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ENERGIEEFFIZIENZBERATUNG

SCHLÜSSELFAKTOR FÜR EINE KLIMASCHONENDE ZUKUNFT

Die Energiewende repräsentiert weltweit eines der größten Projekte zur Modernisierung und Investition in die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Indem Sie Ihre Betriebe energetisch optimieren, auf umweltfreundliche Produktionsverfahren und erneuerbare Energien umstellen, leisten Sie einen bedeutenden Beitrag zum deutschen Industriestandort sowie zum globalen Klima- und Umweltschutz.

Fokus Zukunft steht Unternehmen verschiedener Branchen und Größen zur Seite, um die energetische Situation zu analysieren und in der Steigerung der Energieeffizienz, Kosteneinsparungen und erfolgreichen Sanierungsprojekten zu beraten. Unsere Energieberatung zielt darauf ab, Ihre Energiekosten zu senken und Ihre Betriebsprozesse energieeffizient zu gestalten. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördermitteln, um Ihre Energieprojekte noch effizienter umsetzen zu können.

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Der Startschuss für verbesserte Energieeffizienz

Sie möchten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Maßnahmen zur Einsparung von Energie umsetzen? Sie wollen erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen, Gebäude und Anlagen energieeffizient betreiben können? In einem unverbindlichen Erstgespräch zur Energieberatung lernen wir uns kennen, beantworten Ihre Fragen und erörtern, wie wir zukünftig zielführend zusammenarbeiten können. Unsere Energieeffizienz-Expert:innen stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam können wir die Weichen für eine umweltfreundlichere und gleichzeitig kosteneffiziente Zukunft stellen.

  • 30 Minuten kostenlose Beratung
  • Digital oder am Telefon
  • Kompakt und informativ
  • Qualifizierte Energie-Expert:innen

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ENERGIECHECK

Schnelle Analyse der Energieverhältnisse im Unternehmen

Der Energiecheck bietet neben der Analyse auch erste Einblicke in die Energiebilanz und identifiziert mögliche Einsparpotenziale in Hinblick auf Ihren Energieverbrauch. Sie erhalten von uns sofort umsetzbare “Quick Wins” und Hinweise auf mögliche Förderungen im Bereich Energie. Unsere Expert:innen ermitteln den Ist-Zustand und geben Ihnen eine klare Vorstellung davon, wie Sie Ihr Unternehmen energieeffizienter gestalten können. Dies liefert eine gute Grundlage für verbesserte Energieeffizienz, Kosteneinsparungen und letztlich auch mehr Klimaschutz.

  • Analyse Ihres Energieverbrauchs
  • Branchenindividuelle Beratung
  • Effiziente Sofortmaßnahmen
  • Qualifizierte Expert:innen für Energieeffizienz

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ENERGIEBERATUNG

Beratungsprozess mit Fördermöglichkeit

Ziel unserer Energieberatung für KMUs ist es, im Rahmen eines systematischen Energieaudits ausreichende Informationen über den Energieverbrauch Ihres Unternehmens, Ihrer Gebäude oder Anlagen zu sammeln und diese energieeffizient zu gestalten. Die ermittelten Potenziale werden in einem strukturierten Bericht zusammengefasst. Zudem bewerten wir den Einsatz und die Nutzung von erneuerbaren Energien. Dieser Prozess der Beratung wird vom Bund mit 80 % der Beratungskosten (max. 6.000 Euro) gefördert. Unsere Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen stehen Ihnen bei jedem Schritt des Beratungsprozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre Energieeffizienzmaßnahmen erhalten.

  • Professionelle Energieberatung
  • Detaillierte Analyse
  • Staatliche Förderung
  • Qualifizierte Expert:innen für Energieeffizienz

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ENERGIEAUDIT NACH EDL-G

Effizienzsteigerung und Kostensenkung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ordnungsgemäß zu erfüllen und nachzuweisen. Das Energieaudit identifiziert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Senkung der Energiekosten und gleichzeitig Ihres CO2-Ausstoßes. Es dient als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Bereich Energie und muss bei Nicht-KMUs alle vier Jahre durchgeführt werden. Unsere Expert:innen sind vom Bund für EDL-G Audits und alle relevanten Förderprogramme akkreditiert. Gemeinsam erfüllen wir nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern treiben auch gezielt die Effizienzsteigerung und Kostensenkung in Ihrem Unternehmen voran.

  • Mehr Energieeffizienz
  • Weniger Kosten für Energie
  • Unterstützung bei Umsetzung eines Energieaudits
  • Qualifizierte Beratung durch Energie-Expert:innen

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TRANSFORMATIONSKONZEPT WORKSHOP

Unser Workshop zur Energieeffizienz und Energieberatung zielt darauf ab, umfassend über das Transformationskonzept zu informieren und vor Ort zu analysieren, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist. Das Förderprogramm bietet Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro pro Standort. Der Workshop hilft Ihnen, Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen, Ihrer Gebäude und Anlagen zu identifizieren, die Ihre Förderanträge unterstützen können.

  • Ableitung potenzieller Förderungen
  • Vor-Ort-Beratung zur Energieeffizienz
  • Unterstützung bei Identifizierung von Einsparpotenzialen
  • Qualifizierte Energieberatung

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UNSERE BERATER:INNEN SIND FÜR SIE DA

Mit interdisziplinärem Know-how beraten wir Unternehmen rund um das Thema Energieeffizienz. Selbst scheinbar kleine Maßnahmen tragen insgesamt zur Energiewende in Deutschland bei. Sprechen Sie uns einfach an, unsere Expert:innen sind vom Bund für alle relevanten Förderprogramme akkreditiert.

LERNEN SIE UNSERE EXPERT:INNEN KENNEN

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CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
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DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



LOS GEHT'S!
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

Agrarwirtschaft
Automobilindustrie
Banken & Finanzdienstleistung
Chemie & Rohstoffe
Dienstleistung & Handwerk
Energie
Handel
Immobilien & Baugewerbe
Lebensmittel
Maschinenbau & Anlagebau
Pharmaindustrie
Textilindustrie
Verkehr & Logistik
Sonstige
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Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

Ja
Nein
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Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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NÄCHSTE FRAGE
Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
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NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
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Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

Ja
Nein
Weiss ich nicht
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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske