08.09.2023 | Lesedauer ca. 3 min

GUTcert-Validierung

Autor:in
Julia Scherbaum
Senior Nachhaltigkeitsberaterin (in Elternzeit)
Teilen in:

Wir erleben es täglich im Austausch mit unseren Kunden, dass die gestiegenen Anforderungen an Compliance und Qualität im Kontext der betrieblichen Nachhaltigkeit für Unternehmen eine große Chance und zugleich starke Herausforderung darstellen. Im Bereich der Treibhausgasbilanzierung gibt es zwar einige Standards und Normen, die genaue Vorgaben zur Bilanzierungsmethodik und Berichterstattung machen, diese sind jedoch auch häufig kein Garant für eine ausreichende Qualität.

Umso wichtiger ist es, dass für die Erstellung einer Treibhausgasbilanz, die dafür vorgesehenen Normen richtig angewendet werden. Ob eine Treibhausgasbilanz konform mit der entsprechenden Bilanzierungsnorm erstellt wurde, kann durch eine akkreditierte Prüfungsstelle über einen sogenannten Validierungsprozess überprüft werden.

Bilanzierungstool von Fokus Zukunft wurde durch akkreditierte Prüfstelle validiert
Anfang des Jahres haben wir uns dafür entschieden, unser Bilanzierungstool für einen vollständigen Corporate-Carbon-Footprint inklusive Scope 3 Wesentlichkeits-Screening (kurz: Scope 3 Screening) gemäß CSRD-Anforderungen durch eine akkreditiere Prüfungsstelle nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols validieren zu lassen.

Die Wahl fiel auf die Prüfungsorganisation GUTcert, die als Zertifizierungsstelle für Treibhausgasbilanzen, Managementsysteme und als Umweltgutachter von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist.

 

Ziel der Validierung und Vorgehensweise
Mit der Validierung möchten wir unseren Kunden und Anwendern einen höchstmöglichen Qualitätsstandard hinsichtlich der Datenerfassung, Emissionsberechnung und der Erstellung von Treibhausgasberichten sichern, um somit eine Treibhausgasbilanz zu erhalten, die als Grundlage für die Berichtsanforderungen der CSRD-Berichtspflicht nach ESRS E1 (Klimawandel) und SBTi verwendet werden kann.

Geprüft wurde, ob unser Tool zur Erstellung der Treibhausgaserklärung den Grundsätzen der Norm (Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Genauigkeit und Transparenz) entspricht und alle relevanten Informationen beinhaltet sind beziehungsweise bei der Datenerhebung abgefragt werden. Die Vorgehensweise der Validierung erfolgte in einem iterativen Prozess, wobei alle notwendigen Informationen hinsichtlich verwendeter Datenbanken, Emissionsfaktoren und methodischen Annahmen an GUTcert bereitgestellt und in mehrfachen Auditsitzungen durch unsere Bilanzierungsexperten von Fokus Zukunft plausibilisiert wurden.

Ebenso wurde das Softwaretool auf seine technische Funktionalität und Datensicherheit für den Anwender geprüft. Als Prüfungsgrundlage wurden zu Grunde gelegt:

  • Greenhouse Gas Protocol A Corporate Accounting and Reporting Standard / März 2004
  • Greenhouse Gas Protocol A Corporate Value Chain (Scope 3) Standard / September 2011
  • DIN EN ISO 14064-3: Treibhausgase – Teil 3: Spezifikation mit Anleitung zur Validierung und Verifizierung von Aussagen über Treibhausgase

GUTcert bestätigt valides und transparentes Softwaretool
Als Ergebnis konnte durch beispielhafte Berechnungen sowie Validierung der einzelnen Berechnungsschritte laut dem Prüfbericht von GUTcert festgestellt werden, dass mit unserem Bilanzierungstool ein valides und transparentes Softwaretool für die Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasen nach GHG Protocol Corporate Standards entwickelt wurde.

Das Ergebnis freut uns sehr, da wir unseren Kunden so eine validierte Corporate-Carbon-Footprint Lösung anbieten können, die einem sehr hohen Qualitätsstandard auf dem Markt entspricht.

WEITERE INTERESSANTE THEMEN

NACHHALTIGKEITS-WORKSHOP
26.02.2024
Workshops zu Nachhaltigkeit können für Ihr Unternehmen zum echten Gamechanger werden. Erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
CSR, CR, ESG, CSRD
22.12.2023
Vier Begriffe, die alle Nachhaltigkeit meinen. Oder etwa doch, nicht? Wir erklären Ihnen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
Bereit für die CSRD?
24.08.2023
Immer mehr Unternehmen sind von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Was genau das bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.
Relaunch neuer Flyer
10.05.2023
Machen Sie sich ein Bild davon, welche einzelnen Etappen der Weg einer Klimastrategie beinhaltet und wie die Nachhaltigkeitsberatung Fokus Zukunft Sie auf diesem Weg begleitet.
European Climate Summit
30.03.2023
Grüße von unseren beiden Lenas aus Lissabon, die Fokus Zukunft bei der diesjährigen Konferenz rund um die aktuellen Entwicklungen am freiwilligen Kohlenstoffmarkt vor Ort vertreten.
Kooperation Staufen AG
30.11.2022
Als zentraler Partner im go-GREEN Ansatz der Staufen AG unterstützen wir zukünftig in Kooperation Unternehmen auf dem Weg in die Nachhaltigkeit. Wir freuen uns, auf die Zusammenarbeit!
Websiterelaunch
18.10.2022
Endlich ist es soweit: die neue Website von Fokus Zukunft ist online. Sowohl designtechnisch als auch inhaltlich hat sich Einiges getan … viel Spaß beim Entdecken und Stöbern!
Spendenlauf
22.09.2022
Bei bestem spätsommerlichen Wetter konnten zahlreiche Mitarbeitende von Fokus Zukunft insgesamt 158km für den guten Zweck erlaufen. Die Spendenübergabe folgt.
CSRD-CHECK
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
1/7

DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



LOS GEHT'S!
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

Agrarwirtschaft
Automobilindustrie
Banken & Finanzdienstleistung
Chemie & Rohstoffe
Dienstleistung & Handwerk
Energie
Handel
Immobilien & Baugewerbe
Lebensmittel
Maschinenbau & Anlagebau
Pharmaindustrie
Textilindustrie
Verkehr & Logistik
Sonstige
NÄCHSTE FRAGE
Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

Ja
Nein
ZURÜCK
NÄCHSTE FRAGE
Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

In der EU
Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
ZURÜCK
NÄCHSTE FRAGE
Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

Weniger als 10 Mitarbeitende
Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
Mehr als 500 Mitarbeitende
ZURÜCK
NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

Weniger als 700.000 €
Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
Mehr als 150 Mio. €
ZURÜCK
NÄCHSTE FRAGE
Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

Weniger als 350.000 €
Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
Mehr als 25 Mio. €
ZURÜCK
NÄCHSTE FRAGE

Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

Ja
Nein
Weiss ich nicht
ZURÜCK
WEITER
Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
ZURÜCK
ZUR AUSWERTUNG

    SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
    ZURÜCK

    SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
    ZURÜCK

    SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
    ZURÜCK

    SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

    Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

    Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

    Weitere Informationen

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
    ZURÜCK

    SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

    Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

    Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

    Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

    Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

    Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
    ZURÜCK

    Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
    Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

    * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
    ZURÜCK

    IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

    Peter Friess
    Gregory Endres
    Janina Lang
    Delphine Teske