22.12.2023 | 5 Minuten

CSR, CR, ESG, CSRD – Vier Begriffe für Nachhaltigkeit

Autor:in
Cornelius Conder
Nachhaltigkeitsberater
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In einer Welt, die sich rasant entwickelt und mit globalen Herausforderungen konfrontiert ist, steigt die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Unternehmenswelt. Dabei fallen immer wieder Begriffe wie CSR, CR, ESG oder CSRD. Was sich hinter diesen Schlagworten verbirgt, was sie eint und worin sie sich inhaltlich unterscheiden – wir helfen im Begriffs-Dschungel den Überblick zu behalten.

CSR, CR, ESG und CSRD sind mehr als nur Schlagworte. Sie sind Leitprinzipien für ein verantwortungsvolles, zukunftsorientiertes Unternehmertum. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begrifflichkeiten häufig synonym für Nachhaltigkeit verwendet.

 

Prinzipiell stimmt das auch, denn alle zielen darauf ab, Unternehmen dazu zu bewegen, über ihre ökonomischen Interessen hinaus auch ökologische, soziale und governance-bezogene Aspekte in ihre Entscheidungsprozesse zu integrieren.

Gleichzeitig gibt es durchaus Nuancen, worin sich die einzelnen Begriffe inhaltlich voneinander unterscheiden. Beim Blick auf die einzelnen Begriffsdefinitionen, werden die Differenzierungsmerkmale deutlich.

DIE BEGRIFFE IM VERGLEICH

CSR und CR – Eine Evolution der Unternehmensverantwortung:
Während Corporate Social Responsibility (CSR) traditionell die soziale Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und Umwelt beschreibt, ist Corporate Responsibility (CR) das modernere Konzept, das CSR umfasst und erweitert. CR betont eine umfassende Verantwortung, die über die sozialen Aspekte hinausgeht und Governance, Ethik und Umwelt mit einbezieht. Außerhalb der Fachwelt wird aktuell noch mehrheitlich der CSR-Begriff verwendet, weshalb wir bei Fokus Zukunft unsere Leistungen bisher bewusst noch unter dem Titel CSR-Beratung anbieten.

ESG – Mehr als nur ein Bewertungstool:
Die ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) sind mittlerweile zu einem zentralen Maßstab für die finanzielle Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen geworden. ESG geht über die traditionelle Finanzanalyse hinaus und bietet einen umfassenden Blick auf die Risiken und Chancen, die sich aus ökologischen, sozialen und Governance-Praktiken ergeben. Der Begriff wird vor allem in der Finanzbranche genutzt.

CSRD – Die neue Ära der Berichterstattung:
CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und meint die Richtlinie der EU, die auf mehr Transparenz bei den Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen abzielt. So müssen in den nächsten Jahren rund 50.000 Unternehmen europaweit einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der eine CSRD-konforme Nachhaltigkeitsstrategie belegt und entsprechende Maßnahmen vorweist.

  • Weitere Informationen zur CSRD finden Sie hier.
  • Finden Sie mit unserem CSRD-Check heraus, ob und ab wann auch Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist.

Sukzessive wird durch die CSRD also bei immer mehr Unternehmen CR zum festen Bestandteil der Unternehmensstrategie.

DARAUF KOMMT ES AN

Der Vergleich zeigt: Es gibt durchaus inhaltliche Unterschiede.
Worauf es letztlich bei all dem aber vor allem ankommt – ganz unabhängig von der Begrifflichkeit – ist das Ziel dahinter, nämlich die Chancen und Potentiale von Nachhaltigkeit auszuschöpfen und damit den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens zu untermauern.

Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg, denn Nachhaltigkeit ist das Fundament aller unserer Bemühungen bei Fokus Zukunft.

Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen zu schaffen. Dies tun wir, indem wir Nachhaltigkeit nicht als separate Initiative, sondern als integralen Bestandteil der gesamten Unternehmensstrategie sehen. Dabei ist es für uns als Nachhaltigkeitsberatung zweitrangig, ob wir unter dem Titel CSR, CR, ESG oder CSRD arbeiten – Hauptsache der Inhalt stimmt und auf dem Weg dahin ziehen alle an einem Strang.

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  • Nachhaltigkeitsstrategie mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse inklusive Befragung von Stakeholder:innen
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  • Mitarbeitenden- und Führungskräftesensibilisierung zum Thema Nachhaltigkeit
  • Nachhaltigkeitsbericht nach dem neuen Berichtsstandard ESRS
  • Treibhausgasbilanzierung
  • Klimaziele in Anlehnung an SBTi
  • Klimaroadmap mit Reduktionszielen und Energieaudits

 

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Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
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DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



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    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

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    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

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    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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