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CO₂-FUßABDRUCK VON UNTERNEHMEN

DAS FUNDAMENT FÜR IHRE KLIMASTRATEGIE

Wie hoch ist der CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens? Diese Frage sollte bei der Entwicklung Ihrer Klimastrategie an erster Stelle stehen. Mit der Berechnung des Corporate Carbon Footprint (CCF) gewinnen Sie Klarheit darüber, durch welche Aktivitäten im Unternehmen wie viel Treibhausgase erzeugt werden. So können Sie emissionsreiche Geschäftsbereiche identifizieren und konkrete Einsparpotenziale ableiten.

Die Erstellung einer fundierten und transparenten CO2-Bilanz ist mit einigen Herausforderungen verbunden: der Auswahl von sinnvollen Systemgrenzen, der Datenerfassung aller erforderlichen Verbrauchswerte, der Berechnung mit validen Emissionsfaktoren und dem Erstellen des Ergebnisberichts nach einem anerkannten Standard für Treibhausgasbilanzierung.

Lassen Sie sich durch unsere Nachhaltigkeitsberater:innen bei dem gesamten Prozess Ihrer CO₂-Bilanzierung unterstützen.

Für die Erstellung des CCF wenden wir die international anerkannten Richtlinien des Greenhouse Gas Protocols Corporate Standard und des Corporate Value Chain Standard an. Unser Bilanzierungstool für einen vollständigen CCF inklusive Scope 3 Wesentlichkeits-Screening gemäß CSRD-Anforderungen ist außerdem durch GUTcert validiert.

Starten Sie wirksamen und aktiven Klimaschutz! Die Berechnung Ihrer Emissionen ist der erste Schritt, bei dem wir Sie gerne begleiten.

  • CO₂-Bilanzierung für Unternehmen
  • Begleitung bei der Datenerfassung
  • Ergebnisberichte nach anerkannten Bilanzierungsstandards Standards
  • Qualifizierte Nachhaltigkeitsberater:innen

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UNSER CONSULTING-TEAM IST FÜR SIE DA

Fokus Zukunft begleitet Sie bei der Erreichung Ihrer Klimaziele. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und branchenübergreifender Erfahrung im Bereich Klimastrategie und CO₂-Bilanzierung.

LERNEN SIE UNSERE EXPERT:INNEN KENNEN

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JETZT IHREN CORPORATE CARBON FOOTPRINT BERECHNEN LASSEN

Sie möchten sich bei der Bilanzierung Ihres CCFs kompetent begleiten lassen? Dann lassen Sie uns gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen! Unser Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zur Vorgehensweise und erstellt Ihnen ein aussagekräftiges Angebot.

    GUTE FRAGE? SCHLAUE ANTWORT!

    Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um das Thema CO₂-Fußabdruck von Unternehmen für Sie zusammengefasst. Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

    Zieldefinititon
    Vor der Berechnung des Carbon Footprints Ihres Unternehmens wird zunächst das Projektziel definiert. Dafür klären wir folgende Fragen: Was sind die genauen Beweggründe für die Erstellung der CO₂-Bilanz und welche Anforderungen müssen berücksichtigt werden?

    Festlegung des Bilanzrahmens
    Sobald die Ausgangslage klar ist, werden die Systemgrenzen und somit der Bilanzrahmen festgelegt. Hierfür wird der zeitliche, der operative und organisatorische Bilanzrahmen definiert . Das heißt: Wir legen mit Ihnen zusammen fest, für welches Geschäftsjahr, für welche Geschäftsaktivitäten und für welche Gesellschaften bzw. Standorte der CCF erstellt werden soll. Die Bilanz kann für Ihr gesamtes Unternehmen oder zunächst für einzelne Gesellschaften bzw. Standorte erstellt werden.

    Datenerhebung und Berechnung
    Nach der Festlegung der Systemgrenzen beginnt die Datenerhebung. Hierfür stellen wir eine Erfassungsmaske zur Verfügung, in der alle erforderlichen Daten abgefragt werden. Hierbei werden die zuvor festgelegten Emissionsquellen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 erfasst. Für den Erfassungsprozess stehen Ihnen unsere Expert:innen beratend zur Seite. Ihre Datengrundlage prüfen wir auf Plausibilität, denn sie ist die Basis für die Berechnung Ihrer Treibhausgasemissionen nach dem GHG-Protocol.

    Auswertung und Ergebnisbericht
    Nach Abschluss der Datenerfassung beginnt bei uns die Auswertung und Umrechnung in CO₂-Äquivalente durch Emissionsfaktoren aus öffentlichen und lizensierten Emissionsdatenbanken. Die Ergebnisse Ihrer CO₂-Bilanz erhalten Sie detailliert aufbereitet in Ihrem Emissionsbericht.

    Abschließend präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse, die Ihnen alle relevanten Infos an die Hand geben, um entsprechende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und CO₂-Kompensation einzuleiten. Gerne stehen wir Ihnen auch bei allen weiteren Schritten beratend zur Seite.

    Die Dauer für die Berechnung hängt wesentlich von dem zuvor vereinbarten Bilanzrahmen ab. Je umfassender dieser ist, desto aufwändiger wird auch die Berechnung. Die meiste Zeit sollten Sie für die Erhebung Ihrer Daten einplanen. Wir rechnen durchschnittlich mit einem Projektzeitraum von ca. zwei bis drei Monaten.

    In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Orientierung geben. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der vereinbarten Systemgrenzen sowie der erforderlichen Komplexität der Bilanzierung. Beispielsweise berechnen wir für einen Bürostandort grundsätzlich weniger als für ein Produktionsstandort, da bei letzterem eine komplexere Datenerfassung erforderlich ist. Uns ist wichtig, unseren Kund:innen ein faires Preis-Leistungs-Angebot zu bieten.

    Mit der Erstellung der Bilanz erlangen Sie einen guten Überblick über den CO₂-Ausstoß Ihres Unternehmens. Das hilft Ihnen, die stärksten CO₂-Treiber ausfindig zu machen und Maßnahmen zu entwickeln, diese nachhaltig zu verringern.

    Unternehmen, die Ihren CCF regelmäßig bilanzieren, die Datengrundlage kontinuierlich verbessern und ein ambitioniertes Reduktionsziel verfolgen, verbessern ihr betriebliches Energiemanagement, sparen langfristig Kosten ein und heben sich unter ihren Wettbewerben durch ein glaubwürdiges Klimamanagement hervor.
    Und besonders wichtig: Sie handeln proaktiv und sind auf mögliche zukünftige gesetzliche Vorhaben optimal vorbereitet.

    CSRD-CHECK
    Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
    1/7

    DER FOKUS ZUKUNFT CSRD-CHECK

    Seit 2017 sind im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet transparent darüber zu informieren, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeiten haben. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es nun eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die das bisher geltende Gesetz 2024 ablöst.

    Ob und wann auch Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist, können Sie jetzt ganz einfach über unseren kostenfreien CSRD-Check herausfinden.

    Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen einen Mutterkonzern hat, sollten sich Ihre Angaben auf diesen beziehen. Die CSRD gilt für Mutterkonzerne inklusive Tochterunternehmen.



    LOS GEHT'S!
    In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachauswahl möglich)

    Agrarwirtschaft
    Automobilindustrie
    Banken & Finanzdienstleistung
    Chemie & Rohstoffe
    Dienstleistung & Handwerk
    Energie
    Handel
    Immobilien & Baugewerbe
    Lebensmittel
    Maschinenbau & Anlagebau
    Pharmaindustrie
    Textilindustrie
    Verkehr & Logistik
    Sonstige
    NÄCHSTE FRAGE
    Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?

    Ja
    Nein
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wo befindet sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens?

    In der EU
    Außerhalb der EU (mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
    Außerhalb der EU (ohne Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU)
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen in der EU?

    Weniger als 10 Mitarbeitende
    Zwischen 10 und 250 Mitarbeitende
    Zwischen 251 und 500 Mitarbeitende
    Mehr als 500 Mitarbeitende
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war der letzte Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens?

    Weniger als 700.000 €
    Zwischen 700.000 € und 50 Mio. €
    Zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €
    Mehr als 150 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE
    Wie hoch war die letzte Bilanzsumme Ihres Unternehmens?

    Weniger als 350.000 €
    Zwischen 350.000 € und 25 Mio. €
    Mehr als 25 Mio. €
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    NÄCHSTE FRAGE

    Ist Ihr Unternehmen von CSR-RUG/NFRD betroffen?

    Ja
    Nein
    Weiss ich nicht
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    WEITER
    Mit dem Klick auf „zur Auswertung“ bestätige ich, dass meine Antwortdaten an Fokus Zukunft übermittelt werden.
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      SIE SIND AB 2024 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind zukünftig neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.
      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2024 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2025 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2025 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2026 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2026 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND AB 2028 BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028 von der CSRD-Berichtspflicht betroffen.* Das heißt, Sie sind dann neben der Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung auch dazu verpflichtet über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent Auskunft zu geben. Dies erfolgt in der Regel über einen Nachhaltigkeitsbericht.

      Wir empfehlen sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ggf. schon im Vorfeld treffen sollte.

      Stellen Sie jetzt bereits die Weichen für 2028 und erfahren Sie mehr über den Nachhaltigkeitsbericht.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch!

      Weitere Informationen

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      SIE SIND NICHT BERICHTSPFLICHTIG!

      Gemäß Ihrer Angaben ist Ihr Unternehmen aktuell nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Das heißt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie freiwillig über Ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit berichten möchten.

      Erfahrungsgemäß ist es für Ihre Stakeholder durchaus interessant mehr über Ihr Engagement zu erfahren, denn Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Loyalität von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen.

      Wir empfehlen daher auch ohne aktuelle Verpflichtung zum Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts Ihr Engagement in Ihrer Kommunikation aufzugreifen, z.B. in Form einer Nachhaltigkeitsbroschüre.

      Wie sich eine Nachhaltigkeitsbroschüre vom Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet, erfahren Sie hier.

      Gerne beraten wir Sie auch direkt persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen außerdem auf, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. doch irgendwann von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      Ihre Angabe lassen keine klare Aussage über Ihre CSRD-Berichtspflicht zu. Bitte prüfen Sie eventuell Ihre Antworten erneut.
      Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Unsere Expert:innen erläutern Ihnen, unter welchen Umständen Ihr Unternehmen ggf. von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein könnte.

      * Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Fragen im Rahmen unseres CSRD-Checks berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, welche im Zusammenhang mit der CSRD-Berichtspflicht relevant sind. Es ersetzt allerdings keine individuelle Beratung durch unsere Expert:innen. Laut Gesetz fallen alle Unternehmen unter die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Mio. Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Nettoerlöse.
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      IHRE ANSPRECHPARTNER:INNEN

      Peter Friess
      Gregory Endres
      Janina Lang
      Delphine Teske