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CO₂-FUßABDRUCK VON PRODUKTEN

TRANSPARENZ FÜR IHRE PRODUKTPALETTE

Wo kommen Produkte her, wie wurden sie hergestellt und wie klimafreundlich sind sie? Transparenz und Nachhaltigkeit sind für Produzent:innen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor – und nicht erst seit der CO2-Steuer auch ein Kostenfaktor. Es gibt zahlreiche ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gründe, die Unternehmen dazu bewegen, Ihre Produktpalette nachhaltiger zu gestalten. Ein wichtiger Schritt dabei ist es, den CO2-Ausstoß der Produkte zu ermitteln und zu reduzieren.

Als Basis dafür dient Ihnen der CO2-Fußabdruck für Produkte. Der Product Carbon Footprint (PCF) erfasst die Emissionen eines Produktes oder einer Dienstleistung über den gesamten Produkt-Lebenszyklus hinweg. Er hilft Ihnen die größten Emissionstreiber entlang des Produkt-Lebenszyklus zu ermitteln. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Produktentwicklung und Beschaffung optimieren, um die Emissionen des Produktes langfristig zu reduzieren.

Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von produktspezifischen CO2-Bilanzen nach dem GHG Protocol Product Standard für verschiedene Branchen. Gerne begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Bilanzierung Ihres PCFs. Sie möchten Ihre Produkte klimaneutral stellen? Auch dabei können Sie auf uns zählen.

  • CO₂-Bilanzierung von Produkten
  • Anwendung international anerkannter Richtlinien
  • Begleitung bei der Datenerfassung
  • Erfahrene Expert:innen

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UNSER CONSULTING-TEAM IST FÜR SIE DA

Fokus Zukunft begleitet Sie auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Produktpalette. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung im Bereich CO₂-Bilanzierung von Produkten.

LERNEN SIE UNSERE EXPERT:INNEN KENNEN

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JETZT IHREN PRODUCT CARBON FOOTPRINT BERECHNEN LASSEN

Sie möchten sich Klarheit über die CO2-Emissionen Ihrer Produkte verschaffen? Dann lassen Sie uns gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen! Unser Team beantwortet Ihnen alle Fragen zur Vorgehensweise und erstellt gerne ein aussagekräftiges Angebot.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um das Thema CO₂-Fußabdruck von Produkten für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Um den CO2-Fußabdruck von Produkten zu ermitteln, betrachten wir in der Regel den gesamten Produkt-Lebenszyklus. Dazu zählen: Rohstoffe, Transport, Produktion, Auslieferung, Nutzung und Entsorgung. Es ist auch möglich und manchmal sinnvoll nur einen Teilabschnitt des Lebenszyklus zu betrachten, beispielsweise wenn keinerlei Primärdaten vorliegen oder nahezu keine Beeinflussbarkeit auf die Emissionen in einer Lebenszyklusphase für Ihr Unternehmen besteht.

    Wie genau der Untersuchungsrahmen aussehen soll, legen wir zu Projektbeginn gemeinsam mit Ihnen fest. Danach folgen die Erfassung und Analyse aller relevanter Daten. Liegen alle Daten vor, berechnen wir im Rahmen der Wirkungsabschätzung anschließend die entstandenen Treibhausgas-Emissionen. Danach werten wir die Ergebnisse aus und besprechen zusammen die Rückschlüsse und nächsten Schritte.

    Die Berechnung des Product Carbon Footprints verschafft Ihnen Klarheit über die erzeugten CO2-Emissionen Ihres Produkts in den verschiedenen Lebenszyklusphasen. Damit können Sie Reduktionspotenziale in der Produktentwicklung, der Beschaffung und dem Transport Ihrer Produkte ableiten sowie unvermeidbare Emissionen entsprechend ausgleichen. Gleichzeitig schaffen Sie Transparenz gegenüber Geschäftspartner:innen und Kund:innen und stärken damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

    Der Corporate Carbon Footprint (CCF) betrachtet die gesamten Treibhausgas-Emissionen der Geschäftsbereiche eines Unternehmens pro Jahr. Er dient als Basis für die  Ableitung von Reduktionszielen für die unternehmenseigene Klimastrategie.

    Der Product Carbon Footprint (PCF) gibt Auskunft über die Treibhausgas-Emissionen eines Produktes oder einer Dienstleistung entlang des gesamten Lebenszyklus. Er hilft dabei, die CO2-Emissionen von Produkten transparent darzustellen und kann sich auf das Produktimage bzw. die Produktdifferenzierung auswirken.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
    NÄCHSTE FRAGE
    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

    Ja
    Nein
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE

    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

    Ja
    Nein
    Weiss ich nicht
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    WEITER
    Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske