24.08.2023 | ca. 6 min

Bereit für die CSRD?

Autor:in
Christina Schäferkord
Senior Marken- & Kommunikationsberaterin
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt ab dem 01.01.2024 weitreichende Neuerungen mit sich. Unternehmen, die den Anforderungen unterliegen, müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die Finanz-, Umwelt- und Sozialaspekte integrieren. Ein essenzieller Bestandteil ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit: Die Berichte müssen sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Einwirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berücksichtigen. Zudem wird eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts verpflichtend, wobei standardisierte Berichtsvorlagen gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verwendet werden müssen.

Gemeinsam mit unserer Expertin Delphine Teske, Senior Nachhaltigkeitsberaterin, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen:

Sie wollen wissen, ob und wann Ihr Unternehmen CSRD-pflichtig ist und was dann zu tun ist?

Was ist die CSRD und warum ist sie wichtig?

Die Berichtspflicht nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erheblich erweitert. Die CSRD wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet und muss von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt die NFRD und verfolgt das Ziel, die Transparenz und Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten deutlich zu steigern. Unternehmen müssen nun detailliertere und standardisierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen, und das auf Grundlage der neuen EU-Standards (ESRS). Die CSRD erhöht die Anforderungen an die Berichterstattung und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, darunter auch viele KMUs.

Warum ist die CSRD-Berichtspflicht so wichtig und worauf sollten Unternehmen besonders achten?

„Die CSRD setzt neue Maßstäbe in der Berichterstattung über Nachhaltigkeit, indem sie den Fokus auf transparente, vergleichbare und umfassende Informationen legt. Besonders hervorzuheben ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen künftig sowohl die Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch die finanziellen Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten für das Unternehmen offenlegen. Bisher war eine Berichterstattung nur dann erforderlich, wenn beide Wesentlichkeitskriterien erfüllt waren. Für diese Analyse muss das Unternehmen nicht nur das eigene Geschäft betrachten, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung und die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in den Lagebericht sind entscheidend, um die Berichterstattungspflichten zu meistern. Externe Prüfungen der Berichte sind ein zusätzlicher Schritt, der gründlich vorbereitet werden muss.“

– Delphine Teske, Senior Nachhaltigkeitsberaterin

Was ist der European Sustainability Reporting Standard (ESRS)?

Der ESRS ist ein einheitlicher Berichtsstandard, der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurde. Unternehmen müssen jährlich Informationen zu wesentlichen Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance veröffentlichen.

Für wen gilt die CSRD ab 2024?

Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Anforderungen für eine größere Anzahl von Unternehmen. Betroffen sind Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Einen Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. €
  • Eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. €

Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von über 150 Mio. € innerhalb der EU und einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU sind betroffen.

Welche Neuerungen ab 2024 sind besonders relevant?

  • Erweiterung der Berichtspflicht: Die CSRD gilt für rund 50.000 Unternehmen in der EU und bringt eine vereinheitlichte Berichterstattung mit standardisierten Indikatoren, was für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgt.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Einwirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten als auch die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie die gesamte Wertschöpfungskette darstellen.
  • Integration in den Lagebericht: Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht zusammen mit den Finanzinformationen veröffentlicht werden.
  • Pflicht zur externen Prüfung: Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen durch einen Abschlussprüfer extern geprüft werden.
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Der Lagebericht muss sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar sein. Dazu werden Konzernabschlüsse im XHTML-Format erstellt und mit sogenannten XBRL-Tags versehen.

Welche Pflichten und Fristen gelten für Unternehmen?

Die Einführung der CSRD-Berichtspflicht erfolgt in mehreren Phasen:

  • Phase 1 (2024): Große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten.
  • Phase 2 (2025): Andere große Unternehmen, die zwei der drei Kriterien der CSRD erfüllen, sind 2026 zur Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 verpflichtet.
  • Phase 3 (2026): Kapitalmarktorientierte KMUs sowie kleinere Unternehmen, die komplexe Kreditinstitute und Versicherungen betreiben, fallen ab 2026 unter die Richtlinie.
  • Phase 4 (2028): Alle anderen betroffenen Unternehmen, einschließlich Nicht-EU-Firmen, die in der EU tätig sind, müssen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2028 im Jahr 2029 berichten.

Wie unterstützt Fokus Zukunft bei der Umsetzung der CSRD?

Werden Sie Teil der Zukunftslösung – gerne beraten wir Sie persönlich zur CSRD.

JETZT ANFRAGEN

Fokus Zukunft bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Implementierung der CSRD.
Dazu gehören:

  • Begleitung und Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie
  • Erstellung einer Nachhaltigkeitsroadmap mit Zielen und Maßnahmen
  • Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
  • Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nach ESRS
  • Treibhausgasbilanzierung und Klimaziele in Anlehnung an die Science Based Targets Initiative (SBTi)
  • Reduktionsstrategie gemäß ESRS E1

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Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
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DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

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    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

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    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske