Cradle -Prinzipien anwenden, streben nach kontinuierlicher Verbesserung ihrer Produkte und Prozesse, um eine höhere Ökoeffektivität zu erreichen.

Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft ist in diversen Bereichen und Ambitionsniveaus möglich. Die folgende Auflistung sind beispielhafte Entwicklungsmöglichkeiten:

  1. Entkoppelung von fossilen oder toxischen Rohstoffen oder Verwendung von Sekundärmaterial:
  • Identifizierung und Reduktion der Abhängigkeit von fossilen oder toxischen Rohstoffen.
  • Integration von Sekundärmaterialien in die Produktion, um den Einsatz von Primärressourcen zu minimieren.
  1. Transparenz und Reduktion von Leckagen in der aktuellen Wertschöpfung. Erhöhung der Öko-Effizienz:
  • Einführung von Transparenzmaßnahmen entlang der Wertschöpfungskette, um Leckagen zu identifizieren und zu reduzieren.
  • Implementierung von Strategien zur Steigerung der Öko-Effizienz, einschließlich effizienter Ressourcennutzung und Abfallreduktion.
  1. Design und Validierung zirkuläres Produkt & Geschäftsmodell:
  • Entwicklung von zirkulären Produkten, die auf Desirability (Attraktivität für Kunden), Viability (Wirtschaftlichkeit), Feasibility (Umsetzbarkeit) und Impact (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) abzielen.
  1. Entwicklung eines Prototypens und Kooperationen mit Partnerschaften / Enablern sowie Integration in der gesamten Wertschöpfung:
  • Erstellung von Prototypen für zirkuläre Produkte.
  • Kooperation mit Partnern und Enablern (Unternehmen, Organisationen) für eine ganzheitliche Integration in die gesamte Wertschöpfungskette.
  1. After Use Wirtschaftlichkeit innerhalb neuer Wertschöpfungssystemen:
  • Implementierung von Geschäftsmodellen, die den wirtschaftlichen Wert nach der Nutzung (After Use) von Produkten berücksichtigen, wie beispielsweise Wiederverkauf, Reparaturdienstleistungen oder Recycling.
  1. Positiver Impact für Umwelt / Gesellschaft durch transparente netzwerkbasierte Wertschöpfungssysteme
  • Umsetzung von Ökoeffektivität anstatt reinem Fokus auf Ökoeffizienz

CO₂ FUßABDRUCK BERECHNEN

Unternehmen

Zieldefinititon
Vor der Berechnung des Carbon Footprints Ihres Unternehmens wird zunächst das Projektziel definiert. Dafür klären wir folgende Fragen: Was sind die genauen Beweggründe für die Erstellung der CO₂-Bilanz und welche Anforderungen müssen berücksichtigt werden?

Festlegung des Bilanzrahmens
Sobald die Ausgangslage klar ist, werden die Systemgrenzen und somit der Bilanzrahmen festgelegt. Hierfür wird der zeitliche, der operative und organisatorische Bilanzrahmen definiert . Das heißt: Wir legen mit Ihnen zusammen fest, für welches Geschäftsjahr, für welche Geschäftsaktivitäten und für welche Gesellschaften bzw. Standorte der CCF erstellt werden soll. Die Bilanz kann für Ihr gesamtes Unternehmen oder zunächst für einzelne Gesellschaften bzw. Standorte erstellt werden.

Datenerhebung und Berechnung
Nach der Festlegung der Systemgrenzen beginnt die Datenerhebung. Hierfür stellen wir eine Erfassungsmaske zur Verfügung, in der alle erforderlichen Daten abgefragt werden. Hierbei werden die zuvor festgelegten Emissionsquellen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 erfasst. Für den Erfassungsprozess stehen Ihnen unsere Expert:innen beratend zur Seite. Ihre Datengrundlage prüfen wir auf Plausibilität, denn sie ist die Basis für die Berechnung Ihrer Treibhausgasemissionen nach dem GHG-Protocol.

Auswertung und Ergebnisbericht
Nach Abschluss der Datenerfassung beginnt bei uns die Auswertung und Umrechnung in CO₂-Äquivalente durch Emissionsfaktoren aus öffentlichen und lizensierten Emissionsdatenbanken. Die Ergebnisse Ihrer CO₂-Bilanz erhalten Sie detailliert aufbereitet in Ihrem Emissionsbericht.

Abschließend präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse, die Ihnen alle relevanten Infos an die Hand geben, um entsprechende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und CO₂-Kompensation einzuleiten. Gerne stehen wir Ihnen auch bei allen weiteren Schritten beratend zur Seite.

Die Dauer für die Berechnung hängt wesentlich von dem zuvor vereinbarten Bilanzrahmen ab. Je umfassender dieser ist, desto aufwändiger wird auch die Berechnung. Die meiste Zeit sollten Sie für die Erhebung Ihrer Daten einplanen. Wir rechnen durchschnittlich mit einem Projektzeitraum von ca. zwei bis drei Monaten.

In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Orientierung geben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der vereinbarten Systemgrenzen sowie der erforderlichen Komplexität der Bilanzierung. Beispielsweise berechnen wir für einen Bürostandort grundsätzlich weniger als für ein Produktionsstandort, da bei letzterem eine komplexere Datenerfassung erforderlich ist. Uns ist wichtig, unseren Kund:innen ein faires Preis-Leistungs-Angebot zu bieten.

Mit der Erstellung der Bilanz erlangen Sie einen guten Überblick über den CO₂-Ausstoß Ihres Unternehmens. Das hilft Ihnen, die stärksten CO₂-Treiber ausfindig zu machen und Maßnahmen zu entwickeln, diese nachhaltig zu verringern.

Unternehmen, die Ihren CCF regelmäßig bilanzieren, die Datengrundlage kontinuierlich verbessern und ein ambitioniertes Reduktionsziel verfolgen, verbessern ihr betriebliches Energiemanagement, sparen langfristig Kosten ein und heben sich unter ihren Wettbewerben durch ein glaubwürdiges Klimamanagement hervor.
Und besonders wichtig: Sie handeln proaktiv und sind auf mögliche zukünftige gesetzliche Vorhaben optimal vorbereitet.

Produkt

Um den CO2-Fußabdruck von Produkten zu ermitteln, betrachten wir in der Regel den gesamten Produkt-Lebenszyklus. Dazu zählen: Rohstoffe, Transport, Produktion, Auslieferung, Nutzung und Entsorgung. Es ist auch möglich und manchmal sinnvoll nur einen Teilabschnitt des Lebenszyklus zu betrachten, beispielsweise wenn keinerlei Primärdaten vorliegen oder nahezu keine Beeinflussbarkeit auf die Emissionen in einer Lebenszyklusphase für Ihr Unternehmen besteht.

Wie genau der Untersuchungsrahmen aussehen soll, legen wir zu Projektbeginn gemeinsam mit Ihnen fest. Danach folgen die Erfassung und Analyse aller relevanter Daten. Liegen alle Daten vor, berechnen wir im Rahmen der Wirkungsabschätzung anschließend die entstandenen Treibhausgas-Emissionen. Danach werten wir die Ergebnisse aus und besprechen zusammen die Rückschlüsse und nächsten Schritte.

Die Berechnung des Product Carbon Footprints verschafft Ihnen Klarheit über die erzeugten CO2-Emissionen Ihres Produkts in den verschiedenen Lebenszyklusphasen. Damit können Sie Reduktionspotenziale in der Produktentwicklung, der Beschaffung und dem Transport Ihrer Produkte ableiten sowie unvermeidbare Emissionen entsprechend ausgleichen. Gleichzeitig schaffen Sie Transparenz gegenüber Geschäftspartner:innen und Kund:innen und stärken damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Der Corporate Carbon Footprint (CCF) betrachtet die gesamten Treibhausgas-Emissionen der Geschäftsbereiche eines Unternehmens pro Jahr. Er dient als Basis für die  Ableitung von Reduktionszielen für die unternehmenseigene Klimastrategie.

Der Product Carbon Footprint (PCF) gibt Auskunft über die Treibhausgas-Emissionen eines Produktes oder einer Dienstleistung entlang des gesamten Lebenszyklus. Er hilft dabei, die CO2-Emissionen von Produkten transparent darzustellen und kann sich auf das Produktimage bzw. die Produktdifferenzierung auswirken.

Gebäude

Die Bilanzierung von Gebäuden umfasst in der Regel alle Lebenszyklusphasen. Betrachtet werden: die Herstellung der Bauprodukte, die Nutzungsphase des Gebäudes sowie Rückbau und Entsorgung. Je nach Zielsetzung und Datenverfügbarkeit können auch einzelne Phasen des Lebenszyklus genauer beleuchtet werden.

Bei der Berechnung der Emissionen gehen wir auch auf Ihre individuellen Fragestellungen und Untersuchungsaspekte ein. Sie möchten den Einsatz alternativer Baumaterialien prüfen oder unterschiedliche energetische Niveaus gegenüberstellen? Gerne!

Als Datengrundlage für die Berechnung der CO₂-Bilanz dienen alle vorliegenden Bauunterlagen und Pläne sowie der Bauteilekatalog.
Unsere Expert:innen begleiten Sie gerne bei der Datenerfassung.

Ein wichtiges Ziel des nachhaltigen Bauens ist es, die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes möglichst gering zu halten. Bei der Realisierung eines Neubaus – oder im Rahmen einer Sanierung des Gebäudebestands – sollte darauf geachtet werden, möglichst emissionsarme Materialen zu verwenden. In der Nutzungsphase der Immobilie spielt auch die Art zu heizen sowie der Stromverbrauch eine große Rolle für den CO₂-Fußabdruck.
So kann zum Beispiel ein Gebäude, das mit einer Gasheizung betrieben wird, einen höheren CO₂-Fußabdruck aufweisen als ein Gebäude, das mit einer elektrischen Wärmepumpe betrieben wird.

Wer nachhaltig baut, sollte immer zum Ziel haben, hohe Emissionen zu vermeiden, um den CO₂-Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Grundsätzlich gilt: Reduktionsmaßnahmen sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden sind wichtig, um das Klima zu schonen. Emissionen, die sich auch mit bewussten und nachaltigen Bauweisen nicht vermeiden lassen, können durch die Förderung von international anerkannten Klimaschutzprojekten ausgeglichen werden. Der Ausgleich von unvermeidbaren Emissionen durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ist seit der Entwicklung des Clean Development Mechanism im Rahmen des Kyoto Protokolls eine international anerkannte Methode, den Status „klimaneutral“ zu erreichen.
Fokus Zukunft bietet Ihnen hierfür ein breites Portfolio an hochwertigen Klimaschutzzertifikaten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Projekte.

CO₂ REDUZIEREN

Geht man nach der aktuellen Gesetzeslage, gibt es keine konkreten Vorgaben oder Vorschriften, in welchem Maß Unternehmen Ihre Emissionen reduzieren sollten. Unternehmen, die sich dem 1,5-Grad-Ziel verschrieben haben, machen dies auf freiwilliger Basis und nehmen so eine wichtige Vorreiterfunktion ein.

Diese Unternehmen übernehmen nicht nur Verantwortung für den Klimaschutz, sie sichern Ihre Zukunftsfähigkeit und steigern mit einem aktiven Klimamanagement auch die Arbeitgeberattraktivität bei jüngeren Generationen.

Die Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens lassen sich nicht direkt von heute auf morgen senken. Große Hebel für die Verringerung des CO₂-Ausstoßes sind i.d.R. der Energie- und der Kraftstoffverbrauch sowie wie bei produzierendem Gewerbe die Produktion und die Vorprodukte.

Hier wird es immer wichtiger, dass Unternehmen Ihre gesamte Lieferkette betrachten und anfangen, mit Lieferant:innen und Kund:innen in den Austausch zu gehen und gemeinsam an einer nachhaltigere Zukunft zu arbeiten.

CO₂ KOMPENSIEREN

Unternehmen

Ein Gelingen der globalen Emissionsminderungen hängt wesentlich von dem freiwilligen und konsequenten Handeln der Wirtschaft in den Industrieländern ab. Denn die Zusagen der einzelnen Staaten reichen nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Im Rahmen der Geschäftsaktivitäten von Unternehmen entstehen große Mengen an Treibhausgasen – z.B. bei der Produktion und dem Transport von Gütern und Waren, Geschäftsreisen, sowie im Strom- und Wärmeverbrauch. Die freiwillige Kompensation der entstanden Emissionen leistet einen wichtigen Beitrag die Klimaziele der Regierung, der EU und der Vereinten Nationen zu erreichen und fördert die Bewusstseinsbildung von Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Kund:innen hinsichtlich des Umgangs mit endlichen Ressourcen.

Kompensieren bedeutet ausgleichen. Im Zusammenhang mit CO₂- bzw. Treibhausgasemissionen (also auch Methan, Lachgas, fluorierten Treibhausgase, wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid) gelingt dies durch den Erwerb und die Stilllegung von entsprechenden Klimaschutzzertifikaten. Diese Zertifikate sind Emissionsgutschriften, die im Rahmen eines international anerkannten Klimaschutzprojektes generiert werden und jeweils für eine Tonne zusätzlich eingespeicherte oder eingesparte Emissionen stehen. Da es für das Klima auf die Gesamtmenge an Treibhausgasen in der Atmosphäre ankommt und nicht auf den Ort der Entstehung, ist es nach dem im Kyoto Protocol verankerten Konzept des Clean Development Mechanism (CDM) möglich, unvermeidbare Emissionen als zusätzliche Maßnahmen neben der Vermeidung und Reduktion durch den Kauf hochwertiger Klimaschutzzertifikate auszugleichen.

Ein Klimaschutzzertifikat ist eine Emissionsgutschrift und bedeutet, dass im Rahmen eines Klimaschutzprojekts pro Zertifikat zusätzlich eine Tonne CO₂e eingespart oder eingespeichert wurde. Die Anzahl der generierten Klimaschutzzertifikate innerhalb eines Projekts bemisst sich anhand des sogenannten Baseline-Szenarios, ein Vergleich der Ausgangssituation mit der möglichen CO₂-Einsparung durch die vorgeschlagene Projektaktivität.

Damit ein Klimaschutzprojekt offiziell anerkannt wird, muss es zuvor nach einem vorgegebenen Standard registriert werden. Dafür ist eine detaillierte Beschreibung des Projekts durch das sogenannte Product Design Dokument (PDD) sowie die Berechnung der erwarteten Emissionseinsparung anhand des Baseline-Szenarios erforderlich. Anschließend wird das Projekt durch eine unabhängige dritte Prüforganisation (z.B. TÜV) verifiziert und validiert. Die tatsächliche CO₂-Einsparung sowie der Fortschritt werden in regelmäßigen Monitoringberichten festgehalten. Auf dieser Basis erfolgt die regelmäßige Ausschüttung der Zertifikate.

Damit jedes Klimaschutzzertifikat und die damit verbundene Emissionsgutschrift in Höhe von einer Tonne CO₂e nur einmal genutzt wird, müssen die Zertifikate nach dem Erwerb umgehend stillgelegt werden. Dies ist insofern bedeutend, da diese Stilllegung Voraussetzung für die Vermarktung klimaneutral gestellter Unternehmen und/oder Produkte ist. Ohne Stilllegung könnte ein Klimaschutzzertifikat im freiwilligen Markt weiter gehandelt werden, wodurch keine zusätzliche Emissionsreduktion erreicht würde.

Laut dem völkerrechtlich verbindlichen Kyoto Protocol sollen Klimaschutzprojekte dort stattfinden, wo sie am wirtschaftlichsten sind. Da sich Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern vergleichsweise kostengünstig realisieren lassen und auch das Einsparpotential durch neue Technologien noch sehr hoch ist, finden Klimaschutzprojekte mehrheitlich im globalen Süden statt. Dies funktioniert, weil es für das Klima keine Rolle spielt, wo Treibhausgasemissionen ausgestoßen und eingespart werden. Am Ende zählt die Gesamtsumme an Emissionen in der Atmosphäre und entscheidet darüber, ob das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen erreicht wird oder nicht.

Für Schwellen- und Entwicklungsländer ist der Emissionshandel ein wesentlicher Treiber des Transfers sauberer Technologien. Darüber hinaus tragen die Projekte zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation vor Ort bei und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Im Hinblick auf die Erreichung der internationalen Klimaziele ist die Kompensation von unvermeidbaren oder bereits entstandenen Treibhausgasemissionen zusätzlich zu Vermeidung und Reduktion essenziell. Natürlich ist es immer besser, wenn Treibhausgase erst gar nicht entstehen, jedoch ist eine gewisse Restmenge von Treibhausgasen allein durch unsere Existenz und unsere Lebens- und Wirtschaftsweise unvermeidbar. Ohne Kompensation als zusätzliche Maßnahme zu Vermeidung und Reduktion können die internationalen Klimaziele nicht erreicht werden, was enorme Folgen für das Leben auf der Erde hätte. Wer Klimaschutz ernst meint, nutzt daher das Instrument der Kompensation als kurzfristigen Hebel parallel zur Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen und weitgreifenden Klimaschutzstrategie. Der CO₂-Ausgleich darf niemals ein Freibrief für verschwenderisches Verbrauchsverhalten sein, denn das schadet nicht nur dem Klima, sondern degradiert auch das ehrliche und ernst gemeinte Engagement vieler Unternehmen.

Klimaneutral meint zunächst einmal, dass sich etwas weder positiv noch negativ auf das Klima auswirkt. Das heißt aber nicht automatisch, dass keine Treibhausgasemissionen verursacht werden (eine CO₂-Freiheit ist technologisch als auch ökonomisch momentan nicht möglich), sondern weist in der Regel auf eine Kompensation mit Klimaschutzzertifikaten hin. Unsere Definition von Klimaneutralität lautet wie folgt: „Die Auszeichnung „klimaneutral“ bestätigt, dass die ermittelte Anzahl an Emissionen mit ebenso vielen Klimaschutzzertifikaten aus dem Portfolio von Fokus Zukunft oder anderen Quellen ausgeglichen wurde (1 Tonne CO₂e = 1 Klimaschutzzertifikat).“

Den Status „klimaneutral“ ausschließlich durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten zu erreichen, ist bei einem ernst gemeinten und nachhaltigen Engagement für den Klimaschutz nicht ausreichend. Es gilt, neben der Kompensation die konsequente Vermeidung und Reduktion der eigenen Emissionen voranzutreiben. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine langfristige und weitgreifende Klimaschutzstrategie im Unternehmen zu erarbeiten und konsequent umzusetzen. Neben den klimatischen Auswirkungen spielen hier auch andere ökologische sowie soziale Aspekte eine Rolle. Auch bei dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ist darauf zu achten, dass die Projekte einen positiven sozialen Effekt am jeweiligen Standort erzeugen.

Produkt

Jedes Produkt verursacht in der Herstellung, Nutzung und Entsorgung CO₂-Emissionen.
Klimaneutrale Produkte sind Produkte, deren CO₂-Emissionen ermittelt und durch Investitionen in international anerkannte Klimaschutzprojekte ausgeglichen wurde.
Als Berechnungsgrundlage für den Product Carbon Footprint dient in der Regel der gesamte Produktlebenszyklus.

Klimaneutral meint zunächst einmal, dass sich etwas weder positiv noch negativ auf das Klima auswirkt. Das heißt aber nicht automatisch, dass keine Treibhausgasemissionen verursacht werden (eine CO₂-Freiheit ist technologisch als auch ökonomisch momentan nicht möglich), sondern weist in der Regel auf eine Kompensation mit Klimaschutzzertifikaten hin. Unsere Definition von Klimaneutralität lautet wie folgt: „Die Auszeichnung „klimaneutral“ bestätigt, dass die ermittelte Anzahl an Emissionen mit ebenso vielen Klimaschutzzertifikaten aus dem Portfolio von Fokus Zukunft oder anderen Quellen ausgeglichen wurde (1 Tonne CO₂e = 1 Klimaschutzzertifikat).“

Im Hinblick auf die Erreichung der internationalen Klimaziele ist die Kompensation von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen zusätzlich zu Vermeidung und Reduktion essenziell. Natürlich ist es immer besser, wenn Treibhausgase erst gar nicht entstehen, jedoch ist eine gewisse Restmenge von Treibhausgasen allein durch unsere Existenz und unsere Lebens- und Wirtschaftsweise unvermeidbar. Ohne Kompensation als zusätzliche Maßnahme zu Vermeidung und Reduktion können die internationalen Klimaziele nicht erreicht werden, was enorme Folgen für das Leben auf der Erde hätte. Wer Klimaschutz ernst meint, nutzt daher das Instrument der Kompensation als kurzfristigen Hebel parallel zur Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen und weitgreifenden Klimaschutzstrategie. Der CO₂-Ausgleich darf niemals ein Freibrief für verschwenderisches Verbrauchsverhalten sein, denn das schadet nicht nur dem Klima, sondern degradiert auch das ehrliche und ernst gemeinte Engagement vieler Unternehmen.

KLIMANEUTRALITÄT KOMMUMIZIEREN

Die Kommunikation rund um Klimaneutralität sollte grundsätzlich so gestaltet sein, dass für alle Stakeholder unmittelbar nachvollziehbar ist, wie der Status „klimaneutral“ erreicht wird und was dieser Status konkret bedeutet. Das heißt, transparente und klar verständliche Hintergrundinformationen zur Klimaneutralität sind in der Kommunikation unerlässlich.

Zum Schutz der Verbraucher:innen vor irreführenden Werbeaussagen lassen die Wettbewerbszentrale, die Deutsche Umwelthilfe und andere Organisationen derzeit in einer Reihe von Musterverfahren die Zulässigkeit der Begrifflichkeit „klimaneutral“ in der kommerziellen Kommunikation klären. Bislang gibt es hierzu keine allgemeingültige Regelung, allerdings bestätigen erste Urteile aus den angestrengten Gerichtsverfahren die Forderungen nach mehr Transparenz. Insbesondere wenn das Merkmal „klimaneutral“ zum kaufentscheidenden Kriterium wird, muss in unmittelbarer Nähe zur Werbeaussage der Hinweis erfolgen, wodurch die Klimaneutralität erreicht wird. Im Siegel von Fokus Zukunft führen wir daher standardmäßig den Zusatz „Klimaneutral durch Kompensation mit Klimaschutzzertifikaten“ und stellen dieses nur in Verbindung mit einem QR-Code inklusive Verlinkung auf eine Landingpage mit weiteren Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Als Greenwashing wird grundsätzlich eine Kommunikation bezeichnet, die etwas „grüner“ darstellt als es tatsächlich ist. Im Zusammenhang mit Klimaneutralität ist damit der Vorwurf gemeint, dass Unternehmen z.T. die vergleichsweise einfache und kostengünstige Methodik der Kompensation nur ausnutzen würden, um mit dem Label „klimaneutral“ werben und damit die steigende Nachfrage nach „grünen Produkten“ bedienen zu können. Seriöse Bestrebungen nach einer langfristigen Reduktion des CO2-Fußabrucks seien da nicht unbedingt beabsichtigt und daher das kommunizierte Engagement irreführend, so Kritiker. Für eine erfolgreiche Kommunikation der Klimaneutralität bedeutet das, neben Erläuterungen zur Kompensation immer auch umgesetzte und geplante Reduktionsmaßnahmen zu nennen und damit Greenwashing-Vorwürfen vorzubeugen.

Das Klimaneutralitäts-Siegel von Fokus Zukunft dient Unternehmen als kompaktes Kommunikationsinstrument, um den Ausgleich von zuvor bilanzierten Emissionen mit hochwertigen und international anerkannten Klimaschutzzertifikaten aufzuzeigen. Welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, um das Siegel zu erhalten, wird in der offiziellen Siegel-Guideline ausführlich beschrieben.

 

Mit unserem Kommunikationsunterlagen möchten wir Unternehmen dabei unterstützen, ihre Klimaneutralität erfolgreich zu kommunizieren und sich damit als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu präsentieren. So kann beispielsweise das Siegel mit QR-Code in E-Mail-Signaturen, Briefpapieren, auf Websites, Flyern, Roll-Ups oder ggf. auf Produktverpackungen genutzt werden, um damit Stakeholder über das Klimaschutz-Engagement zu informieren.

KLIMASCHUTZPROJEKTE

Ein Klimaschutzprojekt ist ein unter dem Clean Development Mechanism (CDM) anerkanntes internationales Projekt, welches Emissionsgutschriften generiert, die auf dem freiwilligen Markt gehandelt werden können. Die Anzahl an generierten Klimaschutzzertifikaten innerhalb eines Projekts ergibt sich aus dem Vergleich mit einem sogenannten Baseline-Szenario. Bei einem Projekt zu erneuerbaren Energien ermittelt sich die Menge an generierten Klimaschutzzertifikaten z.B. durch den Vergleich mit dem Bau eines Kohlekraftwerkes anstelle der Erzeugung von erneuerbarem Strom. Ein Klimaschutzzertifikat entspricht dabei einer eingesparten bzw. eingespeicherten Tonne CO₂e.

Es gibt eine ganze Reihe von unterschiedlichen Klimaschutzprojekten und Projekttypen. Viele Erneuerbare-Energie-Projekte tragen zur Förderung von Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft und Biomasse in Schwellen- und Entwicklungsländern bei. Andere Projekte, wie zum Beispiel Kochofenprojekte, eignen sich zur Energieeffizienzsteigerung.
Weitere weit verbreitete Klimaschutzprojekte sind Aufforstungs- oder Waldschutz-Projekte. Diese zählen zu den sogenannten Nature-based solutions (NBS).

„Ex-post“-Zertifikate werden nach der Reduktion bzw. der Vermeidung der Emissionen ausgeschüttet. Dies ist z.B. der Fall bei erneuerbaren Energieprojekten. Bei „ex-ante“-Zertifikaten hingegen findet die Ausschüttung der Zertifikate vor der Reduktion bzw. Vermeidung der Emissionen statt: beispielswiese bei Aufforstungsprojekten, bei denen die Emissionsreduktion erst innerhalb der nächsten Jahre und Jahrzehnte stattfindet.

Damit ein Projekt als international anerkanntes Klimaschutzprojekt klassifiziert wird und damit Emissionsgutschriften für die Kompensation von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen generieren kann, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss real, messbar, dauerhaft, einmalig, unabhängig geprüft und verifiziert sein. Außerdem ist Leakage zu vermeiden. Als ein weiteres Kriterium gilt die Zusätzlichkeit. Nur wenn das Projekt zusätzlich Emissionen einspart oder einspeichert – also ohne den durch die Kohlenstofffinanzierung geschaffenen Anreiz nicht stattgefunden hätte – ist es zum offiziellen Ausgleich von Emissionen zugelassen.

Ein wichtiges Kriterium für die Zulassung von Klimaschutzprojekten ist die Zusätzlichkeit. Voraussetzung für ein international anerkanntes Klimaschutzprojekt ist es demnach, dass dieses Projekt erst durch den Anreiz der zusätzlichen Finanzierung durch den Verkauf von Klimaschutzzertifikaten realisiert wurde und somit zusätzlich Emissionen eingespart oder eingespeichert werden. Die Zusätzlichkeit eines Klimaschutzprojekts wird regulatorisch und finanziell bewertet und als festes Kriterium unter dem Rahmen des Clean Development Mechanism geprüft. Im Pariser Klimaabkommen ist das Kriterium der Zusätzlichkeit in Artikel 6.2 geregelt.

International anerkannte Klimaschutzprojekte sind nach dem Gold Standard, Verified Carbon Standard (+ Climate, Community & Biodiversity Standard) oder dem Clean Development Mechanism akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Diese Standards garantieren, dass die Voraussetzungen für ein hochwertiges Klimaschutzprojekt erfüllt sind und neben der Klimawirkung auch weitere UN-Nachhaltigkeitsziele unterstützt werden. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO₂-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, wie beispielsweise dem TÜV, bescheinigt. Fokus Zukunft führt in seinem Portfolio ausschließlich Projekte dieser Standards.

Zunächst hat dies vor allem historische und politische Hintergründe: Im Kyoto Protocol wurde 1997 definiert, dass Industrieländer – sogenannte Annex-I Länder – Reduktionsziele verfolgen müssen, während Schwellen- und Entwicklungsländern durch den Clean Development Mechanism zu sauberem Wachstum verholfen werden soll. So werden gezielt Klimaschutzprojekte unterstützt, die beispielsweise klimafreundliche Lösungen für den steigenden Energiebedarf vor Ort bieten. Sicher ist: Schwellenländer wie Indien, China oder Brasilien sind entscheidend für der Erreichung der Internationalen Klimaziele.

Im Vergleich zu Deutschland oder anderen Staaten auf der Nordhalbkugel ist die Realisierung von Klimaschutzprojekten im globalen Süden in vielerlei Hinsicht von Vorteil: Zum einen sind die Bedingungen für erneuerbare Energieanlagen (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse) häufig besser und das Potential der Einsparung durch neue Technologien kann kostengünstiger ausgeschöpft werden. Zum anderen trägt der Emissionshandel auch zu einer nachhaltig ausgerichteten wirtschaftlichen Entwicklung bei und damit zum Erreichen der Agenda 2030.

Der offiziell anerkannte Ausgleich von Treibhausgasemissionen ist derzeit ausschließlich durch die Unterstützung internationaler Klimaschutzprojekte zu erreichen. Wer sich regional für die Umwelt engagieren möchte, kann dies zusätzlich zur Kompensation tun und z.B. mit unseren Kooperationspartnern Bäume pflanzen lassen, Moore renaturieren, Bienenpatenschaft übernehmen oder nachhaltige Landwirtschaft fördern. Unsere Auswahl an regionalen Umweltprojekten finden Sie hier.

Wir empfehlen Ihnen für die Kompensation von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen grundsätzlich nur Zertifikate aus Klimaschutzprojekten zu erwerben, die nach dem Gold Standard, VCS (+ CCBS) oder dem Clean Development Mechanism zertifiziert sind. Es ist außerdem sinnvoll für den Ausgleich des CO₂-Fußabdrucks, Projekte aus verschiedener Projekttypen und/oder Ländern zu unterstützen.

Zu jedem Klimaschutzprojekt aus unserem Portfolio finden Sie eine Projektbeschreibung. Dort erhalten Sie Angaben wie: Projektname und -Land, Standard, Validierer, Anzahl an gesparten Tonnen CO₂ im Jahr, Anzahl an insgesamt eingesparten Tonnen CO₂ sowie die unterstützten SDGs. Darüber hinaus ist es möglich, über die offizielle Projekt-ID oder den hinterlegten Link, auf die offizielle Registrierungsseite des Projekts zu gelangen. Hier stehen Ihnen weitere Detailinformationen zur Verfügung.

CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
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DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



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Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

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Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
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Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
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Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
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Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske